Werner Kalinka

Werner Kalinka
Senioren

| Nr. 174/07

zu TOP 23: Fragen dann entscheiden, wenn sie anstehen

Es gilt das gesprochene Wort!

„Fragen sind dann zu entscheiden, wenn sie anstehen“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Werner Kalinka in der Debatte (FDP-Antrag) über die Länge der Wahlperiode für Kreistagsabgeordnete. Kalinka ist Vorsitzender des Innen- und Rechtsausschusses.

Er wolle zu diesem Thema einige Aspekte aufzeigen:

- Erst wenn es neue Gebietszuschnitte von Kreisen gebe, stelle sich die Frage einer möglichen Zwischenwahl.
- Wahlrechtsänderungen seien ein sehr sensibler Prozess. Dies gelte besonders auch dann, wenn Mandatsträger für eine bestimmte Zeit gewählt seien. Erstrebenswert sei bei Wahlrechtsänderungen ein breiter Konsens.
- Die Aufstellungen für die nächsten Kreistagswahlen seien seit Monaten möglich.
- In Mecklenburg-Vorpommern, wo SPD und PDS eine Kreisgebietsreform 2005 durchgesetzt hätten, sei mit der Mehrheit der beiden Fraktionen seinerzeit beschlossen worden, dass die Umsetzung der Reform erst in 2009 stattfinde.


Kalinka: „Wir sind, nachdem im Herbst 2006 dieser Prozess in einer sehr schweren Lage war, inzwischen in einem geordneten, konstruktiven Weg nach vorne. Die Gutachter sind bestellt, Vorschläge zur Aufgabenverlagerung und zum Aufgabenabbau liegen vor, Leitsätze für eine mögliche Kreisgebietsreform sind vom Innenminister vorgelegt und vom Kabinett zur Kenntnis genommen worden. Wichtig ist, diesen Prozess jetzt weiter ohne unnötige Reibungen zu Ergebnissen zu führen, damit im April 2009 im Landtag die wesentlichen Beschlüsse gefasst werden können“.

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