Heiner Rickers

Heiner Rickers
Ausschussvorsitzender Agrar und Umwelt, Wald- und Forstpolitik

| Nr. 153/11

zu TOP 27: Forderung nach einheitlichen, rechtsverbindlichen Regelungen zur Untersuchung von GVO Verunreinigungen im Saatgut

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Da derzeit in Deutschland, mit Ausnahme der Kartoffel Amflora in Mecklenburg-Vorpommern, keine GVO angebaut werden dürfen, muss Saatgut nachweislich frei von GVO-Spuren sein.

Einen Schwellenwert für zufällig technisch unvermeidbare GVO-Einträge, wie bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln, gibt es bei Saatgut nicht. In den vergangenen Jahren haben positive GVO-Nachweise bundesweit immer wieder zur Sperrung von Saatgutportionen und zum Umpflügen von Feldern geführt, da verunreinigtes Saatgut bereits ausgesät worden war.

Die damit verbundenen Schäden führten zu Rechtstreitigkeiten sowohl zwischen Landwirten und Saatzuchtunternehmen als auch zwischen Saatzuchtunternehmen und Untersuchungsbehörden.

Denn bei den heutigen Nachweisverfahren sind keine zuverlässigen, aussagekräftigen Ergebnisse möglich, wenn die Verunreinigung unter 0,1 Prozent liegt. Wiederholt konnten zunächst GVO-positive Nachweise bei Zweituntersuchungen nicht bestätigt werden.

Landwirte, die unbewusst verunreinigtes Saatgut bezogen und ausgesät haben, haben Anspruch auf schnellstmögliche Entschädigung – da stehen wir alle in der politischen Verantwortung!

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine einheitlichen rechtsverbindlichen Regeln zu labortechnischen Untersuchungen von GVO-Verunreinigungen von Saatgut.

Aus diesem Grund haben am 08.10.2010 in Lübeck alle Bundesländer, außer Nordrhein-Westfalen, bei der Agrarministerkonferenz die Bitte an die Bundesregierung gerichtet, eine für Wirtschaft und Überwachung praktikable Anwendung der Nulltoleranz zu ermöglichen!

Daraufhin haben die Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein folgenden Antrag in den Agrar- und Verbraucherausschuss des Bundesrates eingebracht:
„Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Wege der Ausgestaltung einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift, eine für alle Wirtschafsbeteiligten praktikable technische Lösung für die Nulltoleranz bei Saatgut baldmöglichst zu definieren. Hierfür sollen Probenahme und Nachweisverfahren anhand von wissenschaftlichen und statistischen Protokollen mit hoher Zuverlässigkeit sowie Maßgaben für die Ergebnisinterpretation definiert werden.“

In dem zuständigen Ausschuss des Bundesrates ist dieser Antrag von der Mehrheit der Länder angenommen worden. In diesem Antrag fordert – anders als behauptet – niemand einen Grenz- oder Toleranzwert. Es geht darum, zuverlässige, rechtssichere und rechtsverbindliche Labormethoden festzulegen und bundeseinheitliche Standards für Beprobung, Untersuchung und Bewertung der Ergebnisse zu schaffen.

Die Gerichte haben immer wieder bei Rechtsstreitigkeiten einen Zusammenhang mit verunreinigtem Saatgut besonders die Untersuchungsmethoden hinterfragt.

Es muss ein verlässliches Verfahren entwickelt werden, bei dem das Ergebnis der Stichprobe mit dem wahren Wert der Saatgutcharge übereinstimmt.

Wenn ein GVO-Samenkorn statistisch sicher nachgewiesen wird bei einer Beprobung, darf dieses Saatgut nicht in den Verkehr gebracht werden.

Das würde in Zukunft Sicherheit für Saatgutproduzenten, Landwirte und Behörden geben. Ich bin deshalb wenig erfreut darüber, dass der Antrag letztendlich im Bundesrat am 18. März, aus welchen Gründen auch immer, mehrheitlich abgelehnt wurde. Ich bin daher überzeugt davon, dass mit der Ablehnung im Bundesrat die Problematik noch nicht ausgestanden ist, weil sie immer noch nicht sachgerecht gelöst ist.

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Max Schmachtenberg
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Telefon: 0431/988-1440

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