| Nr. 418/08
zu TOP 29: Familien im Niedrigeinkommensbereich entlasten
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Viele erwerbstätige Eltern brauchen den Kinderzuschlag als zusätzliche finanzielle Entlastung, weil ihr Einkommen nicht ausreicht. Gerade Familien im Niedrigeinkommensbereich sind gefährdet, sich und ihren Kindern keinen entsprechenden Lebensstandard sichern zu können. Die Bundesregierung hat dies bereits Anfang des Jahres erkannt und den Kinderzuschlag großzügig weiterentwickelt. Die seit dem 1. Oktober 2008 geltende Regelung verhilft 250.000 Kindern, vor Armut bewahrt zu werden. Das sind 150.000 Kinder mehr als bisher.
Für die Neuregelung ist die Mindesteinkommensgrenze deutlich abgesenkt und einheitlich festgelegt worden. Die Anrechnung für Einkommen aus Erwerbstätigkeit wurde von 70 Prozent auf 50 Prozent abgesenkt. Darüber hinaus wurde ein Wahlrecht neu definiert. Zwischen der Inanspruchnahme von Kinderzuschlag und Leistungen der Grundsicherung für jenen Personenkreis, der bei Beantragung von Arbeitslosengeld II Anspruch auf Leistungen für einen Mehrbedarf hätte, kann nun gewählt werden. Dies betrifft vor allem Alleinerziehende.
Auch das Wohngeld wurde neu geregelt. Für bisherige Empfänger steigt der Betrag um durchschnittlich 60 Prozent. Zudem werden die Heizkosten zukünftig mit in die Berechnung des Wohngeldes einbezogen. So werden 800.000 Haushalte im Bundesgebiet, darunter knapp 300.000 Rentnerhaushalte von den steigenden Wohnkosten massiv entlastet. Ein Rechenbeispiel: Bei einem Ehepaar mit 2 Kindern unter 14 Jahren, einer Warmmiete von knapp 599 Euro und einem Bruttoeinkommen von 1600 € im Monat wirken sowohl die neuen Mindesteinkommensgrenze als auch das verbesserte Wohngeld: Hatte die Familie vorher 1923 € (1272 € netto inkl. Kin-dergeld und 343 € Hartz IV, kein Kinderzuschlag) zur Verfügung, so sind es nun bereits 2057 Euro (1272 € netto inkl. Kindergeld und 197 € Wohngeld und 280 € Kinderzuschlag).
Bei aller Euphorie durch die Erhöhung der Sätze sind auch Kritikpunkte im Vollzug zu nennen. Ich bin froh und dankbar, dass die Landesregierung hier bereits gehandelt hat und auch zukünftig handeln wird. Unter anderem im Bereich des Kindergeldes. Bereits im Mai dieses Jahres und zuletzt am vergangenen Freitag hat der Bundesrat auf Initiative auch unserer Landesregierung die Bundesregierung aufgefordert, das Familienleistungsgesetz entsprechend anzupassen.
Bis zu einer Klärung des kinderspezifischen Bedarfs in den Regelsätzen, soll die Kindergelderhöhung von 10 bzw. 16 € je Kind auch Familien im SGB 2- und SGB 12-Bezug im Ergebnis zu Gute kommen. Das ist auch dringend notwendig! Hintergrund ist unsere Forderung, den besonderen Bedarf von Kindern im Hinblick auf die Mittagsverpflegung und die Beschaffung von Lernmitteln neu zu berechnen.
Sie merken, hier geschieht schon etwas. Hier sollen Menschen entlastet werden, die es dringend brauchen. Durch die Initiative der Landesregierung bin ich überzeugt, dass wir auf einem guten Weg sind, sowohl Hartz IV-Empfängerinnen und Empfänger als auch Familien im Niedrigkeinkommensbereich zu entlasten.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel