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zu TOP 24 : Beamte haben besondere Rechte, die mit besonderen Pflichten einher gehen
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Die Menschen haben an den Staat und an die reibungslose Erfüllung öffentlicher Aufgaben besondere Erwartungen. Deshalb ist der Beamtenstatus mit deutlichen Rechten verbunden, aber auch mit Pflichten und Einschränkungen. Das weiß auch jeder, der Beamter geworden ist. Wir haben in unserem demokratischen Verfassungsstaat die Erwartung an die Beamtenschaft, dass sie politisch neutral, loyal und verlässlich die öffentlichen Aufgaben erfüllt.
In den Parlamenten oder in der Gesellschaft mögen die größten politischen Streitigkeiten bestehen – aber seit Bestehen der Bundesrepublik ist das neutrale Berufsbeamtentum demgegenüber ein erheblicher Stabilitätsfaktor im Staat. Im Handeln des Staates muss Stabilität, Berechenbarkeit und Verlässlichkeit herrschen – dies ist mit Artikel 33, Abs. 5 gemeint.
Dass es in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte eine Entscheidung zum Streikrecht gegen die Türkei gegeben hat, ist bekannt. Dass sie so auch gegen Deutschland erginge, ist Spekulation. Klar ist zwar auch, dass es mittlerweile einzelne unterschiedliche Beurteilungen auch unter deutschen Gerichten gibt - keines dieser Verfahren ist aber bislang rechtskräftig abgeschlossen. Das wird unbedingt abzuwarten sein, denn die Haltung des Deutschen Grundgesetzes und die des Bundesverfassungsgerichts zum Beamtenstreik sind klar: er ist verboten
Bei dieser Grundsatzfrage geht es nicht allein um den Sicherheitsbereich, also um die Polizeibeamten, die Beamten der Justiz oder im Strafvollzug – bei denen auch für die Linken klar ist, dass sie nicht streiken dürfen. Und wenn man meint, dass auch die Beamten der Ministerialverwaltungen streiken dürfen - der Antrag der LINKEN ließe auch das zu –, dann würde eine neue politische Kraft im Raume stehen, die die Regierungs- und Handlungsfähigkeit des Staates im ausgewogenen System der Gewaltenteilung schwer belasten würde.
Sehr geehrte Kollegen der Linksfraktion, ihr Antrag fordert für die Beamten ein Recht, das der überwiegende Teil unserer Beamten gar nicht möchte und der Beamte mit sehr unterschiedlichen Rechten ausstatten würde. Beamte erster und zweiter Klasse. Der Deutsche Beamtenbund hat dazu ganz klar Stellung bezogen und lehnt ein Streikrecht für Beamte ab. Denn, würde Ihrem Antrag gefolgt, wäre dies der Beginn der Abschaffung des Beamtentums.
Wenn das ihr Ziel ist, dann sollten sie das auch sagen. Doch die Motivation für diesen Antrag finden wir wohl in Ziffer 4 des Antrags. Dort geht es um die Konsequenzen aus dem Lehrerstreik im vergangenen Jahr. Diese beamteten Lehrer haben in voller Kenntnis der Rechtslage gestreikt und damit die möglichen Folgen in Kauf genommen. Sie versuchen nun, unsere Rechtslage einem klaren Rechtsbruch anzupassen – und dazu soll dann mal eben das Grundgesetz geändert werden. Das werden wir nicht mitmachen.
Deshalb lehnt die CDU-Fraktion Ihren Antrag ab.
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Max Schmachtenberg
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