| Nr. 163/09

zu TOP 43 : Es gab zweifelsfrei keine Alternative zum Weg der Landesregierung

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Der vom Landtag am 25. März dieses Jahres beschlossene Berichtsantrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen richtet den Blick in die Zukunft:
So hat die Regierung zur berichten über die „Zukünftige Aufstellung der HSH Nordbank AG.

Die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Aspekten der „zukünftigen Ausrichtung“ der HSH Nordbank setzt voraus, sich im Vorwege die Frage zu stellen, ob die bisherigen Entscheidungen von Regierung und Parlament eine geeignete Grundlage geschaffen haben, unter den äußerst schwierigen Rahmenbedingungen einer dramatischen globalen Finanzmarktkrise eine erfolgreiche Neuausrichtung überhaupt vornehmen zu können.

Dieses betrifft insbesondere den vom Antragsteller angefragten Komplex „Soffin“ und hier die ausgiebig diskutierte und nachdrücklich verneinte Frage, ob der Soffin schon im November 2008 über eine Eigenkapitalzuführung in die Sanierungsmaßnahmen der Bank hätte eingebunden werden können.

Mit ungewohnter Deutlichkeit wurde nun aus dem Hause Steinbrück klargestellt, dass ein solcher Weg für die HSH Nordbank nie offen gestanden hat.

Dieses ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP im Deutschen Bundestag:
Dort wird auf die Frage, wie die Bundesregierung die Kritik bewerte, der Soffin zwinge durch seine Zurückhaltung gegenüber den Landesbanken zu partikularen Lösungen, geantwortet:
„Die geltende Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern bleibt bestehen und kann nicht über das FMStFG außer Kraft gesetzt werden. Daraus folgt, dass die Alteigentümer für die Altlasten der Landesbanken einzustehen haben. Eine Rekapitalisierung gemäß § 7 FMStFG ist erst nach Auslagerung der Altlasten und nur zu Gunsten einer gesunden Kernbank möglich. Falls erforderlich, kommt zuvor jedoch eine Unterstützung über Garantien gemäß § 6 FMStFG in Betracht, sofern die Landesbank über eine Kernkapitalquote von mindestens 7 % und ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügt.“

Damit steht zweifelsfrei fest, dass von Anfang an keine Alternative zu dem von der Landesregierung und dem Hamburger Senat beschrittenen Weg bestanden hat, die Bank einen Garantievertrag über die Gewährung von Liquiditätshilfen mit dem Soffin abschließen zu lassen mit der Verpflichtung, ein zukunftfähiges Geschäftsmodell zu entwickeln und die Altlasten zu separieren.

Anmerkung:
Die Klarheit dieser Aussage hätte ich mir vom Bundesfinanzminister auch schon gewünscht bei seinem Schreiben an den Finanzausschuss vom 1. April 2009.

Hier klang es noch so, als hätten Handlungsalternativen bestanden.
Dies war definitiv nicht so.
Wahrscheinlich hätte das Datum „1. April“ uns alle misstrauischer machen müssen!

Wenn heute im vorliegenden Bericht festgestellt werden kann, dass nach erfolgter Trennung in Kern- und Konsolidierungsbank bei Aufrechterhaltung der Kernkapitalquote eine weitere Rekapitalisierung durch den Soffin möglich ist, dann bieten sich hiermit positive und von diesem Parlament ausdrücklich geforderte Gestaltungsoptionen, deren Grundlage in mutigem und vor allem in weitsichtigem Regierungshandeln liegt, und dieses sollten wir als Parlament – nach all den heftigen und teils auch persönlich geführten Debatten – an dieser Stelle ausdrücklich würdigen!

Zur Weiterentwicklung des Landesbankensektors erläutert die Landesregierung die unterschiedlichen Ansätze, wohin die zukünftige Landesbankenstruktur entwickelbar wäre:
Funktionale oder sektorale Aufteilung oder aber die Bildung einer Bank deutscher Länder. - Wir alle kennen die Diskussionen!
Bei aller Begeisterung für die strategischen Planspiele auf Bundesebene:
Zunächst müssen wir in Schleswig-Holstein wissen, was wir wollen und was wir können.
Und zunächst müssen die anderen Landesbanken das tun, was bei uns bereits geschehen ist:
Belastbare Identifikation und Bewertung ihrer Risikobereiche vornehmen.

Deshalb begrüße ich die heutigen Kernaussagen der Landesregierung in diesem Berichtsteil:
Allen Gesichtspunkten ist in dessen das schleswig-holsteinische Interesse voranzustellen.

Der Prozess steht nicht unter den Vorgaben konkreter Fusionskonzeptionen, sondern soll ergebnisoffen gestaltet werden.

Es gibt einerseits berechtigte Zweifel, ob es für unser Land Sinn macht, sich als Kleinaktionär in einer Bank deutscher Länder wieder zu finden andererseits muss es als erwiesen angesehen werden, dass Bundesländer gar nicht in der Lage sind, unternehmerische Risiken aus wesentlichen Beteiligungen an Banken tragen können – schon gar nicht, wenn sie so hoch verschuldet sind, wie Schleswig-Holstein.

Angesichts des klar profilierten Geschäftsmodells der HSH Nordbank mit ihren unbestrittenen Kernkompetenzen müssen wir deshalb auch für Modelle offen bleiben in denen Private einzelne Geschäftsfelder oder weitere Anteile am Gesamtunternehmen erwerben (so es eine Nachfrage irgendwann geben wird) – zum wirtschaftlichen Nutzen der norddeutschen Region und natürlich auch zum Nutzen der Vermögenssituation unseres Landes.

Und wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass ein Wirtschaftsunternehmen wie eine Bank auf Dauer keine öffentlich-rechtlichen Eigentümer ertragen kann, die notorisch pleite und ausschließlich dividendenorientiert sind.

Apropos „dividendenorientiert“:
Eines ist uns allen doch gleichermaßen klar geworden in den letzten Monaten:
Die Auswüchse des real existierenden Kapitalismus haben nicht nur mit Erfolgsprämien für Vorstände, sondern auch mit überzogenen Dividendenerwartungen der Anteilseigener zu tun.
Gier hat nun mal viele Gesichter.
Eines dieser Gesichter konnte man kurz vor dem Wegfall der Gewährträgerhaftung erkennen, als die HSH Nordbank wie ein Staubsauger fast 17 Mrd. Euro zu letztmalig günstigen Konditionen vom Kapitalmarkt einsog, obwohl solche Beträge im klassischen Kreditgeschäft auch nicht annähernd zu platzieren waren.

Diese überschüssigen Milliarden landeten im Credit Investment Portfolio, wurden für waghalsige Spekulationen eingesetzt, weil das Spekulieren höhere Renditen versprach als das Verleihen.
Hier liegen die Ursachen für unsere Probleme
Hier und vorher wurden die Fehler gemacht.

Aber dieses wird in naher Zukunft aufgearbeitet.

Deshalb sieht meine Fraktion der Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses mit entspannter Gelassenheit entgegen.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:

Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

http://www.cdu.ltsh.de

Pressemitteilungen filtern