Reaktorsicherheit | | Nr. 575/15
zu TOP 42: Offensichtlich glauben SPD, Grüne und SSW die Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen auch nicht
Rede wurde zu Protokoll gegeben
Ehrlich gesagt, liebe Kollegen der Koalition, verstehe ich Ihren Berichtsantrag nicht.
Punkt 1 ist in unseren „Kleinen Anfragen“ DS 18/2520 (Dez ´14), 18/2591 (Jan. ´15), 18/3096 (Juni ´15) und 18/3322 (Sept. ´15) beantwortet.
Aber vielen Dank für ihren Antrag 18/3460, mit dem Sie bestätigen, dass Sie den Antworten an die Opposition auch nicht glauben. Denn unser aller Ansatz muss es doch sein, mehr Qualität in Antworten zu bringen. Diesen Anspruch der transparenten Information haben wir zumindest, da bei den anstehenden Entscheidungen eine breite Zustimmung aus diesem Hause angestrebt werden. Die Punkte 2 bis 5 Ihres Berichtsantrages behandeln und beschäftigen sich mit Themen, denen Sie, lieber Herr Habeck, im Bundesrat bei der Novelle des 14. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes zugestimmt haben.
Die Grünen haben auch im Bundestag der Berichts- und Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutzbau und Reaktorsicherheit zugestimmt.
Darüber hinaus legt das nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung, im Übrigen federführend erstellt bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutzbau und Reaktorsicherheit, Hendricks, die Strategie für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle fest. Dieses nationale Entsorgungsprogramm steht unter Revisionsvorbehalt, da sich auf Grundlage der Empfehlung der Kommission „Lagerung hoch radioaktivier Abfallstoffe“, wesentliche Änderungen ergeben können.
Sehr geehrter Herr Dr. Habeck, nach meiner Kenntnis sind Sie Mitglied dieser Kommission.
Punkt 7 Ihres Antrages befasst sich mit der finanziellen Absicherung der Kosten für den Rückbau und die Konditionierung der Zwischen- und Endlagerung. Kriterien, die zwingend für das Rückbauszenario sind. Für den Rückbau der Kernkraftwerke brauchen wir ein konstruktives, transparentes und verlässliches Miteinander aller Akteure und nicht eine stetige mit Misstrauen untersetzte Kommunikation. Die Rückstellungen sind bilanziert und stehen für den Rückbau zur Verfügung. Rechtliche Änderungen müssen selbstverständlich einfließen, sollten aber im Sinne der Sicherheit mit Augenmaß vollzogen werden.
Nach meiner Kenntnis ist der Gesetzentwurf zur „Nachhaftung“ gerade im Bundeskabinett. Es ist ein Entwurf aus dem Hause von Sigmar Gabriel. Dieser Entwurf ist nach meiner Kenntnis bereits abgestimmt worden mit den Bundesländern. Von den im Gesetz getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden. Geplant war ja, dass dieses Gesetz zum 01.01.2016 in Kraft tritt. Wir kennen den Terminplan oder mögliche Verschiebungen nicht.
Ich möchte aber dennoch einige Bemerkungen zum vorliegenden Bericht machen. Wenn Sie, Herr Habeck, in Ihrem Bericht darauf hinweisen, dass Ihre Gesetzesinitiative zu den Stilllegungspflichten der Kernkraftwerksbetreiber seinerzeit von der rot-grünen Mehrheit im Bundesrat abgelehnt worden ist und gleichzeitig begrüßen, dass Vattenfall auch ohne explizite rechtliche Verpflichtung die Stilllegungs- und Abbauanträge gestellt hat, dann sehen Sie, dass Ihr Gesetzentwurf überflüssig war.
Nochmal, der Fahrplan ist klar, die Mengen sind bekannt, jetzt geht es im Wesentlichen darum, dass Sie, Herr Dr. Habeck, sich auf Bundesebene einbringen und über die Endlagersuchkommission den politischen Einfluss geltend machen und uns einen Weg zu einem sicheren Endlager für hochradioaktive Abfälle mit skizzieren. Dabei sollten Sie gleichzeitig nicht vergessen, den Druck auf dem Kessel zu halten für die Eröffnung von Schacht Conrad.
Schacht Conrad darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Dafür haben Sie unsere Unterstützung. Nach meiner Kenntnis kommt Vattenfall auch beim Standort-Zwischenlager Brunsbüttel, welches nicht zum schleichenden Endlager werden darf, seinen Verpflichtungen nach und hat bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz, im November einen Antrag auf Neugenehmigung eingereicht. Für die Müllentsorgung steht aktuell:
Die Andienungspflichten des nicht belasteten Mülls sind geregelt. Hier, Herr Minister Habeck, ist es aber Ihre Aufgabe, an der wir uns selbstverständlich bei gleichem Wissenstand vorausgesetzt, beteiligen, um an geeigneten Deponiestandorten oder geeigenten Verwertungswegen transparent zu vermitteln. Auch hier spielt Akzeptanz eine entscheidende Rolle.
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Max Schmachtenberg
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