| Nr. 343/07

zu TOP 42: Bei der Sprachförderung sind wir jetzt gut aufgestellt

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Es gilt das gesprochene Wort

Bei der Entwicklung von Kindern spielt die Sprache eine entscheidende Rolle. Sie ist die Grundlage für die Kommunikation von Kindern mit ihrem Umfeld. Über die Sprache erschließen sie sich ihre Umwelt. Von der Beherrschung der deutschen Sprache hängen die Bildungschancen von Kindern und die gesellschaftliche Teilhabe wesentlich ab. Darum muss uns allen daran gelegen sein, dass Kinder so früh wie möglich die deutsche Sprache erlernen.
Dabei haben Kindertagesstätten und Schulen eine hohe Verantwortung für die Sprachförderung. Je besser sie gelingt, umso größer sind die Bildungschancen jedes einzelnen Kindes.

Im Bereich der Kindertagesstätten gibt es bereits ein gut ausgebautes Förderkonzept, das auf drei Handlungsfeldern aufbaut. Eine allgemeine sowie spezielle Sprachförderung in Kleingruppen, die sich sowohl an deutschsprachig aufwachsende Kinder als auch an Kinder mit Migrationshintergrund wendet.

Die Unterstützung durch die Förderzentren, die Sprachheilförderung für Kinder leisten, die von einer Sprachstörung betroffen sind, die Fachkräfte und Eltern beraten und bei der Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher für die SPRINT-Maßnahmen mitwirken.
Und schließlich die SPRINT-Maßnahmen selbst, die im letzten halben Jahr vor der Einschulung die Kinder gezielt fördern und für die Kinder verpflichtend sind. Eine langjährige Forderung meiner Fraktion, die jetzt umgesetzt wurde.

Damit diese Maßnahmen greifen können, müssen insbesondere die Erzieherinnen und Erzieher dafür ausgebildet sein. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass sich bis zum Mai 2006 rund 6.000 der 12.300 Fachkräfte, also rund die Hälfte der Erzieher und Erzieherinnen in unseren Kindertagesstätten, für die Sprachförderung fortgebildet haben, und dass die Fachschulausbildung für künftige Erzieherinnen und Erzieher um ein spezielles Modul zur Sprachförderung erweitert wurde. Auch die Lehrkräfte an den Fachschulen sind dafür entsprechend fortgebildet worden.

Für die vorschulische Sprachförderung werden in dieser Legislaturperiode zusätzliche Mittel in Höhe von 27 Mio. € bereitgestellt. Ich finde, das macht deutlich, dass wir mit der Sprachförderung im vorschulischen Bereich gut aufgestellt sind, was auch notwendig ist, denn der Bericht der Landesregierung zeigt auch auf, dass die vorschulische Sprachförderung in Schleswig-Holstein in der Zukunft noch weiter an Bedeutung zunehmen wird, da sich der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund unter sechs Jahren derzeit auf 22,5 % beläuft. Diese Kinder befinden sich teilweise bereits in den Kindertagesstätten und werden in absehbarer Zeit in das Schulsystem hineinwachsen. Auch hier hat die Landesregierung den Handlungsbedarf erkannt und hält entsprechende Fördermaßnahmen wie Deutsch als Zweitsprache in 43 so genannten DaZ-Zentren in 11 der 15 Kreise und kreisfreien Städte vor, die sich ständig weiterentwickeln.

Die sprachheilpädagogische Förderung hat im vorschulischen und schulischen Bereich eine besondere Bedeutung. Je früher Sprachstörungen bei Kindern entdeckt und gefördert werden können, umso größer sind auch die Erfolge der Förderung. Hierbei handelt es sich nicht um Kinder, die über unzureichende Deutschkenntnisse verfügen, sondern um Kinder, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt und die dem entsprechend gefördert werden müssen.

Das Schulgesetz sieht daher auch drei Bereiche für die Arbeit der Förderzentren vor: Die Prävention, also die Förderung bereits im vorschulischen Bereich, in dem in diesem Schuljahr 5.328 Kinder in Kindertagesstätten sprachheilpädagogisch gefördert werden, was nachweislich den Förderbedarf in der Grundschule deutlich reduziert hat.
Die Integration, also die sonderpädagogische Förderung in der Regelschule, und die Förderung im Förderzentrum selbst, für Kinder deren Förderbedarf so ausgeprägt ist, dass sie nicht integrativ gefördert werden können. Wir halten dieses Prinzip für richtig. Jedes Kind muss die Förderung erhalten können, die notwendig ist.

Da zukünftig lediglich die Internatsschule in Wentorf noch Kinder am Förderzentrum aufnehmen wird, müssen andere Wege gefunden werden, um Kindern mit schweren Sprachstörungen wohnortnah eine entsprechende Förderung bieten zu können. Es handelt sich hier schließlich um Kinder im Grundschulalter, für die eine Unterbringung in der Internatsschule durchaus schwierig sein kann. Die Aussagen der Ministerin im letzten Bildungsausschuss, dass in den Kreisen teilstationäre Angebote wie beispielsweise LautStark in Dithmarschen aufgebaut werden sollen, finden sich zwar nicht im Bericht wieder, wird aber von der CDU-Fraktion ausdrücklich begrüßt. Wir erwarten, dass sich diese Angebote in möglichst vielen Kreisen mit Hilfe des Ministeriums etablieren werden. Wie bereits in der Ausschusssitzung, möchte ich auch hier noch einmal anregen, einen Bericht über die Wirksamkeit aller Maßnahmen zu erstellen. Die Ministerin hat ja schon zugesagt, einen solchen Bericht dem Bildungsausschuss vorzulegen. Ich bin davon überzeugt, dass wir hier zu positiven Ergebnissen kommen werden.

Da der heute vorliegende Bericht bereits im Bildungsausschuss behandelt worden ist, beantrage ich für die CDU-Fraktion den Bericht heute abschließend zur Kenntnis zu nehmen.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
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