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zu TOP 25: Eine steuerliche Schlechterstellung Alleinerziehender darf es nicht länger geben
Für die CDU-Fraktion hat deren Redner Peter Sönnichsen den Antrag der FDP zur steuerlichen Entlastung Alleinerziehender unterstützt.
Gegen den Inhalt des Antrages spreche lediglich, dass damit erneut eine Detailregelung initiiert werde. „Eigentlich ist eine generelle Überarbeitung des Einkommenssteuerrechts erforderlich“, so Sönnichsen.
Für das Anliegen des Antrages gebe es jedoch zahlreiche gute Argumente. So sei die Entlastung von Alleinerziehenden ursprünglich das Gegenstück zum Ehegattensplitting gewesen. Der gültige Freibetrag von 1.308 € sei 2004 als Ersatz für den vorherigen Haushaltsfreibetrag eingeführt, jedoch niemals angepasst worden.Die bisherige Regelung lasse darüber hinaus die Kinderzahl völlig unberücksichtigt. Die unterschiedlichen Kosten müssten sich jedoch auch in den Freibeträgen niederschlagen.
Das gelte besonders, da sich Einkommen von Alleinerziehenden eher im unteren Bereich bewegten. „Jeder einzelne Euro zählt gerade hier doppelt“, so Sönnichsen. Auch sei zu berücksichtigen, dass der derzeitige Freibetrag kein Anreiz für eine Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt darstelle.
„Eine steuerliche Schlechterstellung Alleinerziehender darf es nicht länger geben“, forderte Sönnichsen.
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Max Schmachtenberg
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