| Nr. 193/08
zu TOP 24: Die Lernmöglichkeiten jedes Kindes ausschöpfen
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Es gilt das gesprochene Wort
„Die Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers ist durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulen.“ (§ 5 Abs. 1) und macht eines der Grundprinzipien des neuen Schulgesetzes aus. In Kindergärten, Grundschulen und den weiterführenden Schulen wird dieses Konzept umgesetzt werden. Ziel muss es dabei sein, möglichst viele Schülerinnen und Schüler zu einem für ihre Leistungsstärke passenden Abschluss zu führen.
Uns geht es um das Ausschöpfen der Lernmöglichkeiten eines jeden Kindes. Und hierbei ist die flexible Eingangsphase in der Grundschule eine gute Möglichkeit für unsere Kinder. Dies belegen auch die gestern veröffentlichten Ergebnisse des „Politik-Check Schule“, die das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft vorgelegt hat.
Die Eingangsphase wird für die meisten Kinder 2 Jahre dauern. Wenn besondere Begabungen vorliegen, deren Förderung der CDU ebenfalls ein wichtiges Anliegen ist, ist es möglich, nur ein Jahr in der Eingangsphase zu verweilen. Bestehen besondere Nachhol- und Förderbedarfe ist eine Verweildauer von 3 Jahren vorgesehen.
Mit der flexiblen Eingangsphase kann die Grundschule stärker berücksichtigen, dass sich Kinder in unterschiedlichem Tempo entwickeln und unterschiedliche Lernvoraussetzungen mitbringen. Dabei entscheidet die Schulkonferenz über die jeweilige Ausgestaltung der Eingangsphase. Und an dieser Stelle kommen wir zu Ihrer Forderung, Herr Klug, den Grundschulen möglichst große Gestaltungsspielräume einzuräumen.
Ich denke, dass wir uns darüber einig sind, dass den Grundschulen - auch im Hinblick auf weitere anstehende pädagogische und strukturelle Neuerungen – größtmögliche Freiräume zur Ausgestaltung des Schulalltags gewährt werden müssen.
Aus Sicht der CDU muss dabei den Gegebenheiten vor Ort, den unterschiedlichen pädagogischen Konzepten und auch den vorhandenen Ressourcen an den Schulen Rechnung getragen werden.
Was den jahrgangsübergeifenden Unterricht betrifft, so wird dieser ja bereits in vielen Grundschulen des Landes praktiziert. Jahrgangsübergreifender Unterricht kommt dem Ansatz des individuellen Förderns der Schüler in besonderer Weise nach und soll deshalb nach entsprechenden Fortbildungen der Lehrkräfte auch im Schulalltag der Grundschulen Berücksichtigung finden. Über das Ausmaß und den Zeitraum entscheidet jedoch die Schule! - so ist es im SchG nachzulesen - und so wird es auch praktiziert.
Für den Jahrgangsübergreifenden Unterricht sollen, wie aus der Pressemitteilung des Bildungsministeriums vom 15. Mai zu entnehmen war, „schulindividuelle Lösungen gefunden werden, die spezifische pädagogische Traditionen vor Ort berücksichtigen“. Jahrgangsübergreifender Unterricht wird demnach in den Jahrgängen stattfinden, wo er umsetzbar ist.
Unseres Erachtens darf der Prozess sich keinesfalls so gestalten, wie es die Schule Owschlag entschieden hat.
Nämlich verpflichtend, ohne entsprechende Vorbereitungs- und Fortbildungszeit sowie die ausreichende Einbeziehung der Betroffenen, jahrgangsübergreifenden Unterricht zu verordnen. Damit werden Lehrer und auch betroffene Eltern überfordert und der positive Ansatz des chancengebenden jahrgangsübergeifenden Unterrichts wird ins Gegenteil verkehrt.
Deswegen ist für uns klar: die Einführung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts bedarf der breiten Unterstützung der Lehrer- und der Elternschaft. Und für diese Unterstützung muss geworben werden; es muss aufgeklärt werden, und darf nicht von Schulräten angeordnet werden.
Ich beantrage die Überweisung dieses Antrages in den Bildungsausschuss.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel