| Nr. 234/08

zu TOP 28: Datenschutzbelange in angemessener Weise gerecht werden

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Es gilt das gesprochene Wort

Die Einschätzung des Landesbeauftragten zum Stand des Datenschutzes in Schleswig-Holstein ist insgesamt außerordentlich erfreulich. Der Vergleich mit anderen Ländern zeigt, dass Schleswig-Holstein eine positive Sonderrolle auf dem Gebiet des Datenschutzes zukommt.
Hervorgehoben wird im Bericht unter anderem die Bereitschaft des Finanzministeriums, sich bei der Gestaltung der Informationstechnik in der Verwaltung vom ULD beraten und sogar auditieren zu lassen. Auch die Kooperation mit der Landesregierung in Sachen E-Government lasse kaum zu wünschen übrig. Diese Beispiele zeigen, dass sich die Akteure in Schleswig-Holstein den datenschutzrechtlichen Herausforderungen, die sich insbesondere aus dem verstärkten Einsatz von Informationstechnologien ergeben, positiv und mit Problembewusstsein stellen.

Begrüßenswert ist übrigens auch, dass der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte versucht, Geldquellen über Drittmittel zu erschließen. Dies entspricht den berechtigten Forderungen des Landesrechnungshofes. Denn im nationalen Vergleich ist unser Datenschutzbeauftragter weit überdurchschnittlich ausgestattet.

Trotz des insgesamt zufrieden stellenden Befundes sollten wir aber jene Bereiche nicht aus dem Blick verlieren, in denen wir zukünftig vor wachsenden datenschutzrechtlichen Herausforderungen stehen werden.

Eine solche ist insbesondere das Internet. Es ersetzt zunehmend die herkömmlichen Mittel der Kommunikation und Informationsbeschaffung. Das Internet nimmt somit stetig an Bedeutung für sämtliche Lebensbereiche zu. Vor diesem Hintergrund gilt es, die Nutzerinnen und Nutzer auch verstärkt für die Gefahren zu sensibilisieren. Dies wird besonders deutlich, wenn man sieht, wie bedenkenlos viele junge Menschen Höchstpersönliches auf Seiten wie SchülerVZ und StudiVZ preisgeben.

Aber auch in anderen Bereichen sollten wir darauf achten, datenschutzrechtlichen Belangen in angemessener Weise gerecht zu werden. Der Bericht enthält hierzu zahlreiche konkrete Beispiele aus der Verwaltung und aus der Wirtschaft. Zugleich schärft er das Bewusstsein für mögliche Schwachstellen und spricht Defizite deutlich an. Auf diese Weise leistet der Bericht einen wichtigen Beitrag, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren.

Abschließend möchte ich es nicht versäumen, mich ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ULD für die Erstellung des umfassenden Berichts zu bedanken.

Ich hoffe für die Zukunft darauf, dass wir in Schleswig-Holstein weiterhin eine so gute Sachlage vorfinden und dass wir den neuen Herausforderungen nach sachlichen Diskussionen mit angemessenen Schritten gerecht werden.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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