Hartmut Hamerich (ehemaliger Abgeordneter)

Hartmut Hamerich (ehemaliger Abgeordneter)
Europa, Maritime Wirtschaft, Wald und Forst

| Nr. 084/11

zu TOP 31: Einzelbetriebliche Förderung in strukturschwachen Gebieten erhalten, Subventionswettlauf stoppen

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Die Geschichte der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung ist sehr wechselhaft und wurde in diesem Hause teilweise mit erheblichen Emotionen diskutiert. Wir hatten dazu auch spannende Diskussionen mit unserem ehemaligen Koalitionspartner. Aber alle uns zur Verfügung stehenden Daten sagen uns: Die Einzelbetriebliche Förderung ist wichtiges Instrument der Wirtschaftsförderung, welches Investitionen ausgelöst hat, Arbeitsplätze gesichert und Arbeitsplätze geschaffen hat.

Anfang Februar hat der DIW in seinem Wochenbericht eine umfangreiche Analyse der Wirtschaftsförderung in strukturschwachen Regionen vorgelegt. Die Studie belegt eindrucksvoll den Nutzen der Einzelbetrieblichen Förderung. Grundlage für die Auswertung war die Erfolgskontrolle bei der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Es wurde untersucht,

• welche Betriebe gefördert werden,
• wie sich die Beschäftigung in den subventionierten Betrieben nach ihrer Förderung entwickelt hat und
• in welchem Umfang die Entwicklung der subventionierten Betriebe auf die Investitionsförderung durch die GRW zurückgeführt werden kann.

Es wurde eindeutig belegt, dass sich die geförderten Betriebe sehr positiv entwickelt haben. Die Innovationsfähigkeit stieg, das Wachstum war deutlich höher und es wurden sehr viele Arbeitsplätze geschaffen. Die Beschäftigung in den im vergangenen Jahrzehnt geförderten Betrieben stieg um bis zu 12 % pro Jahr. In Schleswig-Holstein lag dieser Wert regional sogar bei über 16 % pro Jahr. Dabei haben 79 % der Betriebe weniger als 100 Beschäftigte. Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung ist demnach ein überaus effektives Instrument der Mittelstandsförderung und damit gut für Schleswig-Holstein.

Daher verwundert es nicht, dass der DIW von einem „eindeutigen Ergebnis“ spricht: „Die geförderten Betriebe entwickeln sich wesentlich dynamischer“, so dass „jeder investierte Euro“ „ein Mehrfaches an Wirtschaftskraft“ bringt. Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung sei „zeitgemäß“. Zu dem gleichen Ergebnis kommt die sehr ausführliche „Evaluierung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)“ der TU Dortmund. So heißt es: „Die Betriebe, die durch die GRW im Jahr 2004 gefördert wurden, haben sich nach ihrer Förderung erheblich günstiger“ entwickelt. Ich denke, dass damit viele Sorgen der Kritiker der Einzelbetrieblichen Förderung ausgeräumt sein sollten.

Die Gutachten zeigen aber auch, dass wir uns in Schleswig-Holstein für eine sehr vernünftige Strategie entschieden: Wir konzentrieren uns bei der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung in Zukunft auf die strukturschwachen Regionen. Das sind in erster Linie der nördliche Landesteil, die Westküste und Ostholstein – also die C-Fördergebiete. Hier ist die Förderung den Gutachten folgend besonders effektiv. Die Konzentration ist auch deswegen sinnvoll, weil wir im Zuge der Haushaltskonsolidierung nicht mehr die vielleicht wünschenswerten Mittel zur Verfügung haben. Es war und ist notwendig auch bei der Einzelbetrieblichen Förderung zu sparen. Das geschieht in erster Linie durch die Absenkung des Landesanteils, aber auch durch Umschichtungen zugunsten anderer Projekte.

Trotz des nachgewiesenen Erfolgs der Einzelbetrieblichen Förderung gibt es aber auch ordnungspolitische Bedenken und Fehlentwicklungen. Wir denken, dass es nicht gerechtfertigt ist, dass andere Bundesländer um uns herum Förderquoten von deutlich über 50 % flächendeckend ausloben. Hier sind wir an einem Punkt angelangt, an dem es nicht mehr darum geht, Investitionen anzuschieben. Es ist vielmehr so, dass wir dann in einem Wettlauf sind – welches Bundesland bekommt welchen Betrieb. Das mag aus Sicht der Unternehmen wünschenswert sein, volkswirtschaftlich ist es jedoch schädlich. Außerdem verschwinden dann andere Standortfaktoren aus dem Blicklicht, wie z.B. qualifizierte Arbeitskräfte oder eine gut ausgebaute Infrastruktur – das sind Punkte, bei denen wir uns beispielsweise vor Mecklenburg- Vorpommern nicht verstecken müssen. Es darf aber nicht sein, dass Betriebe ausführlich wegen der höheren Förderquote in ein Nachbarland abwandern.

Daher bitten wir den Wirtschaftsminister, sich bei seinen Amtskollegen dafür einzusetzen, dass dieser Subventionswettlauf zwischen den Bundesländern beendet wird – einvernehmlich nach einem Fahrplan. Wir verringern auf diese Weise Mitnahmeeffekte und potentielle Wettbewerbsverzerrungen. Doch eines bleibt für die CDU klar: Die Einzelbetriebliche Förderung soll zwar reduziert werden, wir haben sie aber bewusst auf die strukturschwachen Regionen konzentriert. Die Erfahrungen vor Ort zeigen, dass sie dort hilfreich ist. Ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag.

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Max Schmachtenberg
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Telefon: 0431/988-1440

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