| Nr. 462/13
zu TOP 26: Küstennebel statt klare Sicht auf Beamtenpensionen
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Bis zum späten Nachmittag gestern wusste ich gar nicht so recht die fünf Minuten auszufüllen, dann, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition kam ihr Änderungsantrag. Mit Blick auf diesen Zeitpunkt, mit Blick auf die frühere Presse „Wir können Haushalt“ und vor allem aber mit Blick auf die Änderungsanträge in der gestrigen – mit Unterbrechungen – zweistündigen Finanzausschuss-Sitzung können Sie nun, Herr Kollege Winter, die Pressemitteilung „Wir können Anträge“ herausgeben.
Doch zum Thema:
Der FDP-Antrag ist klar formuliert, die Beschlussfassung kann nur „Zustimmung“ lauten. Wenn es Zweifel in Sachen Unantastbarkeit von Pensionen gab und gibt, so war es einerseits die Stellungnahme eines Sprechers des Finanzministeriums in der SH Landeszeitung vom 27.07.2013:
„Von Seiten der SH Landesregierung gibt es derzeit keine Pläne zu etwaigen Einschnitten bei den Beamtenpensionen.“ Da stellte sich schon die Frage, wie die Halbwertzeit des Wortes „derzeit“ einzuordnen ist. Andererseits hat die gestrige Debatte um Steuererhöhungen wieder einmal gezeigt hat, dass Sie sich trotz sprudelnder Einnahmen alle Optionen offen lassen, die ihren sonstigen Ausgabe- und Umverteilungsplänen dienlich sind.
Insofern hat der Ursprungsantrag nachträglich noch eine weitere klare Berechtigung erhalten. Und die Zweifel werden bestärkt durch den Änderungsantrag. Warum wollen Sie keine Aufforderung an die Regierung? Offensichtlich eine weitere Hintertür, Küstennebel statt klarer Sicht.
Ihrem Änderungsantrag können eigentlich nur diejenigen Kolleginnen und Kollegen zustimmen, die von der ersten bis zur letzten Minute bei den Koalitionsverhandlungen dabei waren. Ihr Koalitionsvertrag trifft jedenfalls keine Aussage, es scheint eher so, dass Sie diesen Kretschmann-Vorstoß selbst nicht für möglich gehalten haben, ihm aber auch nicht entgegen treten möchten.
Pensionen, diese Feststellung muss erlaubt sein, auch wenn sie eine Selbstverständlichkeit ist, Pensionen sind die Altersvorsorge der Beamten, Richter und weiterer Bediensteter. Pensionen waren und sind Bestandteil des Einkommens, sie sind nichts anderes als bereits verdientes Geld!
Davon etwas weg zu nehmen wäre vergleichbar mit dem Zugriff auf das Guthaben eines jeden Bürgers zum Beispiel auf sein Sparbuch oder andere Rücklagen. Es mag Beratungsbedarf darüber geben, wie das gesamte Beamtenrecht reformiert werden kann oder muss und wie Vergütungen aussehen müssen - dann allerdings auch unter der Prämisse der Nachwuchssicherung.
Gedanken über rückwirkende Änderungen wie sie insbesondere von Grünen-Politikern eingeleitet wurden, verbieten sich. Mit einem Griff in bestehende, weil erworbene Rechte wäre der Vertrauensschutz eklatant gefährdet. Meine Fraktion wird dem Ursprungsantrag zustimmen. Der Änderungsantrag ist an Unverbindlichkeit nicht zu überbieten.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel