Peter Lehnert

Peter Lehnert
St. Fraktionsvorsitzender, Zusammenarbeit der Länder S-H und HH, Minderheiten, Wohnungsbau

| Nr. 405/08

zu TOP 41: Das BKA braucht neue rechtliche Grundlagen

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Um die Diskussionen im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des BKA-Gesetzes besser nachvollziehen zu können, erlauben Sie mir zunächst einige Fakten zur aktuellen Bedrohungslage durch Terroristen mit islamistischem Hindergrund darzulegen.

In Deutschland konnten seit dem Jahr 2000 sieben Anschläge zum Teil nur mit großem Glück verhindert werden. Das Bundeskriminalamt und die Länderpolizeien ermittelten in dieser Zeit in rund 200 Ermittlungsverfahren mit islamistisch-terroristischem Hintergrund. Deutsche Gerichte haben seit dem 11. September 2001 in mehr als einem Dutzend großer Strafverfahren Urteile gefällt. Erst gestern wurde der so genannte Kofferbomber, der Kieler Student Youssef El Hajdib, wegen vielfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Er hatte zusammen mit seinen Komplizen im Juli 2006 auf dem Kölner Hauptbahnhof zwei Kofferbomben in den Regionalzügen nach Hamm und Koblenz deponiert, die aber nicht explodierten. Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: „Dass es nicht zu einem verheerenden Blutbad mit einer Vielzahl von Toten gekommen ist, ist nur dem Umstand zu verdanken, dass der Angeklagte und sein Mittäter einem Irrtum beim Bau der Sprengsätze unterlegen sind.“ Wären die Bomben explodiert, wäre Deutschland nach Auffassung des Gerichts von einem Anschlag erschüttert worden, der die Erinnerung an die verheerenden Attentate von London und Madrid wachgerufen hätte.
Deutschland habe einem islamistischen Anschlag nie näher gestanden als im vorliegenden Fall, sagte der Vorsitzende Richter. „Wer die heimtückische Tötung einer Vielzahl von Menschen aus Hass und Feindseligkeit und zudem mit gemeingefährlichen Mitteln plant und aus seiner Sicht alles für den Erfolg der Tat getan hat, der hat solche Schuld auf sich geladen, dass nur die Höchststrafe die gerechte Antwort des Gesetzes sein kann“, erklärte der Richter.
Insgesamt 24 Tatverdächtige wurden seit dem Jahr 2003 in Deutschland verurteilt, fast alle Urteile sind mittlerweile rechtskräftig. Zudem liegen konkrete Hinweise zu etwa 50 Personen aus Deutschland vor, die sich in den letzten Jahren in Terrorlagern aufgehalten haben, bzw. noch dort sind und im Umgang mit Sprengstoff und Waffen ausgebildet werden. Etwa 100 Personen, die durch das BKA als Gefährder eingestuft werden, stehen derzeit in Deutschland unter Beobachtung. Dabei hat die Zahl der jüngeren Jahrgänge ebenso deutlich zugenommen, wie der Anteil der Konvertiten.
Damit verfügt al-Qaida und andere terroristische Gruppierungen über ein erhebliches Potential in Deutschland oder im Ausland, Anschläge verüben zu können. Der Sauerland-Fall hat gezeigt, dass die betreffenden Personen national und international eng vernetzt sind. Für eine Entspannung der Bedrohungslage gibt es keine Anzeichen.
Bund und Länder müssen auf diese terroristische Bedrohungslage gemeinsam reagieren können. Dabei muss die Zusammenarbeit so effektiv wie möglich gestaltet werden, um Risiken zu minimieren. Deshalb braucht das BKA die Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen des internationalen Terrorismus - und nur um solche geht es in dem Gesetzentwurf – im Bereich der konkreten Gefahrenabwehr selbst tätig werden zu können. Gefahrenabwehr und Strafverfolgungsmaßnahmen liegen dann in diesen eng begrenzten Fällen, wie bei den Ländern auch, in einer Hand.
Damit wird das BKA nicht zu einem deutschen FBI und auch nicht zu einer Geheimdienstzentrale, wie die Grünen es mit der Formulierung ihrer Antragsüberschrift suggerieren wollen.
In Deutschland sind polizeiliche und nachrichtendienstliche Aufgaben streng getrennt. Das BKA-Gesetz beachtet dieses Trennungsgebot voll umfänglich. Das BKA ist eine Polizeibehörde und bleibt dies auch bei der Gefahrenabwehr. Dies wird auch durch den Richtervorbehalt bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen deutlich. Außerdem werden 95 % aller Fälle im Bereich der Gefahrenabwehr auch weiterhin von den Ländern wahrgenommen. Es kann auf lokale und regionale Bekämpfungsansätze durch die Länder und deren besondere Kenntnis der Lage vor Ort nicht verzichtet werden.
Nach der bisherigen Erfahrung ist die Anzahl brisanter Lagen, wie die im Sauerland, Madrid oder London auf etwa vier bis fünf pro Jahr begrenzt. Für diese wenigen Ausnahmefälle braucht das BKA die Kompetenzen, die die Länder seit Jahrzehnten haben, die dort bewährte und erprobte Praxis sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2008 zu den Online-Durchsuchungen ausdrücklich bestätigt: Der Staat muss terroristischen Bedrohungen entgegentreten können, um seine Bürgerinnen und Bürger wirksam zu schützen. Dieser Auftrag hat Verfassungsrang.
Eine effektive Gefahrenabwehr muss sich an dem taktischen Vorgehen der Terroristen orientieren. Dabei geht es heutzutage vor allem um den Gebrauch moderner Technologien und hierbei insbesondere um die Nutzung des Internets. Die bisherigen Anschläge und der versuchte Anschlag auf die beiden Regionalzüge in Deutschland sowie der geplante Anschlag der Sauerland-Gruppe belegen dies ganz eindeutig. Dabei wurden verschlüsselte Dateien gefunden, die teilweise bis heute nicht entschlüsselt werden konnten. Angesichts der technischen Entwicklung sind die bisherigen gesetzlichen Rahmenbedingungen in diesen Fällen nicht länger ausreichend. Deshalb braucht das BKA neue rechtliche Grundlagen.

Nach einem schwierigen und langwierigen Prozess ist jetzt auf Bundesebene ein erneuter Kompromiss zwischen CDU und SPD vereinbart worden. Es bleibt nur zu hoffen, dass mit der getroffenen Regelung auch die Jusos in Sachsen leben können und wenn nicht, dass sich die dortige SPD dadurch nicht erneut in ihrem Stimmverhalten im Bundesrat beeinflussen lässt.
In der schwierigen Situation, die das Gesetzgebungsverfahren in den vergangenen Wochen durchzumachen hatte, hat Innenminister Hay eine konstruktive Rolle bei der Diskussion und der Abstimmung im Bundesrat gespielt. Dafür möchte ich mich im Namen meiner Fraktion ausdrücklich bei Ihm bedanken.
Unsere Fraktion ist froh, dass es jetzt endlich gelungen ist, eine klare Rechtsgrundlage zu schaffen. Außerdem will ich hier feststellen, dass wir großes Vertrauen in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den staatlichen Institutionen haben, die mit der Terrorismusbekämpfung befasst sind und möchte Ihnen an dieser Stelle für ihre schwere und nicht immer ungefährliche Arbeit danken.
Keine Freiheit ohne Sicherheit. Diese Feststellung gilt unverändert und bleibt auch weiterhin eine elementare Herausforderung für unseren freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat. Deshalb bitte ich um Zustimmung für die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses.

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Kai Pörksen (Pressesprecher)
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