| Nr. 334/08
zu TOP 2: Reform des Ausbildungszentrums fortsetzen
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Es gilt das gesprochene Wort!
Der vorliegende Gesetzentwurf baut auf der Reform des Ausbildungszentrums im Jahr 2003 auf. Seinerzeit lag der Schwerpunkt auf der strukturellen Fortentwicklung der Verwaltungsfachhochschule. Ein neuerlicher Handlungsbedarf ergibt sich zum einen aus der Erkenntnis, dass eine engere Kooperation der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung und der Verwaltungsakademie geboten erscheint. Zum anderen ist eine Anpassung an die veränderten Hochschulstrukturen notwendig. So muss beispielsweise der Einführung von Bachelor-Abschlüssen Rechnung getragen werden.
Hintergrund des Gesetzentwurfs sind nicht zuletzt auch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Aus-, Fort- und Weiterbildung“ unter Federführung des Finanzministeriums aus dem Jahr 2006, wonach die Fortbildungsbereiche zu bündeln sind und eine engere Kooperation von Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung und Verwaltungsakademie unterstützt werden soll.
Was die bereits angesprochene Intensivierung der Zusammenarbeit beider Einrichtungen angeht, wird es künftig insbesondere ein gemeinsames Fortbildungsangebot geben. Außerdem ist eine gemeinsame Zentralverwaltung vorgesehen.
Das Gesetz berücksichtigt ferner das durch die Novellierung des HSG reformierte Hochschulrecht. Die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung soll insbesondere die Grundsätze der Qualitätssicherung aufgreifen.
Gleichzeitig wird der Entwurf den Besonderheiten und wesentlichen Unterschieden zu den staatlichen Hochschulen gerecht. So wird zum Beispiel kein Hochschulrat eingerichtet. Stattdessen erfolgt die strategische Steuerung weiterhin durch die Dienstherren im Kuratorium und in den Fachbereichsräten des Ausbildungszentrums.
Im Zuge des Bologna-Prozesses beabsichtigen zahlreiche Bundesländer, an ihren Verwaltungsfachhochschulen die bisherigen Diplomstudiengänge in Bachelor-Studiengänge zu überführen. Auch an der Verwaltungsfachhochschule in Schleswig-Holstein bestehen entsprechende Bestrebungen, um die Konkurrenzfähigkeit zu gewährleisten. Der Fachbereich Polizei hat bereits einen Bachelor-Studiengang Polizeivollzugsdienst entwickelt.
Man kann sich natürlich fragen, warum keine Zusammenführung des Ausbildungszentrums, der Verwaltungsfachhochschule und der Verwaltungsakademie in einer Einrichtung vorgenommen wird. Wir dürfen an dieser Stelle aber nicht vergessen, dass mit der 2003 abgeschlossenen Reform gerade erst die Selbständigkeit der Verwaltungsfachhochschule und der Verwaltungsakademie erreicht wurde. Diese Festlegung hat nach wie vor ihre Berechtigung, denn anderenfalls würde die Verwaltungsfachhochschule die staatliche Anerkennung als Hochschule verlieren. Der Hochschulstatus aber ist notwendig, um gegenüber anderen Hochschulen wettbewerbsfähig zu bleiben, etwa bei der Gewinnung von qualifiziertem Lehrpersonal. Außerdem ermöglicht er Kooperationen mit anderen Hochschulen innerhalb und außerhalb Schleswig-Holsteins.
Die beiden Einrichtungen, um die es hier geht, sind im Bereich der Aus- und Fortbildung sowie der Beratung insbesondere der kommunalen Körperschaften anerkannt und akzeptiert. Durch das Gesetz gewährleisten wir, dass dies so bleibt.
Die CDU-Fraktion wird daher dem Gesetz in der vorliegenden Form zustimmen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel