| Nr. 328/07

zu TOP 23: Antragsverfahren für Kindergeldzuschlag vereinfachen

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Es gilt das gesprochene Wort

Seit einigen Wochen wird wieder intensiv über die Höhe der Regelsätze in der Sozialhilfe und beim Arbeitslosengeld II diskutiert. Die Gewerkschaft Verdi fordert eine Erhöhung der Regelsätze von bisher 347 Euro auf 420 Euro.

Ich glaube, wir sollten uns alle gemeinsam, angesichts dieser Diskussion, noch einmal die Fakten vor Augen führen und keine ad hoc Forderungen stellen. Wir gewähren in Deutschland Arbeitslosengeld II, um den Lebensunterhalt zu sichern. Dabei handelt es sich um eine pauschale Geldsumme. Davon muss der notwendige Bedarf an Produkten und Dienstleistungen gedeckt werden. Hierzu zählen unter anderem Nahrungsmittel, Kleidung, Körperpflege und Hausrat.

Gesonderte Bedarfe, wie etwa die Erstausstattung einer Wohnung oder die Finanzierung einer mehrtägigen Klassenfahrt, werden gesondert gewährt. Für den Regelsatz wird die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes zu Grunde gelegt. Diese Statistik spiegelt die Lebensverhältnisse privater Haushalte in Deutschland wieder. Dabei werden im Einzelnen Daten über die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte ermittelt.

Richtig ist allerdings und das ist aus meiner Sicht nicht zu kritisieren, dass sich die Regelsätze nicht an den tatsächlichen Verbrauchsausgaben von durchschnittlichen Ein-Personen-Haushalten orientieren. Vielmehr werden hier die Ausgaben von unteren Einkommensgruppen herangezogen.

Die Mitglieder der CDU-Landtagsfraktion legen weiter großen Wert darauf, dass in der Diskussion über die Regelsätze auch das Lohnabstandsgebot nicht außer Acht gelassen wird. Das gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unteren Lohngruppen und das gilt genauso für Rentner mit einer Kleinstrente.

Ich sehe eine Ausnahme bei Kindern und Jugendlichen, wo noch einmal sehr genau hingeschaut werden muss. Dies wurde allerdings auch in der Klausursitzung des Bundeskabinetts in Meseberg auf den Weg gebracht. Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion allerdings auch ein Stück weit zu spät. Die Formulierungen des Koalitionsvertrages aus dem Jahr 2005 sind dort eindeutig.

Wir wollen Kindern ein finanziell besser abgesichertes Leben ermöglichen. Das Maßnahmenpaket der Union, mit dem Familien finanziell gefördert und die Bildungschancen der Kinder verbessert werden sollen, enthält die Ausweitung des Kindergeldzuschlags.

Von den bisher 830.000 Anträgen auf Kindergeldzuschlag sind bisher nur zwölf Prozent bewilligt worden. Grund dafür ist unter anderem ein kompliziertes Antragsverfahren. Durch die Neugestaltung sollen vor allem Hartz-IV-Empfänger profitieren.

Für viele sozial schwache Kinder geht diese Situation mit Bildungsarmut einher. Das müssen wir ändern. Denn diesen Kindern werden häufig bereits in jungen Jahren Zukunftschancen genommen. Um den Teufelskreis aus materieller Armut und mangelnder Bildung zu durchbrechen, setzt die CDU auf eine Politik, die allen Chancen eröffnet.

Angesichts der Erfordernisse einer Wissensgesellschaft ist es zudem nicht hinnehmbar, dass 95 Prozent der Akademiker-Kinder, aber nur 17 Prozent der Kinder aus Arbeiterfamilien, eine akademische Ausbildung erhalten. Auf Bundesebene prüft die CDU eine geringere Mehrwertsteuer auf typische Kleinkind- und Kinder-Produkte des täglichen Bedarfs.

Im Frühjahr wurde festgestellt, dass aufgrund von relevanten Preisentwicklungen keine Regelsatzänderung erfolgen muss. Der Satz in Höhe von 345 Euro wurde bestätigt. Da sich der Regelsatz aber weiterhin auch an die Entwicklung der Rentenhöhe anlehnt, kam es dennoch zu einer Anpassung. Der Betrag wurde zum 1. Juli 2007 um zwei Euro auf 347 Euro erhöht.

Ein ALG II-Bezieher bekommt heute schon Leistungen von gut 800 Euro monatlich vom Staat, inklusive Regelsatz, Miete, Heizungskosten und Versicherungen. Ein Hartz IV-Empfänger hat mitunter mehr als mancher Rentenempfänger, der mit weniger als 800 Euro im Monat auskommen muss und sein ganzes Leben vorher gearbeitet hat.

Das Statistische Bundesamt erhebt die Ausgabenwerte alle 5 Jahre. Die Bundesregierung hat kurzfristig eine Sonderüberprüfung einer Reihe von Regelsätze zugesagt. Ein Ergebnis wird im November 2007 erwartet.

Eine Anpassung der Regelsätze an jede einzelne Preisschwankung ist nicht vorgesehen und auch nicht wünschenswert. Eine solche Anpassung gibt es für Erwerbstätige ja übrigens auch nicht.

Lassen Sie mich abschließend wie folgt zusammenfassen:

- Eine Reihe von Regelsätzen wird auf Bundesebene überprüft. Ein Ergebnis wird im November vorliegen.
- Die Zahl der Empfänger des Kindergeldzuschlages soll ausgeweitet werden, das Geld soll bei den wirklich Bedürftigen ankommen.
- Das Lohnabstandsgebot muss strickt beachtet werden.
- Die Initiativen der Bundesregierung, wie z.B. die Initiative Jobs ohne Barriere oder die Initiative 50 plus leisten konkrete Beiträge, um Menschen aus dem Bezug des Arbeitslosengeldes II zu befreien.


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