| Nr. 138/08

zu TOP 31 und 36: Die großen Erfolge der Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre nicht gefährden

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Es gilt das gesprochene Wort

Die CDU-Landtagsfraktion lehnt die Einrichtung von sogenannten kooperativen Jobcentern ab. Sie sind für uns kein geeignetes Ersatzmodell für die verfassungswidrigen Arbeitsgemeinschaften.

Kooperative Jobcenter würden zu einer verwaltungsmäßigen Doppelstruktur führen.

Sie würden dem Ziel der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe widersprechen, Langzeitarbeitslosen Leistungen aus einer Hand zu gewähren.

Die Vorschläge von Bundesarbeitsminister Scholz führen zu der doppelten Anzahl von Bescheiden, zu doppelten Widerspruchsverfahren und zu doppelt so vielen Ansprechpartnern für die Arbeitslosen.

Die Zahl der bisher 50.000 Mitarbeiter würde nicht mehr ausreichen, um Arbeitslose passgenau in den 1. Arbeitsmarkt oder in Erfolg versprechende Qualifizierungsmaßnahmen zu vermitteln.

Kooperative Jobcenter wären bürokratische Monster, die zu mehr Beschäftigung führen - allerdings nur in der Arbeitsverwaltung.

Die großen Erfolge der Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre dürfen jetzt nicht gefährdet werden.

Die Dreijahresbilanz von Hartz IV belegt den Erfolg der Strukturverbesserungen. Der Rückgang der Arbeitslosenzahlen in den letzten drei Jahren um 1,7 Millionen auf 3,5 Millionen spricht eine deutliche Sprache.

Die Bilanz der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitssuchende fällt deshalb bei den meisten Beteiligten positiv aus.

Unterschiedliche Positionen gibt es nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei der Gestaltung der Zukunft. Es handelt sich hier allerdings kaum um eine Auseinandersetzung zwischen den Parteien, auch nicht um eine Auseinandersetzung zwischen den Bundesländern. Hier gilt es, in größtmöglicher Geschlossenheit Länderinteressen gegenüber dem Bund wahrzunehmen. So verstehe ich auch unsere heutige Debatte.

Diskutiert werden neben der Einrichtung von Jobcentern zwei weitere Vorschläge:

1. Das Modell der Optionskommunen. Hier sind insbesondere die Auswirkungen auf die Länderhaushalte zu berücksichtigen, denn eine komplette Übertragung dieser Aufgabe berührt das Konnexitätsprinzip.

2. Die Prüfung einer Verfassungsänderung, um die bisherigen Strukturen von Arbeitsgemeinschaften auf der einen Seite und Optionskommunen auf der anderen Seite zu ermöglichen.

Der vorgelegte Antrag sagt ganz klar NEIN zur Einrichtung von kooperativen Jobcentern. Darin besteht Einigkeit hier im Haus.

Jedes Nachfolgemodell hat sich an dem mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende untrennbar verbundenem Ziel der Hilfe aus einer Hand zu orientieren.

Das können aus unserer Sicht die Optionskommunen als auch verfassungsrechtlich abgesicherte Arbeitsgemeinschaften sein.

Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung würde zu einer massiven Verschlechterung für die Hilfesuchenden führen. Dann wären wir wieder vor der Zeit der großen Arbeitsmarktreform. Das wäre ein unerträglicher Rückschritt für die Arbeitssuchenden in Deutschland.

Die Optionsreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg leisten eine beispielhafte und erfolgreiche Arbeit. Ihre Vermittlungszahlen sind positiv, der bürokratische Aufwand ist überschaubar. Es werden Entscheidungen getroffen, die die lokalen Anforderungen des Arbeitsmarktes berücksichtigen.

Es ist daher höchste Zeit diesen erfolgreich arbeitenden Optionskreisen ein klares Zeichen der Absicherung ihrer Arbeit zu geben. Daher ist die Experimentierklausel schnellst möglich zu entfristen.

Auf freiwilliger Basis wollen wir auch weiteren interessierten Kommunen, die Möglichkeit einräumen, das Optionsmodell einzuführen.

Wir bitten darum, dass der Landesarbeitsminister diese Positionen in die Konferenz der Arbeitsminister der Länder am 9. Mai trägt. Einen Bericht erwarten wir in der Sozialausschusssitzung am 15. Mai 2008.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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