| Nr. 133/09

zu TOP 3: Endgültige Rechtssicherheit in Sachen Nichtraucherschutz in Schleswig-Holstein

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Heute werden wir das bereits bestehende Nichtraucherschutzgesetz nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes anpassen und damit endgültig für Rechtssicherheit in unserem Land sorgen.

Als wir im vergangenen Jahr das bestehende Gesetz beschlossen haben, waren die Leitlinien unseres Handelns: der Schutz vor den erwiesenen Gefahren des Passivrauchens. Das ist auch heute noch die Maxime unseres Handelns. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr ist eindeutig. Der Gesetzgeber verabschiedet entweder ein vollkommenes Rauchverbot oder aber er lässt Ausnahmen für kleinere Gastronomiebetriebe bis 75qm zu.
Sie erinnern sich, die CDU-Fraktion wollte diese Regelung seit Beginn der Diskussion um dieses Gesetz.

Denn wir haben abzuwägen: Viele kleinere Betriebe haben in der Vergangenheit Alarm geschlagen. Und wer sich ernsthaft mit den Hilferufen auseinandergesetzt hat, weiß, dass hier Handlungsbedarf mit Augenmaß besteht.

Die nun zu beschließende Neuregelung hat zur Folge, dass Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt in die sog. Eckkneipen haben und dass das Anbieten von zubereiteten Speisen verboten ist! Außerdem sind diese Eckkneipen als Raucherkneipen deutlich zu kennzeichnen. Auch in so gekennzeichneten Nebenräumen von größeren Gaststätten gilt das Betretungsverbot für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Die bisherige Ausnahme für private Feiern in größeren Räumen dagegen bleibt bestehen. Für die CDU-Fraktion gilt auch weiterhin: Wir wollen nicht in den privaten Bereich der Menschen hineinregieren. Das Abschaffen dieser Ausnahme ist mit uns nicht zu machen. Die Menschen erwarten von uns Augenmaß beim Beschließen von Gesetzen und keinen Regulierungswahn.

Ich appelliere aber an den Ausrichter der privaten Feier: Verzichten Sie auf das Rauchen, denn so schützen Sie sich selbst und die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen.

Und ich appelliere zum wiederholten Male an alle Eltern minderjähriger Kinder ihrer persönlichen Verantwortung des Gesundheitsschutzes ihren Kindern gegenüber gerecht zu werden.

Nach intensiver Abwägung der Anhörungsergebnisse und erneuter kontroverser Diskussion haben wir uns vereinbart, nur die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und auf eine weitere Verschärfung des Nichtraucherschutzes zu verzichten. Außerdem haben die bisherigen Regelungen eine Akzeptanz in der Bevölkerung unseres Landes gefunden. Die Raucher haben sich an das Rauchen vor der Tür gewöhnt - und freuen sich auf den Frühling!

Für die meisten von uns werden sich keine Veränderungen mit dem Gesetzentwurf von CDU und SPD ergeben. Folglich werden wir die Entwürfe von FDP und Bündnis 90/Die Grünen ablehnen, die unterschiedlicher nicht sein könnten.

Auch der heute noch eingegangene Änderungsantrag findet nicht unsere Zustimmung, ist von der FDP aber konsequent. Herr Kollege Dr. Garg, wir haben am 21.11.2008 beschlossen, dass wir im August 2009 einen Bericht zu den Erfahrungen mit dem Nichtraucherschutzgesetz und mögliche technische Vorkehrungen in anderen Ländern von der Landesregierung erbitten. Möglicherweise reden wir dann auch wieder über ihren Antrag.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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