| Nr. 413/07

zu TOP 27: Mitdenken statt Ampelkennzeichnung

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Es gilt das gesprochene Wort

Bewegungsmangel, Fehlernährung, Übergewicht und Adipositas sind maßgeblich beteiligt an der Entstehung von Zivilisationskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus Typ 2 sowie Rücken- und Gelenkbeschwerden. Eine bedarfsgerechte Versorgung mit Nährstoffen und ausreichende Bewegung bilden die Grundlage für Gesundheit und Leistungsfähigkeit in allen Altersgruppen.

Für eine gesund erhaltende Ernährung ist die Produktinformation ein wichtiger Baustein. Dabei muss die Kennzeichnung von Lebensmitteln dem Informationsbedürfnis in klarer und verständlicher Form Rechnung tragen und vor Täuschung und Irreführung schützen.

Gute Qualität muss für die Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar sein. Im Rahmen der staatlichen Qualitätspolitik ist die Kennzeichnung von Lebensmitteln ein wichtiges Instrument der Verbraucherinformation. Das Lebensmittelrecht ist auf EU-Ebene weitestgehend harmonisiert.

Am 20.12.2006 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel beschlossen, die für alle Mitgliedsstaaten seit dem 01.07.2007 gilt. Mit dieser Verordnung werden einheitliche Kriterien auf europäischer Ebene festgelegt, die einzuhalten sind, wenn bei Lebensmitteln freiwillig nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben verwendet werden. Die Kommission erstellt und unterhält ein öffentliches Gemeinschaftsregister der nährwert- und gesundheitsbezogenen Daten über Lebensmittel.

Ziel ist, den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung und Täuschung zu bewahren, aber auch den freien Warenverkehr im Binnenmarkt zu verbessern, die Rechtssicherheit für die Wirtschaftsakteure zu erhöhen und den fairen Wettbewerb im Lebensmittelsektor sicherzustellen.

Wir sind uns alle einig darin, dass im Kampf gegen Fehlernährung und Übergewicht und den Folgeerkrankungen etwas geschehen muss! Es ist nahe liegend, bei der Nahrungsaufnahme zu beginnen: Inhaltsstoffe von Lebensmitteln müssen einfacher und genauer gekennzeichnet werden, um sie schneller wahrnehmen zu können und Produkte vergleichbarer zu machen. In unserer schnelllebigen Zeit wird immer häufiger auf Fertigprodukte zurückgegriffen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können: was draufsteht – stimmt!

Es stellt sich nun die Frage, welches Informationssystem ist das geeignetste? „Signposting“-Lebensmittelkennzeichnungs-systeme sollen zur Problemlösung beitragen.

Verbraucherschutzminister Seehofer greift mit dem Modell „1 plus 4“ eine Idee der Wirtschaft auf und setzt auf Freiwilligkeit. Mit „1 plus 4“ sollen die Kalorienangabe immer auf der Schauseite der Verpackung oder des Etiketts angegeben sein. In freier Plakatierung sollen die Hersteller zudem den Gehalt von Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren entweder auf der Schauseite oder an anderer Stelle auflisten.

Die im SSW-Antrag geforderte Ampelkennzeichnung nach englischem Vorbild macht auf den ersten Blick einen recht plausiblen Eindruck. Die Ausdrücke viel, mittel, wenig (Fett, gesättigte Fetter, Zucker, Salz, KCAL) und die Ampelfarben rot, gelb und grün sind Konsumenten geläufig. Für die Zuteilung der Farben ist die Menge des Nährstoffes je Portion ausschlaggebend. Ihr Antrag hat Befürworter: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat sich für eine verpflichtende Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln, die für Verbraucher nachvollziehbar und verständlich ist ausgesprochen und hält die Ampelkennzeichnung nach britischem Vorbild für geeignet, diese Anforderungen zu erfüllen.

Ob aber der Einkauf von Lebensmitteln primär nach Farben entschieden werden sollte, wage ich zu bezweifeln, da mit der Ampelkennzeichnung indirekt eine Bewertung der Lebensmittel vorgenommen wird.

Rot = Stopp, geht nicht
Gelb = bedenklich
Grün = jede Menge

Das allein wäre zu simpel, so simpel wie die Begründung Ihres Antrages, ich zitiere: „Darüber hinaus ist die (von Seehofer) vorgeschlagene Kennzeichnung nur sehr eingeschränkt eine Einkaufshilfe im Alltag, weil sie auf eine, Ampelkennzeichnung nach englischem Vorbild verzichtet.“ Ebenso platt ist Ihre Pressemitteilung vom 07.11.2007 in der es u. a. heißt: „Wie in Großbritannien müssen die deutschen Verbraucher anhand einer Ampel-Kennzeichnung mit einem Blick erkennen können, wie gesund oder ungesund ein Produkt ist.“ Ein Produkt mit drei Rotlichtern kann trotzdem gesund und lebenswichtig sein, es kommt auf die Dosierung an und ein wenig mitdenken sollte man trotz Ampelkennzeichnung!


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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
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