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zu TOP 29: Transparenz bei der Aufarbeitung der Krise der HSH Nordbank AG
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Geschätzte 37 Mal hat die Opposition seit Bekannt werden der Krise bei der HSH Nordbank den Rücktritt des Finanzministers gefordert. Kaum eine Pressemitteilung zu diesem Thema, die nicht mit der Aufforderung endete, hierzu müsse der Finanzminister umgehend Stellung nehmen. Vor gut zwei Wochen dann der große Tag der Opposition mit der Vernehmung des Finanzministers als Auskunftsperson im Untersuchungsausschuss.
Alle Fragen wurden detailliert beantwortet, an keiner einzigen Stelle geriet der Minister in Bedrängnis und folgerichtig war selbst in den Pressemitteilungen der Opposition anschließend von einem Rücktritt keine Rede. Stattdessen verlangte der Obmann von Bündnis90/Die Grünen nunmehr eine Entschuldigung für die angebliche Täuschung des Landtages bei der Kapitalerhöhung 2008. Allerdings haben sämtliche hierzu befragten Zeugen dieser Sichtweise des Kollegen Fürter klar widersprochen. Auch die vorliegenden Unterlagen belegen eindeutig das Gegenteil. Eine Täuschung des Parlaments kann es logischerweise nicht gegeben haben, wenn dem Parlament vor der abschließenden Gremienbefassung sämtliche relevanten Tatsachen bekannt waren.
Dennoch verfährt der Kollege Fürter unverdrossen nach dem Motto, eine starke Behauptung ist besser als ein schwaches Argument. Mit seiner früheren Tätigkeit als Richter hat dieses Verhalten offensichtlich nur noch wenig zu tun. Nachdem der Opposition also bislang nicht der geringste Nachweis für ein Fehlverhalten der Landesregierung gelungen ist, wird nunmehr offenbar an dem nächsten Vorwurf gestrickt:
Es wird versucht, den Untersuchungsausschuss in das schlechte Licht eines Geheimausschusses zu rücken. Auch mit dem heutigen Antrag wird unterschwellig der Vorwurf des Vertuschens und Täuschens erhoben. Angeblich könne nur mit der Veröffentlichung bestimmter Dokumente eine transparente Aufarbeitung vorgenommen werden.
Meine Damen und Herren, zu Beginn der Arbeit des Untersuchungsausschusses waren sich alle Fraktionen darin einig, dass wir den Anforderungen der Bank hinsichtlich der Vertraulichkeit der überlassenen Unterlagen nachkommen. Im Interesse einer sachgerechten und umfassenden Aufklärung haben alle Fraktionen einer entsprechenden Einstufung zugestimmt. Nur auf diesem Wege war sicherzustellen, dass sämtliche benötigten Dokumente dem Parlament zeitnah und vollständig zur Verfügung stehen. In §4 der Geheimschutzordnung heißt es hierzu. „Den Geheimhaltungsgrad der Verschlusssache bestimmt die herausgebende Stelle“ – in diesem Fall somit die HSH Nordbank. §7 der Geheimschutzordnung regelt weiterhin, dass Sitzungen, in den Verschlusssachen behandelt werden, nichtöffentlich stattfinden.
Wer dennoch wie der Kollege Fürter seine Hand dafür hebt, vertrauliche Unterlagen in öffentlicher Sitzung zu behandeln, der verstößt damit ganz klar gegen Recht und Gesetz. Das geschah im Übrigen wider besseres Wissen, denn dem Ausschuss war zuvor die Rechtslage durch den wissenschaftlichen Dienst des Landtages ausdrücklich bestätigt worden. Bei allem Interesse der Opposition daran, aus der Krise der HSH Nordbank politisches Kapital zu schlagen, darf dieses jedoch nicht zur Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien führen. Im schlimmsten Fall würde die Veröffentlichung der angeführten Unterlagen sogar die Schadensersatzansprüche gegenüber ehemaligen Vorständen gefährden.
Es ist sicherlich keine gute Prozesstaktik, den Betroffenen die in den Unterlagen enthaltenen Vorwürfe öffentlich zugänglich zu machen.
Insgesamt überwiegt somit der Eindruck, dass der Antrag der beiden Oppositionsfraktionen nicht dem Interesse einer ernsthaften Untersuchung dient, sondern dass allein die politische Auseinandersetzung im Vordergrund steht. Wie schön wäre es doch für die Opposition, anschließend den Rücktritt des Wirtschaftsministers fordern zu können, wenn dieser bei der Umsetzung des gestellten Antrages nicht erfolgreich wäre.
Meine Damen und Herren, dieses Spiel machen wir als CDU-Fraktion nicht mit. Gerade den Grünen würde ich empfehlen, mit ihrem Anliegen doch zunächst auf ihre eigenen Regierungsvertreter in Hamburg einzuwirken. Sie werden dann feststellen, dass in Hamburg noch nicht einmal die Mitglieder des Untersuchungsausschusses Kopien der vertraulichen Unterlagen erhalten haben, sondern dass diese lediglich in der Geschäftsstelle eingesehen werden können.
Versuchen Sie also bitte weder uns als Fraktion noch die Landesregierung hier in irgendeine Ecke zu stellen, wenn wir ihren heutigen Antrag aus den genannten Gründen ablehnen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel