| Nr. 433/11
zu TOP 4: Eine Runderneuerung für die Rahmenbedingungen der Weiterbildung
Es gilt das gesprochene Wort.
Freigabe Redebeginn.
Die CDU versteht Weiterbildung als eigenständigen und gleichberechtigten Teil des Bildungswesens. Lebenslanges und lebensbegleitendes Lernen – diesem Motto sehen wir uns verpflichtet.
Daher ist es konsequent, das in die Jahre gekommene Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (kurz BFQG) kritisch zu betrachten und einer Runderneuerung zu unterziehen. Ich danke dem zuständigen Ministerium und insbesondere Herrn Minister de Jager für den vorliegenden Gesetzesentwurf.
Worum geht bei dem neuen Weiterbildungsgesetz?
Bereits die Abschaffung des etwas sperrigen alten Titels weist auf eine inhaltliche Neuausrichtung hin: Hier soll es nicht nur um den formalen Akt der Bildungsfreistellung gehen. Der Fokus liegt auf dem Prozess der Weiterbildung und der an ihr beteiligten Menschen und Einrichtungen insgesamt. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Gesellschaft und Arbeitsmarkt haben sich in den letzten zwanzig Jahren stark verändert. Es geht nun nicht mehr allein darum, in seinem Job besser zu werden. Es geht darum, der wachsenden Bedeutung von allgemeiner, beruflicher und politischer Weiterbildung gerecht zu werden.
Dies bedeutet im Einzelnen:
Wir müssen dem Fachkräftemangel ein Stück weit entgegentreten sowie die Aspekte Integration und Inklusion stärker berücksichtigen.
Wir müssen uns verstärkt darum kümmern, Frauen den qualifizierten beruflichen Widereinstieg zu ermöglichen.
Wir müssen mehr Menschen mit Migrationshintergrund in Weiterbildungsmaßnahmen einbinden.
Und wir müssen die älteren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mitnehmen zurück in das Berufsleben.
Für all dies bildet das neue Weiterbildungsgesetz eine Arbeitsgrundlage.
Gleichzeitig werden mit der Gesetzesnovellierung Anregungen der Kommission Weiterbildung aufgegriffen und umgesetzt. Hier ist beispielhaft die Anerkennung von Trägern und Einrichtungen zu nennen.
Und: Nach Auffassung der CDU nehmen die Volkshochschulen in allen Bereichen der Weiterbildung eine herausragende Stellung im Lande ein, die durchaus über eine reine Grundversorgung hinausgeht.
Eine gravierende Änderung findet sich bei den Anerkennungsverfahren von Veranstaltungen der Bildungsfreistellung. Das Gesetz ermächtigt das zuständige Ministerium, diese mit hohem Aufwand verbundene Aufgabe auf die Investitionsbank Schleswig-Holstein zu übertragen. Es handelt sich immerhin um rund 3000 Anerkennungsfälle im Jahr. Die Anerkennungskriterien sind im Wege der Verordnung zu regeln.
Neu ist hierbei auch, dass die Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung gebührenpflichtig wird. Dieses muss sich nach Auffassung der CDU mit Blick auf die Träger in vertretbarem Rahmen bewegen. Es ist aber davon auszugehen, dass aufgrund der zweijährigen Gültigkeitsdauer von anerkannten Maßnahmen und der Möglichkeit der Umlage auf die Teilnahmekosten keine zusätzlichen Belastungen für die Träger entstehen.
Die CDU-Fraktion begrüßt daher den mit der Aufgabenübertragung neu eingeschlagenen Weg und die hiermit verbundene Stelleneinsparung im Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Verkehr.
Meine Damen und Herren, aus der weiteren Diskussion dieser wichtigen Gesetzesnovellierung werden wir sicherlich noch den einen oder anderen Aspekt mit aufnehmen. Ich beantrage die Überweisung in den Bildungsausschuss, in den Wirtschafts- sowie Innen- und Rechtsausschuss, mit Federführung für den Bildungsausschuss.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel