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zu TOP 31: Die Ehe ist unser Leitbild der Gemeinschaft von Mann und Frau
Zum Status der Ehe in der Bundesrepublik haben wir uns als Union immer auf den Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes berufen. „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“
Unser Verständnis von Ehe findet sich in unserem CDU Grundsatzprogramm wieder. Die Familie, das Fundament unserer Gesellschaft ist zu stärken, heißt es dort.
Familie ist hier nicht allein nur die junge Familie mit Kindern und Jugendlichen. Sie umfasst vielmehr die Generationenbeziehungen zwischen Kindern, Eltern, Großeltern und auch zunehmend Urgroßeltern.
Und wir sagen weiter, dass die Ehe unser Leitbild der Gemeinschaft von Mann und Frau ist. Dieses ist aus unserer Sicht die beste und verlässlichste Grundlage für das Gelingen von Familie. In der Ehe kommt die gemeinsame Verantwortung von Vätern und Müttern für ihre Kinder verbindlich zum Ausdruck. Ehe und Familie sind das zuverlässigste soziale Netz, wenn Menschen Menschen brauchen.
Unsere Politik orientiert sich an traditionellen Werten und an neuen Wirklichkeiten. Unser Respekt und unsere Anerkennung gilt selbstverständlich auch allen, die in anderen Formen der Partnerschaft ihren Lebensentwurf leben und verwirklichen. In diesen Partnerschaften werden Werte gelebt, von denen unsere Gesellschaft profitiert.
Dies gilt nicht nur für nichteheliche Partnerschaften zwischen Frauen und Männern; dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Wir wenden uns gegen jede Form der Diskriminierung.
Einer Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts und damit die völlige Gleichstellung mit der Ehe zwischen Mann und Frau als Kern der Familie, stehen wir kritisch gegenüber. Ebenso bestehen Bedenken beim uneingeschränkten Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare.
Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert, in dessen Zuständigkeitsbereich sich diese Regelungen befinden. Und der war in der jüngsten Vergangenheit, was die Gleichstellung eingetragener homosexueller Partnerschaften betriff, nicht gerade untätig. So gibt es gute Erfolge zu Regelungen im Beamtenrecht und im öffentlichen Dienst zu vermelden. Auch wir hier in Schleswig-Holstein haben in dieser Legislaturperiode Abhilfe bei Benachteiligungen auf den Weg gebracht.
Vieles hat sich bei der Bundesgesetzgebung bewegt, wie z.B. beim Unterhaltsrecht, beim Personenstandsreformgesetz, der Hinterbliebenenrente, dem Erbrecht und Güterrecht und vieles mehr.
Dennoch gibt es Vorgaben durch den Europäischen Gerichtshof und auch das Bundesverfassungsgericht fordert den Gesetzgeber auf, in einigen Bereichen gesetzliche Regelungen zur Gleichstellung anzupassen. Die gesellschaftliche Realität ist in den meisten Punkten häufig schon ein gutes Stück weiter als der Gesetzgeber. Und es ist schon beeindruckend, dass unsere europäischen Nachbarn und zahlreiche westliche Industrienationen keinerlei Unterscheidung zwischen gleichgeschlechtlicher Ehe und der Ehe zwischen Mann und Frau vornehmen.
Wir als Bundesrepublik Deutschland können für uns behaupten, dass wir auf dem richtigen Weg sind, denn an die 80 bis 90 % der Rechtsgebiete der Ehe sind gleichgestellt mit homosexuellen eingetragenen Partnerschaften.
Klärungsbedarf gibt es noch bei der Anwendung des Einkommenssteuerrechts und im Besonderen bei den Steuerklassen und der Anwendung des Ehegattensplittings.
Die bestehende rechtliche Differenzierung führt zu grundsätzlichen Meinungsverschiedenheiten.
Uneinigkeit herrscht auch im Bezug auf das Adoptionsrecht, weil Lebenspartner nicht gemeinsam adoptieren können. Adoptiert jedoch ein Lebenspartner ein Kind allein, ist, wie bei Ehegatten, die Einwilligung des anderen Teils erforderlich. Auch ist eine Stiefkindadoption möglich, vorausgesetzt, es handelt sich um das leibliche Kind des anderen Lebenspartners. Festzustellen ist hier heute, dass die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Vorgaben macht, die den Bundesgesetzgeber verpflichten, gesetzliche Veränderungen vorzunehmen.
Ich bin gespannt, wann diese vorgenommen werden, zumal die Absicht, die Gleichstellung voranzutreiben und gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abzubauen und insbesondere die Verfassungsgerichtsentscheidung zur Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten umzusetzen sich im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP wiederfindet. Wir sehen der Bundesgesetzgebung mit der gebotenen Aufmerksamkeit entgegen.
Lassen sie uns im zuständigen Ausschuss über weitere Einzelheiten diskutieren.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel