Katja Rathje-Hoffmann

Katja Rathje-Hoffmann
Ausschussvorsitzende Soziales, KiTa, Frauen und Gleichstellung

| Nr. 042/13

zu TOP 31: Der Bericht zur Umsetzung des Kinderschutzgesetzes enttäuscht

Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist Redebeginn

Wir nehmen den Bericht des federführenden Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung zur Kenntnis.

Ich hätte mir an dieser Stelle, nach der Lektüre dieses Werkes, wirklich etwas mehr Fakten und Inhalte erhofft und erwünscht. An dieser Stelle möchte ich auch meiner Enttäuschung Ausdruck verleihen, dass sie nichts anderes zustande gebracht heben, als eine Anreihung von vielen ohnehin bereits im Vorwege bekannten Fakten.

Das Bundeskinderschutzgesetz ist vor gut einem Jahr in Kraft getreten und bietet nun durch die bundes- und landesweite feste Verankerung der „Frühen Hilfen“ einen zusätzlichen aktiven Schutz von Kindern in Schleswig-Holstein. Im Besonderen ist hier der präventive Kinderschutz zu erwähnen, als Hauptziel des Gesetzes, der bereits vor der konkreten Kindeswohlgefährdung ansetzt und durch eine Gestaltung und Sensibilisierung des Umfeldes der der Kindeswohlgefährdung präventiv entgegentreten soll.

Eltern werden gestärkt, ihre Erziehungspflichten und Erziehungsaufgaben besser wahrzunehmen und in ihrer Verantwortung ihren Kindern gegenüber ebenfalls gefördert. Dies geschieht hauptsächlich in den ersten drei Lebensjahren des Kindes durch das Netzwerk der „Frühen Hilfen“.

Eltern erhalten psychosoziale Hilfen durch eigens geschulte Familienhebammen und damit vergleichbaren Berufsgruppen. Die Umsetzung dieser Hilfen erfolgt vornehmlich auf der kommunalen Ebene.

Eine weitere Säule ist aktuell die vom Land geförderte Fortbildungsreihe „Kinderschutz in der Familie“. Hierbei wir besonders die Vernetzung von Schule und Jugendhilfe unterstützt.Einen wesentlichen Förderbereich des Gesetzes umfasst das bereits erwähnte Themenfeld der Familienhebammen und insbesondere hier deren Ausbildung, Qualifizierung, Finanzierung und deren Einsatz in den Familien.

Im Bericht wird dargestellt, dass es aktuell 69 ausgebildeten Familienhebammen gibt, was in etwa 10 Prozent aller tätigen Hebammen in Schleswig-Holstein entspricht. An dieser Stelle hätten wir gerade in diesem sensiblen Bereich eine bessere und differenzierte Berichterstattung des Ministeriums erwartet.

Interessant wäre gewesen, wo und wie sie und in welchem Umfang und in welchen Strukturen sie in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten eingebunden sind – Aber leider gibt es hierzu eine Fehlanzeige – Schade !!!

Dieser Bericht zeigt uns nicht auf, was konkret seit einem Jahr im Land geschehen ist, sondern nur, was ohnehin schon vorher seit langem bekannt ist.

Interessant wäre, und wir hoffen sehr, dass das vom Ministerium nachgeholt werden wird, vor allem die Berichterstattung zu den im Rahmen des Kinderschutzgesetzes erfolgten Hausbesuchen. Sie sind eine wichtiges Instrument im Sinne des Kinderschutzes. Für uns ist es wichtig, gerade in Anbetracht der jüngsten Kinderschutzfälle in Schleswig-Holstein.

Wir wollen mehr über die assistierenden Möglichkeiten erfahren, die den Eltern im Bedarfsfall angeboten werden können, um problematische Lebenssituationen besser zu bewältigen, damit sie ihren Kindern einen guten Start ins Leben bieten können.

Meine Damen und Herren – ein paar mehr Hintergründe und Fakten hätten diesem Bericht sehr gut getan.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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