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zu TOP 29: Wir brauchen eine sensible Justierung des Gesundheitssystems
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Der SPD-Antrag, unterstützt von Bündnis 90/Die Grünen, ist nicht zielführend und bestenfalls geeignet, die Diskussion um eine so genannte „Kopfpauschale“ und einen solidarischen Ausgleich zwischen Arm und Reich über das Steuersystem im Keim zu ersticken. Er lässt die alte gesundheitspolitische Debatte von vor der Wahl 2005 wieder aufleben, als die SPD mit der Bürgerversicherung in Richtung Einheitsversicherung und Staatsmedizin drängte, was dann nach der Wahl durch die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt forciert wurde und viele Baustellen hinterlassen hat. Eine Großbaustelle ist die Finanzierung der gesetzlichen Kassen und die Finanzierung des Leistungskatalogs.
Es reicht nicht, sich für den Erhalt der solidarischen Kranken- und Pflegeversicherung einzusetzen und dies mit Schlagworten und bekannten Parolen aus dem Wahlkampf wie „Bankdirektor zahlt den gleichen Beitrag wie die Busfahrerin“, zu untermauern. Solidarität bedeutet mehr! Solidarität ist eine Herausforderung aller gesundheitspolitischen Akteure, sich den Fakten zu stellen und die Wahrheit zu sagen. Wir dürfen den Menschen nicht weiter vorgaukeln , dass alle gleichermaßen alle verfügbaren medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen.
Solidarität heißt für mich nicht, an der jetzigen Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung festzuhalten und keine anderen Denkmodelle zuzulassen, sondern auch, nach neuen Wegen zu suchen: Es muss unser Ziel sein, unter Berücksichtigung der problematischen Ausgangslage, dass immer weniger Menschen in sozialversichungspflichtigen Arbeitsverhältnissen stehen und – auch dank des medizinischen Fortschritts – immer mehr Menschen älter werden, eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung und Pflege gewährleisten zu können.
Wer dieses Ziel vor Augen hat, muss weiterdenken und nach Lösungsmöglichkeiten suchen, die über den SPD-Antrag hinaus gehen. Dies bedeutet nicht, sich von der Solidarität zu verabschieden!
Grundsätzlich ist der Gedanke, Arbeitgeber – wie durch die Festschreibung des Arbeitgeberanteils geschehen – zu entlasten, nichts Verwerfliches, da so Anreize geschaffen werden, mehr Arbeitnehmer zu beschäftigen und das Beitragsaufkommen zur Sozialversicherung zu steigern. Die Finanzierung des Gesundheitssystems krankt – wie eingangs schon gesagt – daran, dass bei der geringen Zahl der Erwerbstätigen im Vergleich zur großen Zahl der Sozialhilfeempfänger und Rentner der Leistungsbedarf aus Sozialversicherungsbeiträgen nicht mehr ausgeglichen werden kann. Daher muss es erlaubt sein, über eine Gesundheitsfinanzierung nachzudenken, die eine möglichst weitgehende Abkopplung der Gesundheitskosten von den Lohnnebenkosten erreicht, die niemand überlastet und die solidarische Gerechtigkeit für Geringverdiener und Sozialschwache gewährleistet. Es muss auch künftig einen sozialen Ausgleich zwischen gesunden und kranken Menschen, Beziehern höherer und niedrigerer Einkommen sowie zwischen Alleinstehenden und Familien geben.
Solidarität heißt daher auch, dass die so genannten Besserverdienenden in angemessenem Rahmen an der Finanzierung des Gesundheitssystems beteiligt werden. Dabei ist die Frage, ob dies über den Versicherungsbeitrag oder aus Steuermitteln geschieht für mich zweitrangig. Wichtig ist, dass wir alle zu einer zukunftsfähigen Finanzierung des Gesundheitswesens beitragen müssen, damit für uns alle eine ausreichende medizinische Versorgung möglich ist.
Meine Fraktion hat bewusst darauf verzichtet, dem Antrag von SPD und Grünen einen eigenen Antrag entgegenzusetzen. Die Begründung ist einfach: Wir wollen offen sein für die Ergebnisse der geplanten Regierungskommission zur Reform des Gesundheitswesens. Es ist niemandem geholfen, jetzt schon Denkverbote zu formulieren. Außerdem haben wir Vertrauen in die schwarz/gelbe Koalition im Bund.
Daher bin ich zuversichtlich, dass es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene nicht zu gesundheitspolitischen Schnellschüssen kommt, sondern eine sensible Justierung des Systems erfolgen wird, die nicht von ideologischer Sichtweise geprägt ist, sondern Wirtschaftskraft, den Sachverstand der Akteure des Gesundheitswesens, die demografische Entwicklung und die Möglichkeiten der Finanzierung aller erforderlichen medizinischen Leistungen gleichermaßen berücksichtigt.
Wir lehnen den Antrag von SPD und Grünen ab, weil er keine zielgerichtete Perspektive aufzeigt, wie die Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung bedarfsgerecht und solidarisch mit Blick auf die Zukunft erfolgen kann.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel