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zu TOP 24: GOES-Arbeit ist zukunftsweisend
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Auf den ersten Blick scheint dieser Antrag ordnungspolitisch schlüssig, will er doch eine vermeintliche Interessenkollision von hoheitlichen Aufgaben und wirtschaftlicher Einflussnahme auflösen. Nur reicht ein flüchtiger Blick auf diese Gesellschaft mit dem etwas schwerfälligen Namen eben nicht.
Der Beschluss zur Gründung der Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH (GOES) wurde 1990 durch das damalige Kabinett geschaffen. Die immer schwierigere Situation der Entsorgung unterschiedlichster Abfallarten und Entsorgungswege machte eine schlanke Organisation notwendig, die unter anderem folgende Aufgaben im Bereich Abfallwirtschaft zu erfüllen hat:
- Erfassung und Kontrolle der Entsorgungswege,
- Beratung der Abfallerzeuger,
- Beratung der Sonderabfallentsorger und entsorgungspflichtiger Körperschaften,
- Entwicklung neuer Entsorgungstechnologien und
- Auswertung von Abfallplänen.
Die Aufgabenstellung dieser GmbH hat sich durch die immer weitere Internationalisierung und Liberalisierung der Abfallwirtschaft sogar noch erheblich erweitert. Deshalb ist es eine zukunftsweisende Entscheidung gewesen, dass an dieser GmbH neben dem Land (51 %), Kommunen, Kreisen und kreisfreie Städten und zwei private Abfallwirtschaftsunternehmen sowie IHK und Handwerkskammer und zahlreiche Unternehmensverbände beteiligt sind. Die zwei Gesellschaften aus der privaten Abfallwirtschaft halten jeweils zusammen nur 25 %. Selbst wenn man der GOES nun unterstellen würde, ihre Tätigkeit sei auf die Erzielung einer interessengeleiteten Gewinnmaximierung ausgelegt, wäre es den privaten Gesellschaften kaum möglich, eine Mehrheit der Gesellschafter hinter sich zu bringen, um den privatwirtschaftlichen Interessen Vorrang einzuräumen. Darüber hinaus sind die Aufgaben der Gesellschafterversammlung im Gesellschaftsvertrag genau festgelegt. Dies gilt analog für den Aufsichtsrat, in dem von acht Personen zwei von der privaten Wirtschaft gestellt werden.
Im Gegenteil, diese Organisationsform hat sich in der Praxis außerordentlich bewährt. Sie führt das Know How von Wirtschaft und Verwaltung in einer sehr komplexen Materie zusammen. Ebenso wichtig ist es, dass die öffentliche Verwaltung von zusätzlichen Aufgaben dauerhaft entlastet wird! Dies ist ein gutes Beispiel dafür, dass nicht nur über Aufgabenkritik geredet, sondern auch einmal gehandelt wurde, was in der Vergangenheit leider selten vorgekommen ist.
Das Misstrauen, das dem vorliegenden Antrag zu Grunde liegt, mag aus den Vorgängen um die überlieferten Mengen ukrainischen Giftmülls an die SAVA um die Jahreswende 2010/11 herrühren. Die sehr gute Aufarbeitung des Ministeriums zur Sitzung des Agrar- und Umweltausschusses am 09.02.2011 lassen diesen Rückschluss aber keinesfalls zu. Ursache für diese aufgedeckten Pannen (Brand in einem Lübecker Zwischenlager, falsche Papiere, rückwirkende Genehmigungen) war nicht eine fehlerhafte oder fehlende Notifizierung durch die GOES, sondern es waren Fehler wie
- unvollständige oder fehlerhafte Angaben der ukrainischen Versender,
- mangelhafte Zollkontrollen an den Grenzen,
- ungenügende Meldungen der SAVA an die GOES und das LLUR.
Um diese Mängel in Zukunft abzustellen, hat das Umweltministerium eine Reihe überzeugender Vorschläge gemacht. Keiner dieser Vorschläge stellt die Kompetenz und Unabhängigkeit der GOES in Frage. Wir können uns sicher sein, dass auch die im Landesabfallwirtschaftsgesetz festgelegte Fachaufsicht des Umweltministeriums ein zusätzlicher Garant dafür ist, dass es nicht zu Interessenkollisionen zwischen öffentlichen und privatwirtschaftlichen Interessen kommen kann.
Diese Einrichtung hat sich nicht nur bewährt, sondern wird auch aus Sicht anderer Bundesländer eher als zukunftsweisende Lösung gesehen, die immer komplexer werdenden Abfallströme und –Wege ökologisch richtig und wirtschaftlich effizient zu steuern!
Zu guter letzt: Einen Vorschlag des Antrages können wir ohne weiteres gut heißen, soweit keine datenschutzrechtlichen Gründe entgegenstehen. Es geht um die Veröffentlichung der Notifizierungen der GOES im Internet. Insofern hat ein im Kern nicht wirklich guter Antrag nicht doch nur Müll erzeugt.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel