| Nr. 375/08
zu TOP 25: Schleswig-Holstein macht sich auf den Weg zu einer systematischen und fundierten Förderung Hochbegabter
Es gilt das gesprochene Wort.
Sperrfrist Redebeginn
Gute Bildungspolitik wird in Zeiten des Wettbewerbs um die besten Köpfe zum Standortfaktor. Deshalb können wir es uns nicht leisten, auch nur auf einen qualifizierten Kopf in Schleswig-Holstein zu verzichten.
Die CDU hat sich bereits bei den Beratungen zum Schulgesetz für die Aufnahme einer gesetzlichen Regelung zur Förderung hochbegabter Kinder eingesetzt und diesen Ansatz werden wir auch weiter verfolgen.
Uns ist es ein äußerst wichtiges Anliegen, dass Kinder mit einer hohen kognitiven Disposition, so werden Hochbegabte im Fachjargon bezeichnet, endlich auch eine schulische Heimat in Schleswig-Holstein finden.
In vielen anderen Bundesländern hat man bereits erkannt, welch ein außerordentlich leistungsfähiges Potenzial Hochbegabte für unsere Gesellschaft darstellen, wenn sie denn entsprechend ihrer hohen Begabungen gefördert und beschult werden.
Da müssen wir auch in Schleswig-Holstein hinkommen. Es darf nicht sein, dass unsere begabten Kinder in jungen Jahren Schulen in anderen Bundesländern besuchen müssen, weil wir kein adäquates Angebot vor Ort anbieten können.
Mit dem vorliegenden Antrag zur Hochbegabung werden wir auch in unserem Bundesland die Grundlagen schaffen, Schülerinnen und Schüler mit hohen kognitiven Begabungen vor allem frühzeitig zu erkennen und zu fördern.
Fachleute schätzen, dass 80 % der Hochbegabten nicht erkannt werden. Das frühe Erkennen der Hochbegabung scheint für den weiteren Schulerfolg- bzw. Misserfolg eines hochbegabten Kindes mit am wichtigsten zu sein.
Dazu ist eine entsprechende Aus- und Weiterbildung von Erzieherinnen, Erziehern sowie Lehrkräften unerlässlich.
So wird es zukünftig verpflichtende Module zur pädagogischen Diagnostik und Förderung besonderer intellektueller Begabungen im Rahmen des Studiums und der Ausbildung von Erzieherinnen, Erziehern und Lehrkräften geben.
Jede Schule in Schleswig-Holstein soll zukünftig mindestens über eine Fachkraft verfügen, die über diagnostische Fähigkeiten zur Erkennung von Hochbegabten verfügt.
Entsprechende Förderangebote, die über sie bisher praktizierten Enrichment -Programme und Sommercamps hinausgehen, müssen an unseren Schulen eingeführt werden.
Diese genannten Maßnahmen sieht die CDU als einen Einstieg in eine umfassende, professionelle Hochbegabtenförderung, die im Weiteren auch die Bildung von Kompetenzzentren mit Hochbegabtenförderklassen als auch die Etablierung eines landesweiten Gymnasiums für Hochbegabte beinhaltet.
Neben der integrativen Einbindung begabter Schülerinnen und Schüler in den Schulalltag müssen zukünftig auch differenzierte Angebote vorgehalten werden, die es ermöglichen, das Hochbegabte in eigenständigen Lerngruppen lernen dürfen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern arbeitet zurzeit an einer Schulgesetznovelle, die genau diesen Punkt aufnimmt. Hier wird es zukünftig Hochbegabtenförderklassen geben, die an verschiedenen Orten im Bundesland eingerichtete werden. Die Schülerbeförderungskosten zu diesen Förderschulstandorten sind übrigens kostenlos.
Heute ist ein guter Tag für alle hochbegabten Kinder und deren Eltern in unserem Lande. Denn Schleswig-Holstein macht sich auf den Weg zu einer systematischen und fundierten Förderung Hochbegabter.
Ich beantrage die Überweisung an den Bildungsausschuss.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel