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zu TOP 33: Wer das Potential der Frauen nicht nutzt, der vergeudet Ressourcen
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Dieser Antrag ist wirklich sehr interessant. Zum einen befasst er sich mit dem Bundesrecht, hier im Besonderen mit den deutschen Aktienrecht und der Zusammensetzung der Aufsichtsräte- und zum anderen mit dem Landesrecht, dem Landesgleichstellungsgesetz, dem Landeshochschulgesetz und der Kommunalverfassung. Nun, fangen wir mit der Bundesebene an:
Die jüngsten Ergebnisse der 81. Konferenz der Justizministerinnen und der Justizminister der Länder, Ende Juni lassen aufhorchen. Natürlich begrüßen wir die Aussage, dass die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen der Wirtschaft wünschenswert ist. Passend dazu haben sich jüngst die Unionsfrauen im Bundestag positioniert. Ich habe viele Sympathien mit ihren Forderungen nach einer 30-prozentigen Frauenquote in Aufsichtsräten und Vorständen. Mit dem langfristigen Ziel, dass sich der jeweilige Anteil von Frauen und Männern in der Bevölkerung auch in Führungspositionen widerspiegelt.
Ich glaube, dass ohne Frauen kein Unternehmen langfristig geführt werden kann. Frauen sind mindestens genauso gute Chefinnen, wie Männer Chefs sind. Über den erfolgreichen Weg zu diesem Ziel lässt sich diskutieren. Jedoch sollten wir nicht den letzten Schritt der Sanktionierung, vor dem Ersten machen. Zunächst sollte es eine schärfere Transparenz- und Berichtspflicht geben, die die Unternehmen verpflichtet, dieses wichtige Thema nicht aus dem Blickfeld zu verlieren. Jährliche Berichte sollen den Fortschritt der angemessenen Beteiligung von Frauen in Führung dokumentieren.
Falls es jedoch, trotz dieser Bemühungen, mittelfristig nicht gelingt, das Potential der Frauen zu nutzen, hieße das, vorhandene Ressourcen zu vergeuden. Wir halten es für besser, wenn sich die Wirtschaft selbst dazu verpflichtet, Ziele für die Zusammensetzung der Aufsichtsräte konkret zu definieren und zu veröffentlichen. Wir müssen den Unternehmen eine angemessene Zeit lassen, um die eigenen Pläne umzusetzen zu können.
Jedoch sollten wir nicht zu lange mit dieser Freiwilligkeit warten. Sollten sich bis 2015 keine deutlichen Verbesserungen der Frauenquote in Aufsichtsräten und Vorständen ergeben haben, müssen wir über eine gesetzliche Regelung
nachdenken. Das von den Unionsfrauen vorgeschlagene 3-stufige Vorgehen wäre jetzt schon eine denkbare Möglichkeit zur Umsetzung. Das bedeutet konkret in der ersten Stufe, dass bis zum Jahresende eine transparente und selbstverpflichtende Berichtspflicht gesetzlich auf den Weg gebracht wird, die bis zum Jahr 2014, in der zweiten Stufe, einen mindestens 30-prozentigen Frauenanteil in Vorständen und Aufsichtsräten vorsieht. In der dritten Stufe hieße das für die Unternehmen, dass bei einem Nichterreichen der 30-prozentigen Quote, eine gesetzliche Verpflichtung zum Erreichen dieses Anteils, bis 2018 besteht.
Die Forderung der Grünen nach einer sofortigen, sanktionsfähigen 50-prozentigen Quotierungsregelung im deutschen Aktiengesetz halten wir für überzogen. Diese Forderung übertrifft selbst die Norwegische Regelung, die „nur“ eine 40-prozentige Frauenquote vorschreibt. Nun zu den weiteren Forderungen des vorliegenden Antrages:
Im letzten Gleichstellungsbericht der Landesregierung wurde sehr deutlich, dass der Anteil von Frauen im mittleren und gehobenen Dienst auf mehr als die Hälfte angestiegen ist. Die Erfolge der aufgestellten und praktizierten Frauenförderpläne sind offenkundig. Selbst im höheren Dienst, in den B – Besoldungen steigt der Frauenanteil wenn auch langsamer, aber stetig an. Wir sehen hier bei konsequenter Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes keinen weiteren Handlungsbedarf. Chancengleichheit und Gleichstellung sind die definierten Ziele der Beschäftigten des Landes und der Landesbehörden.
Keinen akuten Handlungsbedarf sehen wir auch für eine Initiative zu gesetzlichen und verpflichtenden Gleichstellungsmaßnahmen in der Privatwirtschaft. Es liegt an den Unternehmen selbst, die angebotenen und empfohlenen Initiativen beherzt aufzugreifen und die Bereitschaft zur Änderung im Unternehmensinteresse und gleichzeitig im Interesse der Frauen, anzugehen. Wer die deutsche Wirtschaft stärken will und im internationalen Wettbewerb bestehen will, fördert von sich aus die Frauen und ermöglicht ihnen den Zugang zu Führungspositionen.
Lassen sie uns im zuständigen Ausschuss über weitere Einzelheiten diskutieren.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel