| Nr. 077/08
zu TOP 47: Schleswig-Holstein ist der finanzielle Verlierer des Atomausstiegs
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Es gilt das gesprochene Wort.
Der vorübergehende Stillstand von zwei der drei schleswig-holsteinischen Kernkraftwerken wirft Fragen zu ganz unterschiedlichen Aspekten auf. An erster Stelle steht hier ohne Zweifel die Frage nach der Sicherheit und dem Schutz der Bevölkerung. Ganz automatisch ergibt sich auch ein Zusammenhang zu dem Themenkomplex der gesicherten Energieversorgung, des Klimaschutzes und des Atomausstieges.
Daneben zeigen sich aber auch finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt. In der Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage des Kollegen Magnussen ebenso wie in dem jetzt vorliegenden Bericht zum Antrag der FDP-Fraktion wird allein aus der Oberflächenwasserabgabe eine Mindereinnahme in Höhe von 12,7 Mio. Euro für das Jahr 2008 erwartet.
Dieser Mindereinnahme liegt dabei die Annahme zu Grunde, dass das Kernkraftwerk Brunsbüttel Ende März und das Kernkraftwerk Krümmel Mitte Mai 2008 wieder ans Netz gehen werden. Im Falle eines späteren Anfahrens dürften sich die Mindereinnahmen in diesem Jahr entsprechend erhöhen.
Und mit den Mindereinnahmen bei der Oberflächenwasserabgabe ist es ja allein noch nicht getan. Darüber hinaus werden sich bei den betroffenen Gemeinden, beim Land und beim Bund Mindereinnahmen bei Gewerbe- und Körperschaftssteuer ergeben, die ebenfalls in den zweistelligen Millionenbereich gehen.
Auch wenn diese finanziellen Auswirkungen im Vergleich zum Sicherheitsaspekt nur von nachrangiger Bedeutung sein mögen, so wird doch schnell deutlich, dass diese Auswirkungen für den Landeshaushalt gravierend sind. Angesichts eines nach wie vor verfassungswidrigen Haushaltes 2008 ist jeder Euro den wir weniger einnehmen eine Katastrophe.
Wenn man sich dann im Vergleich vor Augen führt, um welche finanziellen Größenordnungen es z.B. gestern bei der Finanzierung der Privatschulen oder auch bei der Frage des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres geht, dann wird erst recht deutlich, wie schmerzhaft eine Mindereinnahme im zweistelligen Millionenbereich für das Land ist.
Nun weist das Sozialministerium in seinem Bericht darauf hin, dass es sich bei den Mindereinnahmen lediglich um Einnahmeverschiebungen handeln würde. Da das Atomgesetz den einzelnen Kernkraftwerken keine Restlaufzeiten, sondern Reststrommengen zuweist, könne der Produktionsausfall nachgeholt und der Strom eben später produziert werden.
Mit anderen Worten: Augrund der Stillstandszeit wird z.B. das Kernkraftwerk Brunsbüttel nicht wie bisher zu erwarten im Jahr 2009 seine Reststrommenge verbraucht haben und dann abgeschaltet, sondern es wird auch im Jahr 2010 noch weiter Strom produzieren. Im Jahr 2010 fließen dann also Mehreinnahmen bei Steuern und Oberflächenwasserabgabe in den Landeshaushalt, welche die jetzigen Mindereinnahmen wieder ausgleichen.
Dieser Hinweis des Sozialministeriums ist einerseits richtig, andererseits macht er deutlich, wo das eigentliche Problem in dieser Frage liegt.
Das Problem liegt aus Sicht des Landeshaushaltes weniger im vorübergehenden Stillstand der Kernkraftwerke, sondern vielmehr in ihrer endgültigen Abschaltung, nämlich dann wenn nach den Bestimmungen des Atomgesetzes die Reststrommenge produziert worden ist.
Die Oberflächenwasserabgabe von rund 40 Mio. Euro jährlich, die ganz überwiegend von den drei Kernkraftwerken gezahlt wird, wird dann nicht nur anteilig reduziert oder zeitlich verschoben, sondern nahezu gänzlich entfallen. Das gleiche gilt für die Gewerbe- und Körperschaftsteuer, die bislang von den drei Kraftwerksgesellschaften entrichtet wurde. Schleswig-Holstein ist damit der finanzielle Verlierer des Atomausstiegs.
In keinem anderen Bundesland wird der durch den Atomausstieg verursachte Rückgang bei Abgaben und Steuern in Relation zu der Einwohnerzahl so hoch wie in Schleswig-Holstein sein.
Aus Sicht des Landeshaushaltes spricht deshalb alles dafür, die Restlaufzeit der Kernkraftwerke zu verlängern. Auf die daraus resultierenden positiven Auswirkungen für Klimaschutz und Versorgungssicherheit will ich an dieser Stelle gar nicht weit eingehen.
Andernfalls müssen wir dafür sorgen, dass Schleswig-Holstein ein starker Standort für Energieerzeugung bleibt, damit auch zukünftig die Wertschöpfung bei uns im Land erbracht wird und hier Steuern gezahlt werden.
Damit wir auch bei einer Abschaltung der Kernkraftwerke im gleichen Maße wie bisher Stromproduzent und auch Stromexporteur bleiben können, führt dann aber kein Weg an neuen Kohlekraftwerken vorbei.
Sie sehen meine Damen und Herren, auch wenn wir uns diesem ganzen Themenkomplex einmal aus einer ganz anderen Blickrichtung, nämlich aus der Sichtweise des Landeshaushaltes nähern, kommen wir zu den gleichen Ergebnissen, die wir als CDU Fraktion aus Gründen der Versorgungssicherheit, der Wettbewerbsfähigkeit der Energiepreise und des Klimaschutzes immer vertreten haben.
Das zeichnet eine verantwortungsvolle Politik für unser Land aus: Keine eindimensionalen Lösungen, sondern ein aufeinander abgestimmtes Konzept, welches den unterschiedlichen Aspekten gleichermaßen gerecht wird.
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Kai Pörksen (Pressesprecher)
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
