| Nr. 365/08

zu TOP 24: Die Menschen nicht unnötig verunsichern

Es gilt das gesprochene Wort.
Freigabe Redebeginn.

Der Antrag der Fraktion Bündnis ’90 / Die Grünen dokumentiert eindrucksvoll, dass die Grünen wieder den Einstieg zum Hauptwahlkampfthema gefunden haben.

Emotionale Themen sind die Reißer und verunsichern die Menschen in unserem Land.

Die neueste Taktik offenbart sich:
Sollten fachliche Gründe nicht mehr greifen, heiligt das Mittel „Zeitverzug“ das Verfahren, um Unternehmen zu blockieren.

Ob das der Auftrag von Politik und Gesellschaft ist, wage ich zu bezweifeln.

Herr Matthiessen bezieht sich in der Begründung des Antrages auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.April 2008 und führt dazu aus, dass terroristische Anschläge auf Atomkraftwerke etwa durch gezielte Flugzeugabstürze oder mit panzerbrechenden Waffen nicht mehr ausgeschlossen werden.

Der Kläger hingegen wendet sich im Wesentlichen gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel im zugehörigen Standortzwischenlager.

Die Zwischenlagerung von Brennelementen auf den Kraftwerksgeländen ist den Betreibern gemäß Atomgesetz zur Vermeidung von Transporten im Jahre 2002 auferlegt worden.

Dieser Vorgang ist durch gesetzliche Genehmigungsverfahren, unter Berücksichtigung des begleitenden Einspruchsverfahren geregelt und schlussendlich am 23. Nov. 2003 mit einer befristeten 40-jähriger Genehmigung zur Realisierung auferlegt worden. Invest: 30 M€

Hier an dieser Stelle fordere ich dann auch die politische Rückendeckung im Interesse der investierenden Betreiber ein.

Durchlaufende Genehmigungsverfahren sollten dann sachliche und inhaltliche Rechtssicherheit geben.
Die deutschen Genehmigungsverfahren sollten die Planungssicherheit geben, die erforderlich ist um Investitionen in unserem Land tätigen zu können.

Neben dem bislang nicht vorliegenden Urteil des OVG Schleswig steht auch noch der Behördenbescheid im Verwaltungsverfahren des Sozialministeriums und der dortigen Atomaufsichtsbehörde aus.

Das Parlament sollte im transparenten Verfahren hierzu heute eine Antwort über den aktuellen Stand erhalten.
Frage: Gibt es neue Erkenntnisse zum SEWD-Schutzkonzept (Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstiger Einwirkungen Dritter) gegenüber der Kleine Anfrage des Kollegen Matthiessen vom 29.9.06.

Weiter beruft sich der Kollege Matthiessen auf das Gutachten von Frau Dr. Cornelia Ziehm aus Oktober 2008, welches im Auftrag von EUROSOLAR erstellt wurde und Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zieht.

Das Gutachten bezieht sich u.a. auf die Bedrohungslage, wobei hier bereits in Frage zu stellen ist, ob es sich bei den terroristischen Bedrohungsszenarien tatsächlich um ein völlig neues Phänomen handelt.
Ich bin überzeugt, dass durch die bereits vielfältig ergriffenen Maßnahmen die Lage insgesamt sicherer geworden ist, als vor dem 11. September 2001.

Durch unzählige konkrete Anforderungen und behördlicher Auflagen z.B. an die Flugsicherheit durch staatlicherseits ergriffene Maßnahmen wird der erfolgreiche Angriff mit einer entführten Passagiermaschine auf ein Kernkraftwerk bereits im Vorfeld praktisch ausgeschlossen.

Eine zusätzliche Abwehr von konstruierten Terrorangriffen wird durch Maßnahmen der Kernkraftwerksbetreiber gewährleistet bzw. sind in Planung und Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
Maßnahmen, die die Erfolgswahrscheinlichkeit eines Angriffs faktisch reduzieren.

Hier Details auszuplaudern liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen wäre so, als wenn sie ihr Vermögen in einen Safe legen und jedem den Geheimcode offenbaren würden.

Also gehen sie realistisch, objektiv und vor allem verantwortungsvoll mit so sensiblen Themen wie Terrorismus um, wie es deren Aufklärung und Abwehr gebührt.

Und nicht mit Verunsicherungsgehabe.
Hören Sie endlich auf zu polarisieren.

Im Ergebnis ist ein erfolgreicher Angriff auf ein Kernkraftwerk mit einem entführten Verkehrsflugzeug so unwahrscheinlich, dass das verbleibende nur theoretische Restrisiko eines solchen Angriffs weitere Maßnahmen der Aufsichtsbehörde oder gar den Genehmigungswiderruf nicht rechtfertigen könnte.
Und eine F-4 Phantom ist ein militärisches Fluggerät und kann nicht wie ein Auto an der nächsten Ecke gekauft werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil übrigens nicht geprüft, ob der Schutz vor Terrorangriffen auf kerntechnische Einrichtungen ausreichend gewährleistet ist, sondern dem OVG Schleswig aufgegeben, diese Überprüfung vorzunehmen.

Bezug nehmend auf das Gutachten von Frau Dr. Ziehm bleibt mir persönlich noch eine Frage offen:

Der Auftraggeber EUROSOLAR ist eine Lobby-Vereinigung der Solarenergieanlagenhersteller und –betreiber, deren Präsident der just in Hessen gescheiterte Bundestagsabgeordnete Hermann Scheer (SPD) ist.
Was treibt die Solaranlagenhersteller und –betreiber an, sich derart mit der Sicherung von Kernkraftwerken auseinander zu setzen?

Denn das Gutachten von Frau Dr. Ziehm ist ja sicherlich bezahlt worden?

Herr Matthiessen vielleicht können Sie mir hier weiterhelfen.

Vielleicht sollten wir hier an dieser Stelle auch einmal das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden mit Ablehnung der Errichtung von 150m hohen Windkraftanlagen in der Gemeinde Blessenbach diskutieren.
Sollte das unser Signal zu einem ausgewogenen Energiemix sein, sollten wir das auch sagen und nicht nur das propagieren was uns gerade am besten in den Kram passt.

Die Verlängerung der Laufzeit des Kernkraftwerkes Brunsbüttel würde, selbstverständlich unter Einhaltung der strengen Sicherheitsstandards,
letztlich eine nicht unerhebliche Stärkung des Industrie- und Energiestandortes Brunsbüttel sein.

Und würde die Diskussion über vier Kohlekraftwerksblöcke entspannen.

Das muss das Ziel unserer Politik sein.
Die Sicherung von 350 direkten Arbeitsplätzen am KKB zuzüglich weiterer ca. 1.000 Arbeitsplätze in Klein- und Mittelständischen Betrieben, an Schulen, bei Ärzten, im Einzelhandel usw. sollte uns alle angehen.
Denn das ist auch ein gehöriges Stück Sozialpolitik.

Ich wiederhole mich in diesem hohen Hause:
Mir persönlich ist es lieber, dass unsere zuständigen Ministerien die Kontrollfunktion über das KKB ausüben, als wenn wir den Energiestrom aus anderen Ländern teuer importieren, in denen wir keine Kontrollfunktion ausüben können.

Ich möchte daran erinnern, welche wirtschaftliche Bedeutung die Stromerzeugung in Brunsbüttel für die Region aber auch für Schleswig-Holstein insgesamt hat.
Auch umweltpolitisch belegten neueste Gutachten die Unverzichtbarkeit von Kernkraftwerken für den Klimaschutz.

Die wirtschaftliche Situation im Land und im Bund ist zu ernst, um aus offensichtlich rein ideologischen Gründen aus dieser Technologie auszusteigen.
Wir alle sind gefordert uns konstruktiv und verantwortungsvoll in diesen Prozess einzubringen.

Ich erinnere anlässlich der Haushaltsberatung zum Haushalt 2008 eine Frage der Kollegin Heinold an den Umweltminister: Welche Risiken sehen Sie für den Umwelthaushalt?
Die Antwort: stillstehende Kernkraftwerke

Neben Ausgabenreduzierung muss auch die Einnahmensteigerung stehen.
Das sollte auch eine Botschaft sein.

In diesem Sinne sollten wir den vorliegenden Antrag im Wirtschaftsausschuss beraten.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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