Wohnortzuweisung | | Nr. 366/16
zu TOP 47 und 50: Schleswig-Holstein muss die Chancen des Integrationsgesetzes nutzen und die Wohnortzuweisung schnell umsetzen
Die integrationspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Astrid Damerow, hat anlässlich der heutigen (22. Juli 2016) Landtagssitzung ihre Forderung nach einer Wohnsitzzuweisung für anerkannte Asylbewerber bekräftigt:
„Es ist wichtig, dass das Integrationsgesetz die Möglichkeit der Wohnortzuweisung eröffnet. Und die Kommunen in Schleswig-Holstein warten händeringend auf eine Umsetzung im Land. Ich kann es deshalb nicht nachvollziehen, dass die Landesregierung hier noch keinen konkreten Umsetzungsvorschlag vorgelegt hat. Das Integrationsgesetz ist schließlich nicht überraschend vom Himmel gefallen“, erklärte sie in ihrer zu Protokoll gegebenen Rede.
Damerow wies darauf hin, dass die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft begrenzt sei. Deshalb sei es wichtig sicherzustellen, dass die Herausforderungen, die die Integration mit sich brächten, gleichmäßig verteilt würden. Nur so werde man hier dauerhaft erfolgreich sein.
„Ich kann nachvollziehen, dass es viele Menschen, die zu uns kommen, in Richtung der größeren Städte zieht. Allerdings erhöht dies die Gefahr der Überforderung und der Bildung von Ghettos. Hier müssen wir aktiv gegensteuern“, so die CDU-Abgeordnete.
Damerow forderte die Landesregierung auf, zügig in Absprache mit der kommunalen Familie die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um auch in Schleswig-Holstein entsprechende Wohnsitzzuweisungen vornehmen zu können. Je länger sich die Landesregierung hier verweigere, desto schwieriger werde die Lage für die Kommunen.
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Max Schmachtenberg
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