| Nr. 342/07
zu TOP 40: Mehr gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen ermöglichen
Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort
Ich möchte mich zunächst einmal bei der Landesregierung, aber auch bei allen Beteiligten wie den Trägern von Einrichtungen und bei den befragten älteren Menschen sehr herzlich bedanken, ohne Ihr Zutun hätte der Bericht so nicht erstellt werden können.
Wenn man sich die Antworten der befragten Personen anschaut, dann stellt man fest, dass wie bei uns allen mit dem Übergang in den Ruhestand die unterschiedlichsten Vorstellungen verbunden sind, je nach Ausgangslage des einzelnen Menschen. Die Einen wollen einen strukturierten Tagesablauf, die anderen lieber nicht und noch weitere haben sich darüber noch keine Gedanken gemacht. Einige betrachten den Ruhestand auch mit Sorge und sogar Ängsten, was insbesondere bei älteren Menschen mit einer geistigen Behinderung ausgeprägt zu sein scheint. Hier spielen die Werkstatt und das Wohnheim eine große Rolle, in der sie viele Tage ihres Lebens verbracht haben und zufrieden damit waren. Wie sich übrigens die meisten der Befragten als zufrieden mit ihrer Situation äußerten.
Werkstatt und Wohnheim sind für diese Menschen ihr Zuhause in dem sie auch weiterhin leben wollen. Das sollte auch selbstverständlich sein, schließlich zieht auch sonst niemand Zuhause aus, nur weil er in den Ruhestand geht.
Und manche Sorge ist wohl auch nicht unberechtigt. Behinderungen im Altern haben manchmal auch Folgen, die vermieden werden sollten, wie beispielsweise Vereinsamung aus Mangel an sozialen Kontakten. Hier müssen wir uns alle Gedanken machen wie wir Menschen mit Behinderungen ganz konkret mehr Möglichkeiten einräumen am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen, in Vereinen, in der Nachbarschaft oder Altentagesstätten.
Für die Zukunft wird das Thema ältere Menschen mit Behinderung zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die demographische Entwicklung ist auch hier deutlich. Immer mehr Menschen werden immer älter, unabhängig davon ob sie behindert sind oder nicht.
So sehen auch alle Kommunen Handlungsbedarf um auf die Situation von älteren Menschen mit Behinderungen in der Zukunft individuell reagieren zu können. Die eigene Einschätzung der Kommunen ob die Angebote den Bedarfen gegenüber quantitativ und qualitativ entsprechen, kann man wohl als sehr ehrlich bezeichnen. Im überwiegenden Bereich ist das nicht der Fall, insbesondere, was das qualitative Angebot betrifft.
Sie sehen zusätzliche Bedarfe an Angeboten für:
- Menschen die aus Altersgründen aus der Werkstatt ausscheiden
- eine altersgerechte Tagesgestaltung
- ambulant betreutes Wohnen mit Leistungen der Pflege und der Eingliederungshilfe
- Betreuung von älteren Menschen mit seelischer Behinderung
- pflegebedürftig gewordene langjährige Wohnheimbewohnerinnen und –bewohner.
Die ersten Kommunen haben sich auch bereits auf den Weg gemacht, um diese Angebote auszuweiten, die anderen werden hoffentlich in der nächsten Zeit den guten Beispielen folgen.
Das kann zu einer Verbesserung der Situation von älteren Menschen insgesamt führen.
Es gibt aber noch weitere Handlungsfelder mit denen wir uns auseinandersetzen müssen.
So hat die Befragung ergeben, dass eine längerfristige Vorbereitung des Einzelnen auf den Ruhestand notwendig ist, sowohl für die individuelle Teilhabeplanung des Leistungsträgers als auch für die Einrichtungen. Dabei müssen die Vorstellungen und Wünsche ebenso wie die Sorgen und Ängste der Menschen berücksichtigt werden, so dass der Ruhestand nicht als Bedrohung empfunden wird, sondern als eine weitere Lebensphase, die man auch genießen kann. Dazu gehört insbesondere die Entwicklung von Alternativen zur Arbeit und eine Begleitung bei der Übergangsphase, die individuell auf den Menschen abgestimmt werden sollte. Gerade Menschen mit einer geistigen Behinderung verstehen oftmals nicht, warum sie nun auf einmal nicht mehr arbeiten sollen.
Den unterschiedlichen Ansprüchen an die Wohnsituation von älteren Menschen müssen wir noch Rechnung tragen. Vom Wohnheim über die Wohngemeinschaft über das betreute Wohnen in der eigenen Wohnung bis hin zum eigenständigen Wohnen unter in Anspruchnahme des persönlichen Budget.
Das alles kann uns aber nur gelingen, wenn Leistungsträger, Leistungserbringer und die Verbände der Menschen mit Behinderungen auf Augenhöhe zusammenarbeiten.
Das am Anfang des Jahres in Kraft getretene Ausführungsgesetz zum SGB XII bietet einen guten Rahmen, um eine fruchtbare Zusammenarbeit mit Leben zu füllen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel