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zu TOP 28 und 40: Auch künftig wird jede Frau in Schleswig-Holstein die nötige Hilfe erhalten
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Die Koalition aus CDU und FDP weiß, wie wichtig Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, der LFSH und der Frauennotruf – „Helpline“ für viele von Gewalt bedrohte Frauen und Kinder in unserem Land ist. Es ist deutlich, dass hier wichtige Arbeit geleistet wird.
Und deshalb erhalten diese Einrichtungen auch eine nicht unerhebliche Förderung durch das Land Schleswig-Holstein. Es besteht überhaupt kein Zweifel an der Notwendigkeit, vor allem von Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern, hier bei uns in Schleswig-Holstein. Wir werden auch zukünftig eine flächendeckende und auch qualitativ hochwertige Versorgung von Frauen, die aus gewaltbelasteten Beziehungen flüchten, in Schleswig-Holstein erhalten. Jedoch müssen wir, bei allem was wir gern erhalten möchten, auch die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes berücksichtigen.
Wir können nicht auf der einen Seite ein Neuverschuldungsverbot ab 2020 beschließen und auf der anderen Seite so tun, als würde uns dieses in unserem Handeln nicht berühren. Die Ziele aus den Vorgaben der von uns eingesetzten Haushaltsstrukturkommission wurden klar definiert und die daraus folgenden Einsparerfordernisse betreffen nahezu jedes Haushaltsressort. Die verabredeten Einsparziele im Bereich der Gleichstellung von Männern und Frauen wurden auf 500.000,- Euro festgesetzt. Und dazu, diesem Ziel entsprechend, liegt ein Vorschlag des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Integration vor.
Diese Planung sieht im Bereich der Frauenhausfinanzierung vor, zwei Häuser zu schließen.
Es betrifft hier im Einzelnen das dritte Frauenhaus im Kreis Pinneberg und das zweite Frauenhaus in der Hansestadt Lübeck. Dadurch verringert sich die Anzahl der vom Land Schleswig-Holstein geförderten Frauenhausplätze von aktuell 335 auf 287. Bezogen auf den Bundesdurchschnitt liegt Schleswig-Holstein mit einem Frauenhausplatz auf 9.871 Einwohnerinnen und Einwohner noch immer deutlich über dem Bundesdurchschnitt mit einer Relation von einem Platz auf 12.291 Einwohner. In den vermeintlich reichen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg liegt die Quote sogar deutlich darunter (Bayern 1:17.084; Baden-Württemberg 1:13.750).
Diese strukturell schlechte Ausstattung an Frauenhausplätzen in anderen Teilen der Bundesrepublik führt dazu, dass in Schleswig-Holstein weit mehr Frauen aus anderen Bundesländern aufgenommen werden, als es sonst üblich ist. Auffällig ist auch der hohe Anteil Hamburger Frauen in schleswig-holsteinischen Frauenhäusern. Im Frauenhaus Wedel liegt der Anteil der Frauen aus der Hansestadt bei 47 Prozent.
Aktuell gibt es dafür noch keinen gerechten Ausgleich zwischen den einzelnen Ländern.
Festzustellen ist ebenfalls, dass die jeweilige Verweildauer im Frauenhaus regional sehr unterschiedlich ist. Hierzu müssen wir gemeinsame Konzepte mit den Kommunen vor Ort entwickeln, um den Frauen und deren Kindern, nach Bewältigung der akuten Notphase, zeitig zu einem selbständigen und selbstbestimmten Weiterleben zu verhelfen. Dabei sollten die vielfältigen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um lange Aufenthalte in Frauenhäusern zu verhindern. Erste Ansätze und Ideen sind bereits entwickelt. Ich bedauere nur, dass darüber bisher nicht ausreichend gesprochen wurde. Zu den Empfehlungen des Europarates für eine sehr niedrige Quote von Frauenhausplatz pro Einwohner, sollte man bedenken, dass in Schleswig-Holstein die Frauenhäuser nicht die einzigen Anlaufstellen für von Gewalt betroffenen Frauen sind. Wir haben in Schleswig-Holstein ein Netz von ambulanten, niedrigschwelligen Angeboten die die Leistungen der Frauenhäuser ergänzen und viele Frauen bereits vor dem Umzug in ein Frauenhaus auffangen können.
Seitens des Ministeriums ist zum Beispiel geplant, die Erreichbarkeit der landesweiten „helpline“ zu erweitern und den gemeinsamen Landesverband zu stärken. Dieses stärkt gerade die Akutversorgung der von Gewalt betroffenen Frauen.
Im Bereich der vom Ministerium vorgestellten Umverteilungsmaßnahmen bei den Frauenberatungsstellen, sehen wir von der CDU Fraktion zurzeit Gesprächbedarf. Ich persönlich sehe die besonderen Aufgaben der einwohnerstärksten Städte des Landes, Lübeck, Kiel und auch Norderstedt nicht ausreichend berücksichtigt.
Meiner Meinung nach reicht hier die dargestellte, scheinbar gerechte Arithmetik des Umschichtungsentwurfs des Ministeriums nicht aus, um die gewachsenen Strukturen im ganzen Land auch weiterhin zu gewährleisten. Zudem werden wir klären, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt, auch künftig den Landesfrauenrat und die Beratungsstelle Mixed Pickles in Lübeck finanziell zu unterstützen. Hier suchen wir intensiv nach Lösungen.
Nun zu den Mädchentreffs:
Die Opposition fordert, die vier vom Land Schleswig-Holstein finanziell unterstützten Mädchentreffs weiterhin zu fördern und die finanzielle Unterstützung zu gewährleisten. Eine objektive Betrachtung der bisherigen Förderkulisse der Mädchentreffs in unserem Land zeigt jedoch ganz klar auf, dass dies eine originäre Aufgabe der örtlichen Jugendhilfe ist und keineswegs eine Landesaufgabe.
In unserer finanziellen Situation und bei einer kritischen Überprüfung der Haushaltslage, zeigt sich deutlich, dass wir uns bei aller Wertschätzung der Arbeit der lokalen Mädchentreffs, diese finanzielle Unterstützung nicht mehr leisten können. Es werden dringend andere Finanzierungspartner vor Ort benötigt.
Uns ist klar, dass dieses äußerst schwierig werden könnte.
Wir sind trotz der geplanten Einsparungen überzeugt, dass auch künftig jede Frau in Schleswig-Holstein, die akut von häuslicher Gewalt bedroht ist, auch die entsprechende und notwendige sofortige Hilfe erhalten wird.
Herzlichen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel