| Nr. 074/09

zu TOP 5: Den strukturellen Besonderheiten Schleswig-Holsteins Rechnung tragen

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Wenn wir heute vor der Verabschiedung des Wohnraumförderungsgesetzes stehen, sollten wir uns zunächst vergegenwärtigen, welchen Herausforderungen wir uns in diesem Bereich stellen müssen:

• Da ist zum einen der demografische, wirtschaftsstrukturelle und soziale Wandel, dem wir mit geeigneten Maßnahmen begegnen müssen. In diesem Zusammenhang gilt es insbesondere auch, die Kinder- und Familienfreundlichkeit zu steigern, ältere Menschen besser zu berücksichtigen und für Barrierefreiheit zu sorgen.

• Zweitens geht es um die Stabilisierung der Wohnquartiere und der Bevölkerungsstruktur. Wir wollen Sicherheit gewährleisten und eine hinreichende Versorgung mit Wohnraum bei allen Zielgruppen sicherstellen.

• Ferner wollen wir die Arbeitsplatzsituation weiter verbessern; Bildung, Integration und Chancengleichheit müssen gestärkt werden.

• Auch die Bereiche Klimaschutz und Energieeinsparungen spielen eine wichtige Rolle.

Wie Sie alle wissen, wurde den Ländern im Zuge der Föderalismusreform die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Wohnungswesens, insbesondere des Wohnraumförderungs- und des Wohnungsbindungsrechts, übertragen.

Es liegt also auf der Hand, warum wir das bisher geltende Bundesrecht nun durch ein eigenes Landesgesetz ersetzen wollen.
Wir müssen den strukturellen Besonderheiten Schleswig-Holsteins in diesem Bereich Rechnung tragen, um so eine zielgerichtete und zukunftsfähige Fortentwicklung der sozialen Wohnraumförderung zu erreichen.
Die Schaffung eines eigenen Gesetzes ist also nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig, um mit einer landesspezifischen Antwort auf die geschilderten Herausforderungen reagieren zu können. Bestehende Bundesgesetze sind hierfür nicht ausreichend. Insgesamt benötigen wir neue, effektivere Mittel, um die eingangs genannten Ziele zu erreichen.

Das neue schleswig-holsteinische Wohnraumförderungsgesetz wird hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten.

Es wird den gesetzlichen Rahmen für Fördermaßnahmen des Landes zur Sicherung der sozialen Wohnraumversorgung schaffen.
Förderziele, Fördergegenstände und Gegenleistungen werden neu definiert, und es wird größere Einflussmöglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung geben. Durch das Gesetz werden mehr Spielräume für flexible Lösungen und neue Kooperationsformen geschaffen werden, ich denke hier etwa an Public Private Partnership.

Eine große Bedeutung im Rahmen der Neuregelungen haben auch die geförderten Altbestände – hierfür sind im Gesetzentwurf Überleitungsvorschriften vorgesehen, um eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung dieser Wohnbestände zu gewährleisten. Durch diese Überleitungsbestimmungen sollen die seit den 50er Jahren geförderten, ca. 40.000 noch gebundenen Mietwohnungen aus den unterschiedlichen Förderwegen in das zwischen dem Land, den wohnungswirtschaftlichen Akteuren, den Kommunen und dem Mieterbund Mitte der 90er Jahre abgestimmte Fördersystem gebracht werden.

Nicht zuletzt erscheint es angebracht, die gesetzlichen Regelungen und Verfahren zur sozialen Wohnraumförderung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Dadurch wird für Transparenz bei allen Beteiligten gesorgt und zudem ein nicht unbedeutender Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet.

Weiterhin halte ich die folgenden Inhalte des Gesetzentwurfs für besonders bedeutsam:

• Vorrangiges Ziel der künftigen Wohnraumförderung ist die Schaffung und Modernisierung des selbst genutzten ebenso wie des vermieteten privaten Wohneigentums.
Die Förderung soll dabei wieder wirksame Beiträge zur privaten Altersvorsorge leisten sowie gleichzeitig privates Kapital für Wohnimmobilien mobilisieren, um Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft und Bauindustrie zu sichern und neu zu schaffen.

• Es werden Regelungen geschaffen, die neue Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Wohnraum-, Wohnumfeld- und Quartiersförderung enthalten.
Für sozial stabile Bewohnerstrukturen in den Quartieren sind das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen auch zur Integration von Migrantinnen und Migranten als ein weiteres Förderkriterium von hoher Bedeutung.
Der Segregation von Bevölkerungsgruppen in den Städten wird durch die Gestaltung mit Mitteln der Wohnraumförderung entgegengewirkt.
Durch eine zielorientierte Förderung sollen die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen für ein möglichst lebenslanges Wohnen im vertrauten Quartier geschaffen werden.

• Die energetische Modernisierung der Wohnungsbestände ist ein Hauptschwerpunkt der künftigen Wohnraumförderung.
So können die Investitionstätigkeit angeregt und konkrete Beiträge zum Klimaschutz durch Senkung der verbrauchsabhängigen Energiekosten geleistet werden.
Die hierzu formulierten Standards sind wirtschaftlich vertretbar und in dem Maß mit Fördermitteln unterlegt, dass Wohnungsnutzer und Wohnungseigentümer vor Überforderungen geschützt sind.

• Zur Bewältigung der demografischen Entwicklung soll sich die künftige Wohnraumförderung verstärkt auf Zielgruppen konzentrieren.
Ein Schwerpunkt wird auf die Förderung des barrierearmen / barrierefreien Wohnens im Alter einschließlich Betreuungsangebot und insbesondere auch auf die Förderung von Familien gelegt.
Besonderen Vorrang kann so die Förderung des Baus, der Modernisierung sowie des Erwerbs aus dem Wohnungsbestand in städtebaulichen Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebieten und Innenstadtbereichen erhalten.

Die künftige Rahmensetzung und Ausgestaltung der Wohnraumförderung orientiert sich an den Grundsätzen der Fördereffizienz, Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung. In diesem Zusammenhang ist auch als wirksamer Beitrag zur Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung die Vereinheitlichung der Mietsysteme durch Abschaffung der bundesgesetzlichen Kostenmiete und überlanger Bindungsfristen für öffentlich geförderte Wohnungen anzusehen.

Die im Koalitionsvertrag hervorgehobene Bedeutung der Zweckrücklage Wohnraumförderung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein wird bekräftigt, damit das Land auch künftig in die Lage versetzt wird, ohne Belastung des Landeshaushalts erhebliche Mittel für die Wohnraumförderung zur Verfügung zu stellen. Die im Rahmen der Föderalismusreform vom Bund bis zum Jahr 2013 bereitgestellten Kompensationszahlungen an das Land werden uneingeschränkt der Zweckrücklage Wohnraumförderung zugeführt.

Mit der Vorlage dieses Gesetzes erfüllt die Regierung einen weiteren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetz mit den von den Koalitionsfraktionen beantragten Änderungen.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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