| Nr. 369/08

zu TOP 33: Bildung fängt bereits im Kindergarten an

Es gilt das gesprochene Wort.
Sperrfrist Redebeginn

Kinder haben ein Recht auf Bildung und Erziehung unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern. Deswegen wollen wir das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung für die Eltern gebührenfrei machen und stufenweise weitere Kindergartenjahre gebührenfrei machen.
Bildung fängt für uns bereits im Kindergarten an und deswegen haben wir auch einen Bildungsauftrag für die Kindertagesstätten formuliert.

Insbesondere die vorschulische Sprachförderung wird in Schleswig-Holstein in der Zukunft noch weiter an Bedeutung zunehmen, da sich insbesondere der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund unter sechs Jahren bereits jetzt auf 22,5 % beläuft.
Diese Kinder müssen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, wenn sie in den Schulen eine Chance haben sollen und deswegen sind auch die verpflichtenden Deutschkurse vor der Einschulung so wichtig.

Auch die verbindliche Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Grundschulen hat einen gesetzlichen Rahmen bekommen. Eine enge Vernetzung dieser beiden Bildungseinrichtungen ist notwendig, damit Stärken und Schwächen unserer Kinder besser erkannt und begleitet werden können und nicht an der Schnittstelle Einschulung verloren gehen. Das letzte Kindergartenjahr soll die Kinder - gerade vor dem Hintergrund, dass nun alle 6-Jährigen eingeschult werden - gezielt auf die Einschulung vorbereiten.

Alle diese Maßnahmen zeigen, welche bildungspolitische Bedeutung gerade dem letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung zukommt. Und das heißt für die CDU-Fraktion: Wir müssen möglichst alle in diese vorschulische Förderung bekommen. Daher war es zunächst unser Bestreben, mit der Beitragsfreiheit auch die Verpflichtung zur Teilnahme zu verbinden, was aus verfassungsrechtlichen Gründen leider nicht möglich war.
Jetzt gibt es die Beschlusslage des Koalitionsausschusses. Das letzte Kindergartenjahr wird für die Eltern ab 2009 beitragsfrei und ich freue mich, dass unser Koalitionspartner SPD nach seinem Schlingerkurs, mal dafür und mal dagegen zu sein, nun die Gebührenfreiheit des letzten Kindergartenjahres mit trägt. Und auch unsere Berechnungsgrundlage von 120 € pro Kind und Monat hat sich als die Richtige erwiesen.

Wir wollen damit so vielen Kindern wie möglich das Rüstzeug für die Schule mit auf den Weg geben. Die CDU legt auch Wert darauf, dass dieses wichtige Jahr vor der Schule auch in einer Kindertagesstätte mit dem entsprechenden Fachpersonal und den nur in einer Gruppe zu erfahrenden Sozialisationsprozessen stattfindet. Die Tagespflege kann in diesem Zusammenhang nur die Ausnahme sein.

Wir wollen die Eltern von den ohnehin hohen Ausgaben für Bildung und Erziehung entlasten. Natürlich verbinden wir damit die Hoffnung, dass sich wieder mehr junge Paare für Kinder entscheiden. Kinder sind keine Belastung, sondern eine Bereicherung für unsere Gesellschaft.

Aber ich will auch ehrlich sagen, dass von diesen Kindern in der Zukunft viel erwartet wird. Ihre Anzahl ist im Vergleich zu uns sehr viel niedriger. Trotzdem sollen sie sich selbst, ihre Kinder und uns finanzieren, versorgen und pflegen und dabei sollen sie auch noch flexibel, innovativ und wettbewerbsfähig sein.
Wir sind dafür verantwortlich, dass sie dafür das notwendige Rüstzeug bekommen in Form von guter Betreuung und Bildung.
Was wir ihnen aber nicht aufbürden sollten, sind die Gebühren für ihren eigenen Kindergartenbesuch.

Wir dürfen weitere Kindergartenjahre nur dann elternbeitragsfrei machen, wenn wir auch das Geld im Haushalt haben und dafür keine neuen Schulden aufnehmen müssen. Die Koalition hat sich am 01. Oktober auf verfassungsmäßige Haushalte und bis 2015 ausgeglichene Haushalte geeinigt. Darauf müssen wir bei der vorgesehenen Gesetzgebung für weitere beitragsfreie Kindergartenjahre achten. Und ich appelliere an alle hier im Hause, sich dieser Verantwortung für die zukünftige Generation zu stellen. Unsere Kinder brauchen finanzielle Handlungsmöglichkeiten, um in der Zukunft wirtschafts-, bildungs- und sozialpolitische Entscheidungen für unser Land treffen zu können.

Die Ministerin hat es berichtet, in den vergangenen Tagen haben Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden stattgefunden und es hat mich nicht überrascht, dass die Kommunen ihre Verantwortung für die Kinder sehen und sich wie im bisherigen Maße und darüber hinaus an der Finanzierung der Kindertagesstätten beteiligen wollen.
Der Ausgleich für die Mehrkosten soll über das Finanzausgleichsgesetz geregelt werden. Dabei gehen wir von einer durchschnittlichen Pauschale von 120 € pro Kind und Monat aus. Dieser Betrag beruht auf einer Schätzung, da ein durchschnittlicher Beitrag nicht einwandfrei zu ermitteln war. Für das Land bedeutet das für 2010 eine Summe von 35 Mio. € und für das Startjahr 2009 einen Betrag von 14,6 Mio. €. Die Mittel sollen den Kreisen und kreisfreien Städten als den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zugewiesen werden und dienen der Förderung von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen und damit der Beteiligung des Landes an den Betriebskosten. Die Kreise leiten dann die zugewiesenen Mittel in eigener Verantwortung an die Träger weiter, bei denen die Gebühren entfallen.
Das Land wird bis zum Haushaltsjahr 2011 prüfen, ob die Annahmen, auf denen die jetzige Ausgleichszahlung beruht, sich als tragfähig erweisen.

Ich will in diesem Zusammenhang allerdings auch darauf hinweisen, dass in Schleswig-Holstein bundesweit mit die höchsten Kindergartenbeiträge von Eltern erhoben werden.

Wenn es um die Ernährung unserer Kinder geht, dann geht das uns alle an.
Grundsätzlich gilt aber nach wie vor, für eine ausreichende Ernährung von Kindern sind zu allererst die Eltern verantwortlich.

Allerdings müssen sie dazu auch in die Lage versetzt werden, das finanzieren zu können.
Eigentlich sollte die Ernährung von Kindern über die sozialen Sicherungssysteme abgedeckt sein. Dennoch ergeben sich vor Ort Probleme, wenn Eltern beispielsweise die Kosten für ein Mittagessen in der Kindertagesstätte oder der offenen Ganztagsschule nicht aufbringen können. Hier müssen individuelle Lösungen gefunden werden.

Die Sozialministerin hat mit Hilfe der schleswig-holsteinischen Wohlfahrtsverbände und der Stiftung „Familie in Not“ das Projekt Kein Kind ohne Mahlzeit ins Leben gerufen. Damit soll sichergestellt werden, dass sozial bedürftige Kinder nicht von der Mahlzeit ausgeschlossen werden. Und seit März dieses Jahres haben 1948 Kinder ein bezuschusstes Mittagessen in ihrer Kindertagesstätte erhalten.

Ein solcher Kinderhilfsfond ist aber nicht die endgültige Lösung für die Finanzierung von warmen Mahlzeiten für Kinder in Kindertagesstätten und Schulen.
Grundsätzlich müssen alle familienpolitischen Leistungen hinterfragt und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden, um hier zu einem effektiveren Einsatz der Mittel zu gelangen. Dabei müssen insbesondere die Bedarfe von Kindern bei der Bemessung von Regelleistungen überprüft werden.

Und wir müssen aber auch aufpassen, dass wir mit solchen gut gemeinten Initiativen nicht das Deckmäntelchen des Wegschauens auf die Probleme in einigen Familien legen. Wenn mir letztlich eine Lübeckerin erzählt, dass die Kinder, die zu ihrer Tafel kommen, kein Mittagessen bekommen, weil die Eltern zu Hause um diese Uhrzeit schon betrunken sind. Oder andere mir berichten, dass Eltern auch einfach nicht gewillt sind, Geld für ein Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten zu bezahlen, dann ist diesen Kindern nicht mit einer warmen Mahlzeit geholfen.
Hier müssen die Maßnahmen unseres Kinderschutzgesetzes und die der Jugendhilfe greifen. In solchen Fällen geht es nicht um Armut, sondern um Vernachlässigung und da müssen wir hinschauen.

Wir sollten in diesen finanziell schwierigen Zeiten nicht auf wohlklingende finanzielle Ankündigungen setzten. Lassen sie uns unseren gesunden Menschenverstand für weitere politische Entscheidungen nutzen. Da gibt es gibt noch viel zu tun, packen wir es an.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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