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zu TOP 3: Landesjagdgesetz hat sich in der Praxis bewährt
Anlässlich der zweiten Lesung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes erklärte der jagdpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Hartmut Hamerich:
„Das Landesjagdgesetz hat sich in der Praxis bewährt. Auch aufgrund der Föderalismusreform auf Bundesebene seien jedoch einige kleinere Änderungen erforderlich gewesen.“
Als Schwerpunkte nannte Hamerich:
-Bleihaltige Munition
Auch Aufgrund der Anhörung im Ausschuss sei es richtig bei der alten Regelung zu bleiben und die Verwendung bleihaltiger Munition bei der Jagd auf Wasserwild unverändert zu verbieten. Anders verhalte es sich bei der Verwendung bleihaltiger Kugelmunition. Hier dürfe nicht das sprichwörtliche Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden. Da bisher weder toxikologische noch physikalische Untersuchungen zu den Bleiersatzstoffen vorlägen sei es sinnvoll zunächst die Ergebnisse der Untersuchungen auf Bundesebene abzuwarten. Sollte am Ende ein tierschutzgerechtes töten durch Ersatzmunition möglich sein, könne jederzeit eine weitere Anpassung vorgenommen werden.
-Abschussplan Rehwild
Der Forderung nach einem ungeregelten Abschuss von Rehwild konnte nicht zugestimmt werden. Sofern ein Abschussplan gewissenhaft und ordnungsgemäß beantragt und durchgeführt werde, gebe es keine Probleme. Einer Jagd nach Gutsherrenart wo jeder schieße was er wolle, könne nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
-Gelegeentnahme bei Federwild
Angesichts von allein 400.000 Nonnengänsen an der Westküste, die dort in Schonzeiten rasteten, sei es erforderlich durch Gelegeentnahmen populationsverändernd eingreifen zu können. Die Entnahme oder Unfruchtbarmachung sei zu genehmigen.
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Max Schmachtenberg
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