Johannes Callsen (ehemaliger Abgeordneter)

Johannes Callsen (ehemaliger Abgeordneter)
Minderheitenbeauftragter der Ministerpräsidenten

| Nr. 329/07

zu TOP 24: Mindestlöhne sind ein Arzneimittel mit Nebenwirkungen

Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort

In regelmäßigen Abständen werden von der Opposition Anträge vorgelegt, deren Ziel eine umfassende gesetzliche Mindestlohnregelung ist. Wir haben uns bereits in dieser Legislaturperiode mit regionalen branchenspezifischen Mindestlöhnen (Drucksache 16/20) und relativen Mindestlöhnen (Umdruck 16/690) auseinandergesetzt. Und jetzt liegt ein Antrag für eine umfassende verbindliche Mindestlohnregelung vor.

Meine Damen und Herren, betrachtet man den Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen, lassen sich erstaunliche Parallelen der zu der Drucksache 16/5102 des Deutschen Bundestages mit dem Titel „Schnell handeln für eine umfassende Mindestlohnregelung“ feststellen.
In der Drucksache des Deutschen Bundestages wird
1. die Einrichtung einer Mindestlohn-Kommission,
2. die Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes und
3. die Reform der Allgemeinverbindlichkeitserklärung gefordert.
Dieser Antrag wurde vom Deutschen Bundestag abgelehnt und das aus gutem Grund. Ich sehe daher keine Veranlassung, jetzt eine Initiative auf Bundesebene zu starten, die im Bundestag offensichtlich nicht mehrheitsfähig ist.

Die Debatte um einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn nimmt bereits groteske Züge an. Die Gewerkschaften fordern 7,50 € als Mindestlohn, die Linke 8,00 € und die Grünen werden sicherlich auch noch mit einem Vorschlag kommen. Nächstens Jahr rechtzeitig zum 1. Mai wird womöglich ein Vorschlag von 10,00 € kommen. Gleichzeitig vereinbaren diejenigen, die jetzt am Lautesten einen Mindestlohn fordern, Tarifverträge, die einen Höchstlohn von 4,45 € vorsehen. Auch das gehört zur Wahrheit um den Mindestlohn dazu.

Meine Damen und Herren, damit keine Missverständnisse aufkommen: Auch wir akzeptieren keine Dumpinglöhne und keine Beschäftigung zu unwürdigen Bedingungen. Im Kern bedeutet das: Wir akzeptieren keinen sittenwidrigen Lohn. Sie sind gesetzlich zu verbieten.

Ein solches Verbot sittenwidriger Löhne in Verbindung mit der sorgfältigen und zurückhaltenden Anwendung des Arbeitnehmerentsendegesetzes hat einen entscheidenden Vorteil gegenüber einem umfassenden gesetzlichen Mindestlohn.
Ein gesetzlicher Mindestlohn ist wie Ronald Profalla im Bundestag richtiger Weise feststellte „ein süßes Gift“. Der Mindestlohn ist ein süßes Gift für jeden Wahlkämpfer von einer Landtagswahl bis hin zur Bundestagswahl. Wir würden einen bis dahin nie da gewesenen Wettbewerb über die Höhe des Mindestlohnes erleben. Leidtragende in einem solchen Wettbewerb sind diejenigen, deren Produktivität unterhalb des Mindestlohns liegt. Um dieses zu verhindern, sollten wir an dem bewährten System festhalten. Gewerkschaften und Arbeitgeber können am besten beurteilen, welches Lohnniveau für welche Branche am geeignetsten für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist.

Meine Damen und Herren, im Februar vergangenen Jahres hatte sich der Wirtschaftsausschuss bereits ausführlich mit dem Mindestlohn befasst. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das Entsendegesetz eine gute Grundlage für die Festlegung von branchenspezifischen Mindestlöhnen ist, sofern es in einer Branche zu unerwünschten sozialen Verwerfungen kommt. Der entscheidende Vorteil ist, dass die Tarifpartner sich zunächst für die Aufnahme in das Entsendegesetz aussprechen müssen. Damit wird verhindert, dass rein aus politischem Populismus heraus ein umfassender Mindestlohn festgelegt wird.

Gerne werden Mindestlohnregelungen aus anderen Mitgliedsstaaten der EU als Vorbild für einen umfassenden Mindestlohn in Deutschland herangezogen. Die Befürworter eines unfassenden Mindestlohns argumentieren, dass der Mindestlohn in England, in Frankreich, in Dänemark usw. erfolgreich praktiziert werde. Isoliert gesehen, mag dieses stimmen. Aber eine pauschale Übertragung wird nicht möglich sein, ohne den Arbeitsmarkt und die sozialen Sicherungssysteme in Gänze zu betrachten. So hat ein Mindestlohn bei Vollbeschäftigung, wie etwa in Dänemark, nur äußerst geringe Auswirkungen auf die Nachfrage nach gering qualifizierten Arbeitskräften.
Über die gesamten volkswirtschaftlichen Auswirkungen werden wir im Ausschuss noch einmal diskutieren können, dabei sollten wir insbesondere die negativen Auswirkungen im Auge behalten. Beenden möchte ich meine Rede wie im Februar letzten Jahres:
Mindestlöhne sind kein Allheilmittel, sondern ein Arzneimittel mit Nebenwirkung!


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Max Schmachtenberg
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