| Nr. 335/15
zu TOP 29: SPD, Grüne und SSW schießen ein Eigentor
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Die Überschrift des Antrages der regierungstragenden Fraktionen: „Mietpreisbremse sichert Zugang zu bezahlbarem Wohnraum in Schleswig-Holstein“ soll suggerieren, die Politik handelt.
Allerdings entspricht diese Sicht der Dinge nicht den Realitäten auf dem schleswig-holsteinischen Wohnungsmarkt. Da Sie unseren Beschreibungen der wirklichen Lage im Land schon in den vergangenen Jahren keinen Glauben geschenkt haben, will ich es heute einmal mit Argumenten versuchen, die direkt von den Fachverbänden und Organisationen kommen, deren maßgebliche Repräsentanten Sozialdemokraten sind und waren.
So kritisierte der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) bei seinem Verbandstag am 11. Juni diesen Jahres die widersprüchliche Wohnungspolitik als Investitionshindernis.
Zitat: „Die Politik bürdet der Wohnungswirtschaft immer neue Aufgaben auf. Sie soll das Weltklima retten, älteren Menschen das Heim ersparen, Flüchtlinge angemessen unterbringen und gleichzeitig mit Wohnungsneubau zur Stadtentwicklung und Entspannung an den Wohnungsmärkten beitragen. Und gleichzeitig sollen die Mieten möglichst sinken.“
Dazu führte der damalige VNW-Verbandsdirektor Dr. Joachim Wege aus: „Wir warnen vor einer politischen Überforderung der Wohnungswirtschaft. Die Politik legt uns immer neue Lasten auf, lässt uns aber mit den Folgen im Regen stehen. Diese widersprüchliche Wohnungspolitik wird in Zukunft die Investitionen bremsen. Wir brauchen positive Rahmenbedingungen, durch die Politik und mehr partnerschaftliches Handeln auf allen Ebenen.“
Des weiteren bemängelt der VNW, dass bezahlbare neue Mietwohnungen auch bezahlbares Bauland und Bauen voraussetzen. Staatliche Abgaben und Regulierungen sowie steigende Bau- und Energiekosten verteuern das Wohnen. Hier muss die Politik genauer analysieren und bessere Lösungen finden als die unsinnige Mietpreisbremse, so der VNW. Wir können uns dieser fachlichen Beurteilung der Situation nur voll und ganz anschließen. Die anderen im Bereich des Wohnungsbaus tätigen Verbände sehen dies genauso.
Es besteht die reale Gefahr, dass Sie sich mit Ihrem Antrag ein Eigentor schießen. Bei den Menschen werden Erwartungen geweckt, die mit den bisher angekündigten Instrumenten gar nicht erfüllbar sind. Niemand bekommt dadurch zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum. Vielmehr werden durch die geplanten Rechtsänderungen ausgerechnet die Vermieter benachteiligt, die bisher nicht jede Mieterhöhungsmöglichkeit mitgenommen haben, diejenigen allerdings, die keine Erhöhungsrunde ausgelassen haben, können sich entspannt zurück legen.
Insbesondere die Wohnungsbaugenossenschaften und viele private Vermieter sorgen bereits seit Jahrzehnten dafür, dass die Mieten in Schleswig-Holstein bezahlbar bleiben. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Begrenzung von Mietsteigerungen. Man könnte sogar sagen, sie sind die gewünschte Mietpreisbremse.
Der neue Verbandsdirektor des VNW, der ehemalige Innenminister und ehemalige stellvertretende SPD-Landesvorsitzende, Andreas Breitner, teilt sicherlich diese Einschätzung und wird hoffentlich seinen Einfluss geltend machen, um Sie von diesem politischen Irrweg abzubringen.
Wenn Sie also schon nicht auf die berechtigten Warnungen und Hinweise aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft, von externen Fachleuten und von uns hören, so sollten Sie doch vielleicht Ihren eigenen Genossen in dieser Frage mehr Gehör schenken.
Die von Ihnen im Antrag geforderte Bestimmung von Gemeinden, in denen ein besonders angespannter Wohnungsmarkt besteht, liegt uns übrigens bereits vor. Die von der Landesregierung selbst in Auftrag gegebenen Mietgutachten und die Ergebnisse zur Vorbereitung der Kappungsgrenzenverordnung beinhalten diese bereits. Dabei hatte das Innenministerium verschiedene Indikatoren festgelegt, um diejenigen Gemeinden zu ermitteln, die ein Wohnraumversorgungsdefizit aufweisen. Dabei wurde ein Grenzwert festgelegt, mit dem Ergebnis, dass von den 48 geprüften Städten und Gemeinden gerade einmal sechs die nötige Punktzahl erreichten. Dies sind die Gemeinden List, Wyk auf Föhr, Hörnum, Kampen, Glinde und Wenningstedt-Braderup. Außer Glinde - alles Gemeinden auf Sylt oder Föhr.
Dies zeigt erneut deutlich, dass die immer wieder öffentlichkeitswirksame behauptete Unterversorgung mit ausreichend bezahlbarem Wohnraum in weiten Teilen Schleswig-Holsteins nicht zutrifft.
Es ist nicht zu bestreiten, dass in einigen in regionalen Wohnungsmärkten in letzter Zeit wieder steigende Mieten zu beobachten sind. Jedoch führt diese Entwicklung bislang nur in wenigen angespannten Bereichen zu strukturellen Problemen. Diese sind allerdings nicht durch weitere Beschränkungen zu beseitigen, sondern vielmehr durch nachfragegerechten Neubau.
Dieser ist am besten durch die zeitnahe zur Verfügungstellung von ausreichend Wohnbauflächen in diesen durch hohe Nachfrage gekennzeichneten Gebieten zu erreichen.
Um diese wohnungsbaupolitische Realität in Schleswig-Holstein endlich auch in konkretes politisches Handeln der Landesregierung umzusetzen, haben wir mit unserem Änderungsantrag die fachlichen Hinweise aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft aufgenommen und bitten Sie um Zustimmung.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel