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zu TOP 35: Minderheitenschutz in ganz Europa stärken
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Minderheiten in Europa benötigen die Stärkung und den Schutz durch die Europäische Union. Sie sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaften. Sie bringen kulturelle Vielfalt und Farbe in das gesellschaftliche Leben. Der Umgang eines Staates mit seinen Minderheiten ist auch Maßstab für Toleranz und Gerechtigkeit. In vielen europäischen Staaten ist der rechtliche Schutz und der Umgang mit autochthonen Minderheiten überwiegend gefestigt und es
sind Strukturen geschaffen worden, die ihre Existenz nicht in Frage stellt.
So haben wir nun auch die autochthone Minderheit der deutschen Sinti und Roma in Schleswig-Holstein explizit unter den Schutz unserer Landesverfassung gestellt.
Das neu geschaffene „Gremium für deutsche Sinti und Roma in Schleswig-Holstein“ nimmt sich auf breiter Basis der Probleme der Minderheit praktisch an. Insgesamt, denke ich, gehört die Bundesrepublik und damit auch Schleswig-Holstein zu den Staaten, die vorbildlich im Umgang mit ihren Minderheiten sind.
Es gibt jedoch auch EU-Länder, in denen sich der Umgang mit den Minderheiten gerade wieder verschlechtert, und leider gibt es Staaten in der EU, in denen Minderheiten noch immer weit entfernt von gleichberechtigter Teilhabe sind. Über die schlechten Lebensbedingungen der Sinti und Roma in einigen osteuropäischen Ländern haben wir hier schon gesprochen. Bessere und gleichberechtigte Lebensbedingungen und Chancen für diese Minderheiten müssen dringend geschaffen werden. Deshalb muss die europäische Union jedes Mittel nutzen um hier Einfluss zu nehmen. Denn nur wenn die Minderheiten in diesen Staaten Chancen erhalten, werden sie in ihren Heimatländern auch bleiben wollen und können.
Der Innenminister wird Anfang November mit einer Delegation nach Bulgarien und Rumänien fliegen, um sich dort ein Bild der Lebensumstände zu machen – dies begrüßen wir. Nun zur Minority Safepack Initiative.
In der EU ist die Wahrung der Minderheitenrechte sowohl in der Grundrechtscharta der EU als auch in Artikel 2 im Lissabon-Vertrag als Grundwert festgeschrieben. Die Anerkennung des Status von Minderheiten, deren Selbstbestimmung und Autonomie oder auch ihrer rechtlichen Sprachenstellungen obliegt jedoch allein den Mitgliedsstaaten. In den Minderheitenfragen erkennt die EU-Kommission deshalb für sich keinen gesetzlichen Handlungsbedarf.
Dieses ist der formale Grund, weshalb die Bürgerinitiative „Minority Safepack Initiative“ trotz breiter Unterstützung letzte Woche vor der Kommission gescheitert ist.
Diese Initiative hat da Ziel, die EU zu verpflichten, sich aktiv in den Dialog über Verbesserung der Beteiligung der europäischen Minderheiten einzubringen. Sie verfolgt aber auch das Ziel, die Bedeutung und die Anliegen der Minderheiten in der EU noch stärker bewusst zu machen. Dies unterstützen wir und sind sehr gespannt auf die Ergebnisse der heutigen Forums-Diskussion in Brüssel.
Wir müssen uns aber auch darüber im Klaren sein, dass durch eine stärkere Kompetenzübertragung der Minderheitenfragen an die EU und die EU-Kommission nationale Länderrechte und Initiativen beschnitten werden können und hier dadurch die von uns stets geforderte Subsidiarität eingeschränkt werden könnte.
Die „Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen“ kurz FUEV als starker Verbund der Minderheiten in Europa ist Initiator dieser Initiative. Die Arbeit der FUEV bewertet die CDU als ausgesprochen wertvoll und hilfreich. Wir begrüßen die Forderung nach Unterstützung. Wir wünschen uns auch weiterhin die Hauptgeschäftsstelle der FUEV in Flensburg. Es stellt sich aber bei dieser von den Regierungsfraktionen vorgetragenen Forderungen die Frage, ob denn ein überrollen der jährlichen Finanzmittel, wie im Haushaltsansatz 2014 vorgesehen, hierfür ausreichend ist.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel