| Nr. 449/11

zu TOP 40: Dauerhaftes Aufenthaltsrecht nur bei wirklicher Integration

Zur heute (7. Oktober 2011) im Landtag beratenen Bundesratsinitiative für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung (TOP 40) sagte die CDU-Abgeordnete Astrid Damerow:

„Bereits in der August-Plenartagung haben wir deutlich gemacht, dass wir es für dringend erforderlich halten, in der Frage des Bleiberechts bei langjährigen Kettenduldungen Änderungen vorzunehmen. Es gibt Fälle von Asylsuchenden, die über viele Jahre hinweg – ohne ein eigenes Verschulden – in langen aufenthaltsrechtlichen Verfahren stehen, und ohne zu wissen, wie es für sie oder ihre Familien weitergeht. Wenn sie dann nach Jahren ausreisen müssen, obwohl sie sich mittlerweile erfolgreich in unsere Gesellschaft integriert haben, kann dies zu unbilligen Härten führen. Es muss in bestimmten Fällen die Möglichkeit geben, auch ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu gewähren.

Für die CDU ist allerdings klar: Ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht muss davon abhängen, ob wirklich eine Integration stattgefunden hat!

Wir müssen uns hier sehr ernsthaft damit auseinandersetzen, dass es eine breite Mehrheit in der Bevölkerung gibt, die unter Integration nicht nur staatliche Förderung und Angebote versteht, sondern wünscht, dass diejenigen, die dauerhaft hier bleiben wollen, auch klare Integrationskriterien erfüllen. Nehmen wir diese Erwartungen und Sorgen nicht ernst, wird es immer wieder zu Integrationsdiskussionen kommen, die bisweilen aus dem Ruder laufen, und Rechtspopulisten würde das Feld überlassen.

Wir haben in den letzten Wochen Kriterien für eine Bundesratsinitiative zu Änderungen im Aufenthaltsgesetz erarbeitet, von denen wir als CDU sagen können, dass sie Betroffenen helfen werden, und die man aber auch mit Recht von Integrationswilligen erwarten kann. Dies sind unter anderem:

• ein Aufenthalt in Deutschland von mindestens acht Jahren - oder sechs Jahren, falls der Begünstigte mit einem oder mehreren minderjährigen ledigen Kindern in häuslicher Gemeinschaft lebt,
• keine Straffälligkeit während dieser Zeit,
• die ordnungsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungspflichten am aufenthaltsrechtlichen Verfahren,
• hinreichende deutsche Sprachkenntnisse als Voraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft (entsprechend der Stufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen),
• die Sicherung des Lebensunterhalts durch Erwerbstätigkeit,
• das Bekenntnis zu Demokratie und bundesdeutscher Gesellschaft als gemeinsame Grundlage des Miteinanders,
• die Partizipation am sozialen Leben durch bürgerschaftliche Aktivitäten sowie die aktive Unterstützung der schulischen Integration der Kinder und Jugendlichen durch die Eltern.

Diese Erwartungen sind nicht zu hoch, sie sind vielmehr selbstverständlich.

Im Rahmen einer Bundesratsinitiative soll es auch zu Regelungsvorschlägen kommen, wie die Dauer aufenthaltsrechtlicher Verfahren weiter verkürzt und der Zugang zu Integrationskursen verbessert werden kann.”

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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
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