Tobias Koch
Fraktions­vorsitzender

| Nr. 339/08

zu TOP 3: Sicherstellung eines reibungslosen Starts der neuen Schulformen

Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort!

Bei der ersten Lesung zur Änderung des Landesbesoldungsgesetztes im Juni dieses Jahres habe ich für die CDU Fraktion deutlich gemacht, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf aus zweierlei Gründen kritisch betrachten:
Wir haben dort einen finanzpolitischen Aspekt, der sich aus den erforderlichen Stellenhebungen zur Einrichtung der Koordinatorenstellen ergibt.
Dafür sind kurzfristig 215 Beförderungen erforderlich, die bis zum Jahr 2013 einen zusätzlichen Finanzbedarf von rund 5,2 Mio. Euro verursachen. Im Falle einer Beibehaltung der Koordinatorenstellen über diesen Zeitraum hinaus würden weitere Kosten von rund 1 Mio. Euro pro Jahr anfallen.
Zum anderen haben wir einen schulpolitischen Aspekt zu beachten. Wir haben uns die Frage gestellt, ob und in wieweit die neu geschaffenen Koordinatorenstellen zu mehr Bürokratie und zu mehr Verwaltung führen. Dahinter steht unsere Sorge, dass die Koordinatoren nur eingeschränkt für die Unterrichtserteilung zur Verfügung stehen und dadurch weniger Unterricht und damit weniger Bildung bei unseren Kinder ankommt.
Aus diesen Gründen hat die CDU Fraktion den Gesetzentwurf eingehend erörtert.
Im Hinblick auf den Finanzbedarf für die Stellenhebungen ist festzustellen, dass dieser aus dem Einzelplan des Bildungsministeriums gedeckt wird, indem dort auf die für das Lehrerbudget gebildete Rücklage zurückgegriffen wird.
Diese Vorgehensweise des Bildungsministeriums ist haushaltstechnisch aus unserer Sicht nicht zu beanstanden. Ich will allerdings hinzufügen, dass wir uns als CDU Fraktion durchaus auch eine andere Verwendung dieser Rücklagenmittel hätten vorstellen können.

Im Hinblick auf die Unterrichtsversorgung ist zunächst festzustellen, dass nach derzeitigem Sachstand über 500 Koordinatorenstellen im ganzen Land entstehen werden.
Die überwiegende Zahl der Schulen wird dabei über 2 bis 4 Koordinatoren verfügen. An einzelnen Schulen wird es darüber hinaus einen 5. und ganz vereinzelt sogar einen 6. Koordinator geben, nämlich dann, wenn organisatorische Verbindungen auch mit einer Grundschule und einem Förderzentrum bestehen.

Die sich daraus ergebende Auswirkung auf die Unterrichtsversorgung hängt entscheidend davon ab, in welchem Umfang diese Koordinatoren für die Wahrnehmung ihrer schulfachlichen und pädagogischen Aufgaben von der Unterrichtserteilung freigestellt werden.
Das Bildungsministerium hat uns hierzu mitgeteilt, dass Lehrkräfte mit Koordinatorenfunktion eine Entlastung aus dem Zeitbudget der Schule nach den näheren Maßgaben der §§ 7 bis 9 des Leitungszeiterlasses erhalten können.

Darin ist geregelt, dass bei organisatorischen Verbindungen ein Zeitbudget von drei Unterrichtsstunden für jede hinzugekommene Schulart zur Verfügung steht. Darüber gibt es ein Zeitbudget für pädagogische Arbeit und für Schulentwicklung welches sich auf eine Unterrichtswochenstunde pro zugewiesene 110 Lehrerwochenstunden beläuft.
Diese Zeitbudgets stehen zwar für eine Unterrichtserteilung nicht zur Verfügung, sind aber - wie man feststellen kann - einigermaßen eng bemessen. Die genannten Zeitbudgets gelten dabei jeweils pro Schule und nicht pro Koordinator, sind also untern den Koordinatoren aufzuteilen.

Aus diesen Überlegungen heraus wird die CDU Fraktion heute der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes in zweiter Lesung zustimmen. Wir wollen damit einen reibungslosen Start der neuen Schulformen sicherstellen, denn gerade in der Einführungsphase ist ein erhöhter Koordinationsbedarf sicherlich nicht von der Hand zu weisen.
Wir werden uns allerdings die von der Regierung vorgesehene Überprüfung zum Ablauf des Schuljahres 2011/12 ganz genau anschauen. Zu diesem Zeitpunkt wird dann zu entscheiden sein, ob wir die Koordinatoren über die Einführungsphase der neuen Schulformen hinaus tatsächlich weiterhin benötigen.
Insofern steht der heutige Gesetzesbeschluss für die CDU Fraktion ganz klar unter dem Zeichen einer zeitlich befristeten Einführungslösung, ohne dass sich daraus ein Präjudiz für eine Dauerlösung ableiten ließe.

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