Minderjährige Flüchtlinge | | Nr. 526/15
zu TOP 25: Wir brauchen tragfähige Integrationskonzepte für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Es gilt das gesprochene Wort
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Haben Sie herzlichen Dank für die hier mitgeteilten Informationen über die Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Vieles von dem, was hier vorgetragen wurde, ist ja bereits in der vergangenen Woche im Sozialausschuss oder durch mediale Berichterstattung mitgeteilt worden.
2.402 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge waren am 10. November 2015 in Schleswig-Holstein. Und der Zustrom reißt nicht ab. Täglich kommen ca. 30 neue unbegleitete Kinder und Jugendliche nach Schleswig-Holstein. Dies ist eine Herausforderung für die Kommunen, für die Jugendämter und das Landesjugendamt.
Die von Ihnen hier genannten und in der letzten Woche bereits vorgestellten Maßnahmen sind daher richtig, um die hohe Zahl der Kinder und Jugendlichen überhaupt unterbringen zu können. Notwendig ist natürlich auch, die Anforderungen an Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte, in denen Minderjährige untergebracht werden sollen, so zu gestalten, dass sie für begleitete und unbegleitete Minderjährige kinder- und jugendgerecht sind. Grundsätzlich muss aber gelten, die Grundsätze der Jugendhilfe nur so lange und in dem Maße außer Kraft zu setzen, wie es unumgänglich notwendig ist. Es muss und sollte eine Ausnahme bleiben!
Gut ist, dass die Landesregierung jetzt auch endlich erkannt hat, auch bei den unbegleiteten Minderjährigen Maßnahmen zu ergreifen. War doch in den letzten Monaten von der Landesregierung immer zu hören, hier müsse nichts extra unternommen werden; das bestehende Jugendhilfesystem reiche aus. Bereits vor einem halben Jahr haben wir Sie nach einem Bericht und einem Konzept gefragt. Ihre Antwort damals war, dass es eines Konzeptes nicht bedarf. Unbegleitete Minderjährige sind in aller Regel bildungshungrig. Und sie haben ein erhöhtes Schutzbedürfnis, da sind wir uns sicherlich einig. Zudem haben sie in jungen Jahren schon vieles erlebt. Krieg, Flucht, Verlust der Familie. Vorhandene Traumata oder fehlende Sprachkenntnisse sind da nur einige der Probleme, um die man sich jetzt kümmern muss.
Neben den jetzt angepassten Regelungen zur Unterbringung müssen wir uns aber auch ganz dringend darüber unterhalten, wie es danach weitergeht.
Der Zugang für „Flüchtlingskinder“ zu Kindertagesstätten, zu schulischen und beruflichen Bildungsangeboten, müssen gewährleistet sein. Nur über eine frühzeitige Einbindung in die bestehenden Systeme kann eine langfristige Integration auch wirklich erfolgreich sein. Wir können Sie an dieser Stelle daher nur noch einmal auffordern, mit den Kommunen und den Jugendämtern tragfähige Integrationskonzepte zu erarbeiten!
Bereits vor einiger Zeit hatten wir beschlossen, alle halbe Jahr einen Bericht über die aktuelle Flüchtlingssituation vom Innenministerium zu erhalten. Mit unserem Antrag heute möchten wir diesen Bericht gerne um die Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erweitern.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel