| Nr. 414/07
zu TOP 28: Der Bund ist verpflichtet, Wort zu halten
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Es gilt das gesprochene Wort
Wir müssen heute eine Debatte wiederholen, die wir bereits im September 2006 geführt haben. Unsere Kommunen kommen in große Probleme, wenn eine Kürzung der Unterkunftskosten für Hart IV-Empfänger erfolgen sollte. Überall vor Ort versucht man, zugegeben unterschiedlich erfolgreich, das Prinzip des Förderns und des Forderns zu praktizieren. Die Optionskommunen und die Arbeitsgemeinschaften erwarten Verlässlichkeit vom Bund. Uns treibt die Sorge um, dass wir Schleswig-Holsteiner schlechter gestellt sind.
Im Jahr 2006 haben der Ministerpräsident und Arbeitsminister gemeinsam eine erfolgreiche Lobbyarbeit für unser Land und für die Kommunen in Berlin geleistet. Nun gilt es, diesen Erfolg zu wiederholen. Und dem dient diese Debatte.
Wir erwarten, dass sich erneut Peter Harry Carstensen und Uwe Döring in den anstehenden Verhandlungen auf Bundesebene zusammen mit ihrem ganzen Gewicht für die Interessen unserer Kommunen einsetzen. Wir wissen, dass es sich bei der Festlegung der Bundesbeteiligung der Kosten der Unterkunft um ein zustimmungspflichtiges Bundesgesetz handelt.
Der Bund ist verpflichtet, Wort zu halten. Die Landesregierung soll sich mit der breiten Unterstützung des gesamten Landtages entsprechend in die Berliner Diskussion einbringen. Der Anteil der schleswig-holsteinischen Kreise und kreisfreien Städte lag bei rund 130 Mio. im Jahr 2005. Jeder ahnt also angesichts dieser Zahlen, was uns droht, wenn es bei diesem Haushaltstitel zu drastischen Einbrüchen kommen würde.
Die Kommunen leisten bei der Betreuung der Hartz IV-Empfänger eine engagierte und sachgerechte Arbeit. Sie haben es nicht verdient, vom Bund im Regen stehen gelassen zu werden.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel