Tierhaltung | | Nr. 190/2016
zu TOP 37: SPD, Grüne und SSW wollen Betriebsräte zu staatlichen Kontrolleuren machen
Es gilt das gesprochene Wort.
Sperrfrist Redebeginn.
Das ist hier ein weiteres Beispiel dafür, wie Sie mit großem Pathos Skandale in unseren schleswig-holsteinischen Schlachthöfen konstruieren, um Ihre ideologischen Antworten zu geben. Dabei sollten Sie zunächst einmal Ihren eigenen Widerspruch auflösen:
Die Koalition will sich für die Schlachter einsetzen. Ihr grüner Minister setzt sich gleichzeitig auf dem Symposium der Tönnies-Forschung gleich ganz gegen die Tötung von Nutztieren ein.
Das heißt
1. keine Arbeit mehr für Schlachter,
2. keine regionale Schlachtung mehr,
3. 100 Prozent Import von Fleisch und
4. kein regionales Biofleisch mehr!
Herr Dr. Habeck, Sie wollen die Schleswig-Holsteiner zu Pflichtvegetariern machen und attestieren der Tierhaltung ein grundsätzliches Rechtfertigungsproblem!
Die Gesellschaft, die ich kenne, kauft gerne Fleisch. Und noch lieber regionales Fleisch! Deshalb brauchen wir natürlich auch Schlachthöfe.
Gewiss, was wir teilweise in der Vergangenheit auf den Schlachthöfen erlebt haben und wovor Sie in Ihrem Antrag warnen, konnte die Politik nicht zufriedenstellen. Aber das fußte aus unserer Sicht nicht auf mangelnden Gesetzen, sondern ist schlicht und einfach ein Verstoß gegen bestehende Gesetze gewesen. Übrigens beklagen Sie hier die Rechtslage, die Rot-Grün 2002 selbst geschaffen hat. Das trägt auch nicht gerade zur Glaubwürdigkeit Ihres Antrages bei.
Dass nun Betriebsräte nach Ihrem Antrag Kontrollpflichten und -aufgaben des Staates übernehmen sollen, das halte ich schon für ein starkes Stück. Wenn ein Betriebsrat einen Missbrauch entdeckt, dann soll er dies dem Zoll melden.
Denn die Behörden sind dazu da, um genau diese Verstöße festzustellen, nämlich wo es Missbrauch von Werkverträgen gibt, wo die Abgrenzungskriterien zur Zeitarbeit nicht eingehalten werden, wo Lohndumping betrieben wird und wo es um Scheinselbständigkeit geht.
Wir brauchen gemeinsame Anstrengungen aller gesellschaftlichen Gruppen und strikte Kontrollen, um Missbrauch von Werkverträgen wirksam zu verhindern. Aber wir brauchen keine Betriebsräte als Hobbypolizisten. Das beschränkt sich im Übrigen auch nicht nur auf die Schlachthöfe.
Verfehlungen einzelner oder auch Branchen in der Vergangenheit dürfen nicht dazu führen, dass wichtige Arbeitsmarktinstrumente per se in Frage gestellt werden. Und die Zeitarbeit ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument.
Sie bietet Unternehmen Flexibilität für Auftragsspitzen und arbeitslosen Menschen die Chance auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Wer Zeitarbeit überreguliert, sorgt für mehr Arbeitslosigkeit, weniger Berufschancen für Geringqualifizierte und weniger Wohlstand für alle.
Das lehnen wir entschieden ab. Für uns gilt aber auch: Zeitarbeit darf nicht zu Lohndumping führen. Die CDU steht zum Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Das gleiche gilt in ähnlicher Weise auch für Werkverträge: Werkverträge sind seit Jahrzehnten Bestandteil unserer arbeitsteiligen Gesellschaft.
Die Vergabe von Aufgaben an Dritte auf der Basis von Werkverträgen gehört zum Kernbereich der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit. Werkverträge spielen im Übrigen nicht nur auf Schlachthöfen, sondern auch im Handwerk und in der Industrie gleichermaßen eine zentrale Rolle. Sie sind dort schlicht unverzichtbar!
Für uns gilt der Grundsatz: Wo Werkvertrag draufsteht, muss auch Werkvertrag drin sein. Deshalb muss konsequent kontrolliert und Verstöße auch sanktioniert werden. Die CDU hält es deswegen schlicht für nicht angebracht, einzelne Branchen an den Pranger zu stellen und damit Werkverträge generell in Frage zu stellen. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag gestellt.
Ich bitte um Überweisung federführend in den Wirtschaftsausschuss und mitberatend in Agrar- und Umwelt sowie Soziales.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel