| Nr. 164/09
zu TOP 42: Einseitige politische Vorfestlegungen sind kein geeignetes Mittel einer verantwortungsvollen Politik
Der vorliegende Bericht der Landesregierung beschreibt sehr zutreffend die Situation der Sparkassen in Schleswig-Holstein: Sie sind ein Eckpfeiler der Versorgung von Bevölkerung und mittelständischer Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen. Mit einem Anteil von über 35% sind die Sparkassen Marktführer bei der Kreditfinanzierung von Unternehmen und Selbständigen in Schleswig-Holstein. Und gerade in der gegenwärtigen Finanzmarktkrise hat sich das Drei-Säulen-Modell aus Privatbanken, Genossenschaftsbanken und öffentlichen Banken bewährt.
Zutreffenderweise wird in dem Bericht aber auch darauf hingewiesen, dass die Sparkassen einem zunehmenden Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind, dass das Zinsergebnis aller schleswig-holsteiner Sparkassen zusammen rückläufig ist und dass Ausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft aufgrund der Wirtschaftskrise zunehmen und mit steigendem Einzelwertberichtigungsbedarf zu rechnen ist.
Erschwerend kommt nun hinzu, dass durch Vermögensverluste im Beteiligungsportfolio – hierbei insbesondere beim Anteil der Sparkassen an der HSH Nordbank – Vermögensverluste eingetreten sind, wodurch die Eigenkapitalbasis der Sparkassen reduziert und damit die Kreditvergabefähigkeit eingeschränkt wird.
Der Berichterstattung der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung vom 25. April 2009 lässt sich entnehmen, dass sich weitere Vermögensverluste aus den im Jahre 2007 erworbenen Anteilen an der Berliner Landesbank ergeben.
Im Extremfall führen all diese Faktoren dazu, dass Sparkassen ihre Existenz nicht mehr aus eigener Kraft aufrechterhalten können, sondern zu einem Stützungsfall ihres Verbandes werden. Der Bericht der Landesregierung weist darauf hin, dass auch diese Extremsituation zwischenzeitlich bei einer Sparkasse im Land eingetreten ist. Im bereits erwähnten Artikel der Landeszeitung heißt es hierzu, dass die betreffende Sparkasse 130 Mio. Euro benötigen würde, um einer Schließung zu entgehen.
Im Sicherungsfonds des Verbandes seien allerdings lediglich 80 Mio. Euro vorhanden, so dass zusätzlich auf die Hilfe des Bundesverbandes zurückgegriffen werden müsse.
Mir liegt es absolut fern, hier Schwarzmalerei zu betreiben. Die Stabilität und Vertrauenswürdigkeit der Sparkassen wird durch die genannten Faktoren keineswegs in Frage gestellt. Wenn man aber bei der Betrachtung der Situation zu dem Ergebnis kommt, dass die Sparkassen perspektivisch auf zusätzliches Eigenkapital angewiesen sind, dann geht es doch allein um die Frage, wie dieses praktisch am besten organisiert werden kann.
Die dafür zur Verfügung stehenden Alternativen sind allerdings nicht durchweg empfehlenswert: Eine Privatisierung der Sparkassen á la FDP, die Inanspruchnahme des Sparkassen- und Giroverbandes auf Bundesebene bei allen zukünftigen Notlagen und auch die Eigenkapitalzufuhr durch die Träger der Sparkassen, also die Städte und Kreise, sind allesamt denkbare Alternativen, die aber zum Teil mit schwerwiegenden Nebenwirkungen verbunden sind.
Der Finanzausschuss des Landtages hat in seiner Sitzung Anfang April darüber hinaus erneut die Möglichkeit einer Änderung des Sparkassengesetztes diskutiert.
Europaminister Döring wurde beauftragt, auf Arbeitsebene Gespräche mit der EU-Kommission zu führen, um die europa-rechtlichen Aspekte einer Änderung des Sparkassengesetzes unter Einbeziehung der Hamburger Sparkasse auszuloten.
Daneben ist in der Sitzung durch die vortragenden Minister Döring und Hay aber auch deutlich gemacht geworden, dass eine Einführung von Beteiligungsmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Sparkassen untereinander europarechtlich unproblematisch zu beurteilen sei und der bereits praktizierten rheinland-pfälzischen Regelung entsprechen würde.
Vor diesem Hintergrund bedauert die CDU Fraktion, dass es bislang nicht gelungen ist, eine politische Einigung über eine Änderung des Sparkassengesetztes herbeizuführen bzw. der EU-Kommission einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Notifizierung vorzulegen.
Ich will ganz deutlich sagen: Für mögliche zukünftige Kapitalprobleme der Sparkassen tragen deshalb diejenigen die Verantwortung, die nicht einmal den ernsthaften Versuch unternommen haben, hier eine europarechtlich einwandfreie Regelung auf den Weg zu bringen, sondern immer nur europarechtliche Bedenken vorgetragen haben.
Solche einseitigen politischen Vorfestlegungen und entsprechende Resolutionen sind kein geeignetes Mittel einer pragmatischen, vorausschauenden und verantwortungsvollen Politik, so wie wir sie als CDU Fraktion betreiben.
Sie können sich deshalb darauf verlassen, dass wir die Frage der Verantwortung zu gegebener Zeit erneut stellen werden.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel