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zu TOP 27: Wir brauchen eine maßvolle Vorratsdatenspeicherung mit Augenmaß
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Um es als Antwort auf den von den Piraten beantragten Satz kurz zu machen:
Nein. Vor einem Jahr hatten wir ja bereits Gelegenheit die grundsätzlich verschiedenen Positionen zur Vorratsdatenspeicherung hier auszutauschen.
Für die Union gilt unverändert: Wir halten eine maßvolle, mit Augenmaß geregelte Vorratsdatenspeicherung für richtig. Sie ist ein wichtiger Baustein zur Verbrechens- und Terrorabwehr. Entgegen dem Trend insgesamt steigt die Zahl der Straftaten, die in Verbindung mit dem Internet stehen, deutlich an. Daran ist nicht das Internet schuld – es spielt in allen Lebensbereichen aber eben eine immer größere Rolle.
Und gerade zur Bekämpfung der Internetkriminalität und auch der organisierten Kriminalität ist eine zeitlich begrenzte Speicherung von
Telekommunikationsverkehrsdaten durch die Unternehmen unentbehrlich. Die Experten der Strafverfolgungsbehörden und der Deutsche Richterbund fordern deshalb die Vorratsdatenspeicherung. Unter den Bedingungen,,die das Bundesverfassungsgericht definiert hat, müssen Polizei und Sicherheitsbehörden in die Lage versetzt werden, diese Daten abzurufen. Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil 2010 fest: „Eine Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen ist für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung“.
SPD, Grüne und SSW haben in ihrem Koalitionsvertrag leider festgeschrieben, dass sie dieses wichtige Instrument der Inneren Sicherheit ablehnen wollen. Offenbar hat die Verhandlungsdelegation der Sozialdemokraten in Berlin hier ein realistischeres Gespür für die Sicherheitsbedürfnisse unseres Landes. Es geht nach allem, was aus den Koalitionsverhandlungen zu vernehmen ist, letztlich nicht um die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt kommt, sondern, in welcher Form.
Die SPD will die EU-Richtlinie, die den Providern eine Speicherung von mindestens sechs Monaten und maximal zwei Jahren vorschreibt, verändern und eine kürzere Mindestspeicherfrist anstreben. Darüber kann man in der Tat reden – dennoch ist das europäische Recht zunächst einmal endlich umzusetzen.
Bevor nun das große Lamento beginnt über Snowden, NSA, GCHQ usw.:
Eine Lehre der NSA-Affäre – und sicher nicht die unwichtigste ist doch, dass die deutschen Sicherheitsorgane und Dienste nicht auf Augenhöhe unterwegs sind. Das mag vielfältige Ursachen haben – der rechtliche Rahmen ist aber eine davon. Diese Situation ist für die drittgrößte Wirtschaftsnation der Welt unerträglich und schädlich. Das gilt nicht nur mit Blick auf die Möglichkeiten eigener Informationsgewinnung oder der Spionageabwehr. Es geht dabei auch um den Schutz der Daten deutscher Bürger.
Nur wenn wir weitgehend von den Leistungen befreundeter Dienste unabhängig sind, können wir den Schutz der Daten unserer Bürger und unserer Unternehmen ihnen gegenüber auch durchsetzen. Das Thema Vorratsdatenspeicherung spielt hier nur am Rande eine Rolle.
Seine Bedeutung zur Verbrechensbekämpfung ist unter Fachleuten aber weitgehend unbestritten. Ich erinnere nur an die Ausführungen von BKA-Chef Zierke in diesem Hause.
Aus diesen Gründen halten wir den Antrag der PIRATEN für falsch und lehnen ihn ab.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel