| Nr. 326/07
zu TOP 28: Nicht über das Ziel hinausschießen!
Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort
Gentechnisch veränderter Raps ist in einer zugelassenen Rapssorte entdeckt worden. Dies zeigt, dass höchste Wachsamkeit geboten ist, um Fälle wie diesen zu vermeiden. Die Folgewirkungen sind für alle Beteiligten problematisch und zum Teil auch kostspielig.
Für nicht zugelassene Rapssorten gilt nur eines: Null Toleranz.
Daher sind die Maßnahmen, die angeordnet wurden, einerseits für die betroffenen Landwirte aufwändig, aber andererseits auch zwingend notwendig. Sowohl landwirtschaftliche Betriebe des ökologischen – wie auch des konventionellen Landbaus – haben Anspruch auf Sicherheit für ihr Saatgut.
Damit die Sicherheit auch für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet werden kann, muss konsequent gehandelt werden. Und genau das haben die Verwaltungen getan.
Die Richtlinien sind klar und eindeutig. Darüber hinaus bestehen Absprachen der betroffenen Bundesländer. Bei Einhaltung der vorhandenen Instrumentarien sind für die künftige Aussaat keine Risiken zu erwarten.
Die Forderungen der Antragsteller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sollen zusätzliche Sicherheit bieten, gehen nach meiner Auffassung jedoch etwas zu weit. Hier geht es einerseits darum, eine möglichst hohe Sicherheit zu gewährleisten, aber andererseits müssen auch die Betroffenen damit leben können. Deshalb halte ich die Eintragung der Flächen in das Standortregister für überzogen und in der Sache nicht weiterführend.
Selbstverständlich bleibt es dabei: Der Verbraucherschutz hat Vorrang.
Dies kann jedoch nicht dazu führen, dass Erzeuger rechtlos werden und Forderungen erfüllen müssen, die der Zielsetzung nicht weiter dienen.
Der Antrag ist zu weitgehend und deshalb für uns nicht zustimmungsfähig.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel