| Nr. 516/13
zu TOP 30: Die Bildungsministerin setzt Landtagsbeschlüsse nicht um
Es gilt das geprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
„1.Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der beabsichtigten Schulgesetzänderung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine schrittweise Verbesserung der Förderung der Schulen in freier Trägerschaft beinhaltet. Grundlage soll eine dynamisierte, faire und transparente Berechnung sein.
2. Des Weiteren sollen die Regelungen zu den Wartefristen und der Ausgleichszahlungen für diese Zeiten überprüft werden. Es ist zudem zu prüfen, inwieweit bei einer Erweiterung bestehender Schulen auf die Wartefrist verzichtet werden kann.“
Das ist der Beschluss des Landtages aus dem letzten Jahr. Frau Ministerin, Sie sind diesem Beschluss bisher in keinem Punkt gefolgt. Sie haben mit dem Schulgesetzentwurf keinen Gesetzentwurf für die Schulen in freier Trägerschaft vorgelegt, sondern erst mit dem Haushaltsbegleitgesetz. Eine schrittweise Verbesserung der Förderung der Schulen in freier Trägerschaft ist nicht in Sicht. Das Gegenteil ist der Fall. Viele Schulen werden in der Förderung schlechter gestellt. Das betrifft insbesondere die Waldorfschulen, die Gymnasien und die beruflichen Schulen in freier Trägerschaft. Manche fürchten gar um ihre Existenz. So wie zum Beispiel eine Inklusionsschule, die seit fast 30 Jahren Kinder und Jugendliche mit und ohne besonderen Förderbedarf erfolgreich gemeinsam unterrichtet. Nur durch die Entlassung von Lehrkräften kann diese Schule die von Ihnen aufgezwungenen Einsparungen durchführen, um damit ihre erfolgreiche Arbeit fortzuführen. Von einer dynamisierten, fairen und transparenten Berechnung ist auch nichts zu sehen. Den Antrag der FDP-Fraktion werden Sie in ähnlichem Wortlaut in unseren Fragen zum Haushalt wiederfinden.
Und was die Prüfung der Regelungen zu den Wartefristen und den Ausgleichszahlungen betrifft, herrscht Schweigen im Walde. Daher wollen wir Sie mit unserem Antrag ermuntern, das Parlament an den Ergebnissen der Prüfungen, die Sie ja sicherlich durchgeführt haben, teilhaben zu lassen.
Besonders interessant finde ich allerdings das Verhalten der Grünen in diesem Haus. Noch in der letzten Legislaturperiode haben Sie uns einen Gesetzentwurf vorgelegt, von dem Sie zutiefst überzeugt waren. Sie wollten die Förderung auf 85 % anheben, Ausgleichszahlungen für die Wartefristen leisten und noch so einiges mehr. Wie wollen Sie das den Schulen in freier Trägerschaft erklären? Sie machen sich mit diesem Gesetzentwurf völlig unglaubwürdig.
Ich will nicht verhehlen, dass es auch gelungen ist, sich über einige seit langem strittige Fragen zu einigen. Wie die Bestandteile der Schülerkostensätze. Nur hilft das den Schulen in freier Trägerschaft nur sehr begrenzt. Wenn die Sätze so niedrig veranschlagt werden, dann ist eine sachgerechte Arbeit damit nicht mehr möglich.
Wir haben uns in den vergangenen Jahren immer wieder mit der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft beschäftigt. Und wir haben alle feststellen müssen, dass es auf Grund der geschichtlich gewachsenen Förderstruktur keine einfache Lösung geben kann.
Aber alle Fraktionen haben bisher immer betont, dass sie keine Schulen schlechter stellen wollen. Aus diesem Konsens hat sich die Landesregierung jetzt verabschiedet.
Die Schulen in freier Trägerschaft tragen maßgeblich zur Vielfalt unserer Schullandschaft in Schleswig-Holstein bei und die CDU-Fraktion will auf keine dieser Schulen verzichten. Daher werden wir uns dafür einsetzen, dass es zu einer Finanzierung kommt, die keine der Schulen in ihrer Existenz bedroht.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel