Hartmut Hamerich (ehemaliger Abgeordneter)

Hartmut Hamerich (ehemaliger Abgeordneter)
Europa, Maritime Wirtschaft, Wald und Forst

| Nr. 441/07

zu TOP 3: Die Reform ist mehr als überfällig

Freigabe: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort.

Wenn heute das Gesetz über die Anstalt Schleswig–Holsteinische Landesforsten verabschiedet wird, geht eine sehr lange Zeit staatlich gelenkter Forstwirtschaft zu Ende. Hierbei darf nicht vergessen werden, welche Leistungen die Mitarbeiter der Landesforstverwaltung in den letzten Jahrzehnten zum Wohle des Waldes und damit zum Wohle unseres Landes erbracht haben. Hierfür unser herzlicher Dank.

Gleichwohl müssen wir den heutigen wirtschaftlichen Zwängen Rechnung tragen und das Bewirtschaftungssystem des Landeswaldes modernisieren.

Wir werden uns jetzt an die üblichen Standards anderer Landesanstalten in Deutschland anpassen.

Diese Reform ist mehr als überfällig und wir haben das große Glück, dass die Holzmarktsituation dafür sorgt, unsere gesetzten ökonomischen Ziele relativ zeitnah zu erreichen, ohne dass wichtige ökologische Ziele vernachlässigt werden.

Das Gesetz sieht vor, dass die Anstalt zwei voneinander unterschiedliche Aufgabengebiete wahrnehmen wird.


1. Der betriebswirtschaftliche Zweig

• Aus 41 Förstereien werden 30, d. h. die Reviere werden vergrößert.

• Wir werden in Zukunft mit weniger Personal auskommen müssen und

• Dienstleistungen ausgliedern


2. Auch der hoheitliche Bereich der Forstverwaltung wird durch den Gesetzentwurf verschlankt:

• Aus sechs Forstämtern werden 3 untere Forstbehörden, die erst einmal dem Ministerium unterstellt sein werden.

Die CDU Fraktion hat von Anfang an als eine der wichtigen Voraussetzungen bei der Umwandlung des Landesbetriebes in eine Anstalt darauf geachtet, dass es nicht zu betriebsbedingten Kündigungen kommen darf, denn die Mitarbeiter der Landesforstverwaltung können am wenigsten für das Defizit im Landeswald.

Dennoch wird es zu Einschnitten im Personalbereich kommen müssen. Die personelle Ausstattung wird bis zum Ende des Jahres 2012 auf das notwendige Maß reduziert werden müssen. Das bedeutet, dass ca. 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Forstwirten in eine andere Verwendung gehen müssen. Im Bereich der Beamten u. Angestellten werden ca. 30 Mitarbeiter in andere Funktionen umgesetzt.

Bei allen Mitarbeitern, die in andere Funktionen umgesetzt werden müssen, wird sowohl das Land als auch die Anstalt alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um Versetzungen so sozialverträglich wie möglich zu gestalten.

Den Mitarbeitern wird hierbei für den Fall der Änderung der Gesellschaftsform ohne Mehrheitsbeteiligung des Landes ein zeitlich begrenztes Rückkehrrecht bis zum 31.12.2012 eingeräumt.

Ein weiterer wichtiger Grundsatz für uns ist, dass der Landeswald auch weiterhin nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit bewirtschaftet wird. Gemeinwohlleistungen werden von allen Besitzarten des Waldes erbracht, die Anstalt öffentlichen Rechts wird aber auch weiterhin zusätzliche Gemeinwohlleistungen zu erbringen haben.


3. Die zusätzlichen Gemeinwohlleistungen:

Sie sind in zusätzlichen Erläuterungen (Zielvereinbarungen) definiert.

Solche Leistungen sind natürlich nicht zum Nulltarif zu bekommen, dafür muss man bereit sein Geld in die Hand zu nehmen, Geld aus unserem Haushalt.

• Sie werden für den Zeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2010 abgeschlossen und danach sollen sie an die Legislaturperiode des Landtages angepasst werden.

• Hierfür sind im Haushaltsjahr 2008 4,20 Millionen Euro vorgesehen. Diese Summe verringert sich in den beiden Folgejahren um jeweils 30.000,- Euro wegen der Reduzierung um je einen Platz bei der Ausbildung.

Sie sind aufgegliedert in die Bereiche

1. Waldpädagogik / Umweltbildung, um nur einige Ziele zu nennen:
Die wichtigste Rolle hierbei spielt der Erlebniswald Trappenkamp Waldpädagogik vor Ort findet weiterhin statt, Kindergärten u. Schulen sollen auch in Zukunft in „ihren Wald“ gehen können.

Die Jugendwaldheime Hartenholm und Süderlügum bleiben erhalten und führen ihre Arbeit fort.

2. Erholungsleistungen Bereitstellung, Unterhaltung u. Ausbau der Erholungsinfrastruktur sind gerade in unserem touristisch geprägten Schleswig – Holstein von grundlegender Bedeutung.

Erhaltung u. Entwicklung spezieller Attraktionen, z. B. Waldspielplätze, Kletterseilgärten, Wald-Campingplätze usw.

3. Naturschutz
- Schutz, Pflege und Entwicklung der Natur u. Landschaft
- Erhaltung, naturnahe Entwicklung und nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes wegen seiner Bedeutung für die Umwelt.

4. Ankauf von Grundstücken / Neuwaldbildung
- Erhöhung des Waldanteils von 10,3 % (162.000 ha) auf 12 % (188.000 ha). Erlöse aus Teilflächen werden hier mit einfließen
- Arrondierung von Waldflächen


4 Ausbildung
- zur Zeit hat das Land ca. 20 Auszubildende, weitere 20 kommen aus der freien Wirtschaft dazu. Wir bilden als Land 100% über Bedarf aus, deshalb ist das auch eine zusätzliche Gemeinwohlleistung. Der Abbau von einer Ausbildungsstelle pro Jahr ist hier vorgesehen um schrittweise an den Bedarf anzupassen. Der Ausbildungsstandtort Schleswig – Holstein darf hierbei nicht gefährdet werden.

Die Schleswig – Holsteinischen Landesforsten werden in Zukunft als eine rechtlich selbstständige Körperschaft agieren. In grundsätzlichen Angelegenheiten steht ihr ein Verwaltungsrat vor in dem, anders als im ersten Entwurf des Anstaltgesetzes, auch zwei Vertreter des Parlaments sein werden. So wird auch das Parlament direkt und unmittelbar in die wichtigen Entscheidungsprozesse eingebunden sein.

Ich sehe die Entwicklungsmöglichkeiten unserer neuen Landesanstalt sehr positiv.

Geben Sie ihr die Chance dazu und stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:

Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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