Tobias Koch
Fraktions­vorsitzender

| Nr. 218/09

zu TOP 32: An der Konsolidierung der Landesbanken führt kein Weg vorbei

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Nicht nur in der Ökonomie verwendet man den Begriff der „Konsolidierung“, sondern auch in der Medizin. Hier wird er als Synonym für die Heilung von Wunden und von Knochenbrüchen benutzt. Daneben bezeichnet er das Nicht-Fortschreiten von Erkrankungen. Insofern ist es absolut passend, wenn die Ministerpräsidenten vereinbart haben, den Landesbankensektor neu zu ordnen und dabei wesentliche Konsolidierungsschritte bis zum 31. Dezember 2010 zu vollziehen.
Mein Dank gilt deshalb Finanzminister Rainer Wiegard für seinen Bericht zu diesem Thema.

Etwas verwundert darf man allerdings schon sein, wenn manch ein Redner in diesem Hause unter Konsolidierung ausschließlich die Fusion von Landesbanken zu verstehen scheint. Wer glaubt denn ernsthaft, dass die Schaffung einer neuen Mega-Landesbank, mit einer Bilanzsumme von rund 2.000 Mrd. Euro, die Risikosteuerung und die Transparenz eines solchen Institutes verbessert – zumal wenn dann neun Bundesländer als Anteilseigner mit am Tisch sitzen. Nun kommt der Konsolidierung der Landesbanken nicht zuletzt deshalb eine Bedeutung zu, weil sie vom Bund als Voraussetzung für die Auslagerung von riskanten Papieren in eine Bad Bank verlangt wird.

Bei den Diskussionen in den vergangenen Monaten waren wir uns über Fraktionsgrenzen hinweg darin einig, dass wir im Falle von weiteren Risiken, welche die jetzt beschlossenen Kapitalmaßnahmen übersteigen, auf die Hilfe des Bundes angewiesen sind. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers für die Einrichtung von Bad Banks scheint jedoch keine derartige Hilfe zu sein.
Der Hamburger SPD-Haushaltsexperte Peter Tschentscher rät deshalb mit Recht zur Vorsicht. Als Bedingung für eine Teilnahme an einer solchen Bad Bank wird er in der „Welt“ vom 06. Juni mit den Worten zitiert:

„Entweder das Ausfallrisiko für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein nimmt ab, oder die Kosten sinken.“
Beides ist bislang nicht ansatzweise erkennbar - ganz im Gegenteil: Die Einbringung von Wertpapieren löst nach dem Bad-Bank-Gesetz unmittelbar einen erneuten 10%igen Abschreibungsbedarf aus und belässt trotzdem alle zukünftigen Risiken bei den bisherigen Anteilseignern.

Auch wenn uns der Bund eine sachgerechte Unterstützung offenkundig weiterhin verweigert, führt an der Konsolidierung der Landesbanken dennoch kein Weg vorbei. Dabei können wir mit Selbstbewusstsein sagen:
Wir in Schleswig-Holstein haben die Signale bereits richtig gestellt!
Der Vorstand der Bank hat mit der Aktion Wetterfest Maßnahmen ergriffen, um effizientere Strukturen zu schaffen und Kosten zu senken. Wir haben ein Geschäftsmodell für die HSH Nordbank beschlossen, dass eine Fokussierung auf solche Geschäftsfelder vorsieht, die einen klaren regionalen Bezug aufweisen.
Wir haben die Trennung von Kernbank und Abbaubank vereinbart, wobei nicht nur risikobelastete Papiere, sondern auch nicht-strategische Geschäftsfelder ausgelagert werden.

Als Ergebnis dieser Maßnahmen soll die Bilanzsumme der HSH Nordbank in den nächsten Jahren um rund die Hälfte reduziert werden. All dieses sind im medizinischen Sinne bereits Konsolidierungsmaßnahmen, die der Heilung des Patienten HSH Nordbank dienen sollen. Darüber hinaus ist das beschlossene Konzept für weitere Lösungen kompatibel, so dass am Ende durchaus eine Fusion stehen kann, genauso aber auch eine vollständige Privatisierung. Beides würde übrigens gleichermaßen zu einer Reduzierung der Anzahl der Landesbanken führen.

Lassen Sie mich abschließend anmerken, dass damit ein Urteil über den Standort Kiel weder in dem einen noch in dem anderen Fall gefällt wird. Wir sollten es der Belegschaft der HSH Nordbank auch ersparen, sie diesbezüglich zu verunsichern.

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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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