| Nr. 277/11
zu TOP 4: Die Offensive für Mittelstand und Handwerk geht weiter
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Mit der heutigen Verabschiedung des Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetzes setzen wir einen weiteren wichtigen Baustein in unserer Offensive für Mittelstand und Handwerk in Schleswig-Holstein. Durch diese Offensive und eine auf Freiraum und Verantwortung gerichtete Wirtschaftspolitik ist es seit 2005 gelungen, Schleswig-Holstein nach Jahren rot-grünem Rückschritt wieder voranzubringen. Die Arbeitslosigkeit wurde von 180.000 auf rund 100.000 verringert und etwa 80.000 neue, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen. Dies ist eine großartige Leistung der mittelständischen Betriebe in unserem Land und der neuen Rahmenbedingungen der Landespolitik.
Die Konjunkturerwartungen der Betriebe sind nach den Umfragen der IHK`s und der Handwerkskammern weit überwiegend gut. Die Wirtschaft zeigt wieder Wachstum. Dies alles sind überzeugende Fakten, die zeigen, dass unsere Wirtschaftspolitik für die Menschen in Schleswig-Holstein richtig ist. Denn was nützt den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land ein statistisch erfasster Wohlfühl-Index, wenn sie arbeitslos sind und ihre Einkommen vom Bundestrend abgekoppelt werden, wie dies bei Rot-Grün bis 2005 der Fall war?
Das neue Gesetz beinhaltet ein klares Bekenntnis zum Vorrang der privaten Aufgabenerledigung, die verbesserte Kommunikation mit den Unternehmen über das Internet und die Förderung der internationalen Verflechtung von Unternehmen sowie zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk.
Kern des Gesetzes sind neue Vergabebestimmungen für öffentliche Aufträge, die dem Mittelstand noch bessere Chancen einräumen. So haben öffentliche Auftraggeber zukünftig die Pflicht, ungewöhnlich niedrige Angebote zu überprüfen, wenn diese um mindestens 10 % vom nächst höheren Angebot abweichen. Damit verhindern wir Wettbewerbsverzerrungen durch Preis- und Lohndumping zu Lasten der Arbeitnehmer und der tariftreuen Betriebe.
Um die Wettbewerbssituation kleinerer und mittlerer Unternehmen weiter zu stärken, sind öffentliche Aufträge grundsätzlich auch unterhalb der Schwellenwerte in Teillose und Fachlose aufzuteilen und zu vergeben. Und wir schaffen eine Tariftreueregelung, die EU-konform ist und sich an den allgemein verbindlichen Mindestlöhnen der Tarifpartner und dem Arbeitnehmerentsendegesetz orientiert. Dies alles sind die Gründe dafür, dass die Verbände von Mittelstand und Handwerk, aber auch die Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt unseren Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßen.
Die Anhörung zum Mittelstandsförderungsgesetz und zu den Änderungsanträgen der Opposition macht aber zugleich den elementaren Unterschied in der Wirtschaftspolitik zwischen der Regierungskoalition und den Oppositionsparteien deutlich. Die Grünen und die Linken etwa wollen über das Mittelstandsförderungsgesetz einen gesetzlichen Mindestlohn einführen. Wir haben uns dagegen ausgesprochen, weil es nicht Aufgabe des Staates ist, Löhne am `Grünen Tisch` festzulegen. Darin sind wir uns einig mit dem Handwerk Schleswig-Holstein, das in der Anhörung erklärte: „Es hat sich in der Vergangenheit bewährt, dass Mindestlöhne im Rahmen der Tarifautonomie mit dem Sozialpartner ausgehandelt und vereinbart wurden.“
Lassen Sie mich kurz auf den Antrag der SPD-Fraktion eingehen. Die Sozialdemokraten wollen damit einen gesetzlichen Mindestlohn durch die Hintertür einführen. Die CDU setzt auf die Verantwortung der Tarifpartner, wie sie dies in vielen Bereichen, von der Bauwirtschaft und der Abfallwirtschaft über den Pflegebereich und Gebäudereiniger bis zum Bäckerhandwerk unter Beweis gestellt haben. Mich wundert, dass die SPD ihren gesetzlichen Mindestlohn nicht direkt in ihr eigenes Vergabegesetz geschrieben hat, wie es wenigstens die Grünen gemacht haben. Dies war zwar ebenso ordnungspolitisch falsch, aber immerhin konsequent falsch. Wir werden die Anträge der SPD und der Linken daher ablehnen.
Unsere Wirtschaftspolitik baut ganz entscheidend darauf auf, dass wir den Unternehmen Entwicklungsmöglichkeiten einräumen (wie auch beim Landesentwicklungsplan).
SPD, Grüne und Linke haben mit ihren Gesetzentwürfen deutlich gemacht, dass es ihnen im Kern um eine andere Wirtschaftspolitik geht, nämlich um eine Politik, die den Betrieben von Oben verordnet, was gut und richtig ist. So soll der Mittelstand in Schleswig-Holstein per Gesetz zur Einhaltung weiterer sozialer und ökologischer Standards verpflichtet werden. Die Handwerkskammer Schleswig-Holstein hat sich in der Anhörung klar dagegen positioniert: „Derartige Anforderungen gehen an der betrieblichen Realität unserer Mitgliedsbetriebe schlichtweg vorbei. Im Ergebnis wird hier nur eine neue leer laufende Bürokratie erzeugt, deren Anforderungen von den kleinen Betrieben gar nicht erfüllt werden können.“ Und auch der Einzelhandelsverband Nord stellt hierzu fest: „Hierin ist aus unserer Sicht keine Mittelstandsförderung zu sehen.“
Der Omnibusverband Nord bezeichnet die Auflagen im SPD-Gesetzentwurf als „denkbar ungeeignet und nicht zielführend“. Noch vernichtender ist das Urteil des Einzelhandels: „Der Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion lässt den Aspekt der Mittelstandsförderung vermissen.“ Diesem Fazit kann man eigentlich wenig hinzufügen.
Die Anhörung zum Mittelstandsförderungsgesetz hat insgesamt deutlich gemacht, um welche Alternativen in der Wirtschaftspolitik es in der Zukunft geht. Die Oppositionsfraktionen von SPD, Grünen und Linken streben eine andere Mittelstandspolitik an, mit gesetzlichen Mindestlöhnen, sozialen und ökologischen Sonderauflagen, mit mehr Bürokratie und staatlicher Kontrolle. Dieser Links-Kurs würde die Wettbewerbsfähigkeit unseres Mittelstandes belasten, Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze gefährden. Die Oppositionsparteien zeigen damit ein tiefes Misstrauen gegenüber dem Mittelstand. Die CDU hat Vertrauen in die Leistungskraft und die Verantwortung des Mittelstandes in Schleswig-Holstein. Und dies wollen wir unterstützen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel