Peter Lehnert

Peter Lehnert
Landtagsvizepräsident

| Nr. 211/07

zu TOP 4: Freiwillige Feuerwehren sind flächendeckender Garant für die Sicherheit und den Schutz unserer Bürger

Es gilt das gesprochene Wort

Der Brand- und Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein basiert zu einem ganz überwiegenden Teil auf ehrenamtlichem Engagement. Seit über 130 Jahren sind die Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein flächendeckend Garant für die Sicherheit und den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger.
Dabei nehmen Menschen Gefahren in Kauf und opfern große Teile ihrer Freizeit bis hin zum nächtlichen Schlaf. Ohne das Ehrenamt müsste der Staat diese Leistung sonst mit Hilfe hauptamtlicher Kräfte erbringen. Ein Blick in die kreisfreien Städte lässt erahnen, welche Ausgaben auf uns zukämen, wenn wir überall im Land Berufsfeuerwehren unterhalten müssten. Und spätestens bei Naturkatastrophen wie starken Stürmen und Sturmfluten stoßen schon jetzt die hauptamtlichen Einsatzkräfte an ihre Grenzen und sind auf den aktiven Einsatz der ehrenamtlichen Helfer angewiesen.

Ich habe hohen Respekt vor diesen Männern und Frauen, die uns vorleben, wie eine Gesellschaft als Gemeinschaft funktionieren kann. Aber dies erfordert nicht nur unsere Anerkennung, sondern vor allem unsere nachhaltige Unterstützung. Gerade beim Stichwort Klimawandel wird uns ständig vor Augen geführt, wie groß die Bedeutung eines wirksamen Katastrophenschutzes ist. Deshalb müssen wir alles tun, um unseren Feuerwehrleuten die richtigen Rahmenbedingungen für ihre wichtige und oft gefährliche Arbeit zur Verfügung zu stellen.

In den vergangenen zehn Jahren sank die Zahl der Feuerwehrleute im Land von rund 56.000 auf weniger als 49.000. Es muss uns ernsthafte Sorgen machen, wenn nun inzwischen auch Jugendfeuerwehren einen Mitgliederrückgang zu verzeichnen haben. Gerade deshalb schulden wir allen Jugendlichen in den Wehren und vor allem ihren Betreuerinnen und Betreuern für ihr vorbildliches Engagement Dank.

Außerdem ist der Anteil an Frauen und Ausländern in den Wehren noch zu gering. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der Landesfeuerwehrverband in diesem Bereich eigene Werbekampagnen anstößt. Die Werbung neuer Mitglieder für die Feuerwehren können auch wir tatkräftig unterstützen, indem wir die Bürgerinnen und Bürger in unseren Wahlkreisen aktiv ansprechen.

Wir müssen alles tun, um ein weiteres Absinken der Mitgliederzahlen bei den Wehren zu verhindern, denn weder eine Dienstverpflichtung noch eine berufsmäßige Wahrnehmung des Feuerwehrdienstes bieten einen angemessenen Ausweg.

Es ist daher auch Aufgabe der Politik, dieses Ehrenamt zu fördern und attraktiv zu gestalten. Dazu gehört nicht nur eine angemessene Sachausstattung, sondern auch Rahmenbedingungen, damit Beruf und Ehrenamt besser vereinbar werden. Die Verwaltungsstrukturreform im kreisangehörigen Bereich erfordert schnelles Handeln:

Teilweise wird es Gemeindefeuerwehren mit mehr als 10 Ortswehren und 400 Mitgliedern geben und Amtswehren, denen mehr als 30 Feuerwehren angehören. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen deshalb so angepasst werden, dass ein solches Gebilde überhaupt noch ehrenamtlich geführt werden kann. Daher wird die Zahl der Stellvertreter auf 3 erhöht und die Möglichkeit zu Delegiertenversammlungen geschaffen. In der Praxis ist gerade für Führungspersonal die Anhebung der Altersgrenze auf bis zu 67 Jahre wichtig.

Und für jede einzelne Einsatzkraft muss eine hinreichende Absicherung gewährleistet sein. Die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr müssen sicher sein können, dass sie bei Gefährdung ihrer Gesundheit und beim Einsatz von Leib und Leben zugunsten Dritter gut abgesichert sind. Dies erfolgt mit der notwendigen Klarstellung im Landeskatastrophenschutzgesetz.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein, um den Feuerwehren im Land die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Ich hoffe, dass wir die Ausschussberatungen dazu nutzen können, um in diesem Sinne weitere Fortschritte zu erzielen.

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Max Schmachtenberg
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